Der Förderpreis für Militärgeschichte und Militärtechnikgeschichte dient der Auszeichnung herausragender wissenschaftlicher Arbeiten und damit der Förderung junger wissenschaftlicher Talente in den vorgenannten Wissenschaftsgebieten.
Als Preisgeld stehen über 20.000 Euro zur Verfügung. Preise werden den besten wissenschaftlichen Arbeiten (Diplom-, Masterarbeiten, Dissertationen, Habilitationsschriften und vergleichbare Untersuchungen) zuerkannt.
Die Arbeiten müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst und an Universitäten, Hochschulen oder Instituten in Deutschland, Österreich und der Schweiz in den Jahren 2018/19 fertiggestellt beziehungsweise eingereicht worden sein. Sie sind bis zum 31. Januar 2019 (Datum des Poststempels) zu senden an:
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
– Wehrtechnische Studiensammlung –
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
56073 Koblenz
Telefon: +49 261 983692-1422 oder 1423
Telefax: +49 261 983692-1424
E-Mail: wtsubundeswehrporg
Die Arbeiten müssen 2-fach sowie als Pdf-Datei eingereicht werden. Ein Exemplar wird in die Bibliothek der Wehrtechnischen Studiensammlung aufgenommen und kann für Studienzwecke zugänglich gemacht werden; das zweite Exemplar wird nach Festlegung der Preisträger für 2019 zurückgesandt. Die Urheberrechte der Bewerber bleiben unberührt (Unübertragbarkeit des Urheberrechts, § 29 Abs. 1 UrhG).
Es werden nur zum Zeitpunkt der Einlieferung unveröffentlichte Arbeiten angenommen. Für Arbeiten aus dem Bereich Militärtechnikgeschichte steht die Buchreihe „Wehrtechnik und Wissenschaftliche Waffenkunde“ zur Verfügung. Autoren/Autorinnen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, auch Arbeiten zur historischen und modernen Wehrtechnik sowie zur wissenschaftlich-historischen Waffenkunde einzureichen, sofern sie von allgemeinem Interesse sind.
Die Auswahl der für einen Preis geeigneten Arbeiten erfolgt durch eine Bewertungskommission; ihr gehören zurzeit folgende Persönlichkeiten an:
Die Preisverleihung wird im Herbst 2019 durch die Präsidentin des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr vorgenommen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.