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Zentrale Tenure-Kommission

Die Tenure-Evaluation wird von einer verfahrensspezifischen Fakultäts-Tenure-Kommission durchgeführt und von der zentralen Tenure-Kom-
mission begleitet.

Die zentrale Tenure-Kommission wird auf Vorschlag der Präsidentin bzw. des Präsidenten vom Senat eingerichtet. Den Vorsitz ohne Stimmrecht hat die von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten beauftragte Vizepräsidentin bzw. der beauftragte Vizepräsident. Die Kommission berät die Präsidentin bzw. den Präsidenten insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der Evaluations- und Verfahrenskriterien sowie bei ihrer bzw. seiner abschließenden Entscheidung zur Ruferteilung auf Lebenszeit.

Mitglieder

Die Kommission setzt sich aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, die alle relevanten Wissenschaftsgebiete angemessen vertreten. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre mit der Option einer Verlängerung um weitere drei Jahre. Zu den stimmberechtigten Mitgliedern gehören aktuell:

Prof. Ulrike Demske, UP

Prof. Reinhold Kliegl, UP

Prof. Dorothee Dzwonnek, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (Honorarprofessorin)

Prof. Elmar Weiler, RU-Bochum

Prof. Godehard Ruppert, Landeshochschulrat

N.N.

Beratendes Mitglied der Kommission ist die zentrale Gleichstellungsbeauftragte.