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Überblick und Ordnungen

Das Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) kann im Studiengang für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen (LSIP, berechtigt zum Unterricht in den Klassen 1 bis 10) studiert werden. Dabei wird LER mit einem anderen Fach kombiniert. In diesem Lehramt ist auch eine Schwerpunktsetzung auf die Primarstufe möglich. Es werden dann zwei weitere Fächer aus dem primarstufenspezifischen Bereich studiert, eines der beiden Fächer muss dabei Deutsch oder Mathematik sein. Für das Lehramt an Gymnasien (LG, berechtigt zum Unterricht in den Klassen 7 bzw. 5 bis 13) kann LER als zweites Fach studiert werden.
Beim LSIP kann das Fach LER nicht mit Geschichte oder Politischer Bildung kombiniert werden.
Beim LG kann das Fach LER nicht mit Politischer Bildung kombiniert werden.

Das Lehramtsstudium an der Universität Potsdam erfolgt konsekutiv in einem sechs-semestrigen Bachelorstudium und einem drei-semestrigen Masterstudium.

Hinweis an alle Studierenden:

Liebe Studierende, wir haben die LER-Studienordnung immer wieder verbessert und angepasst. Deshalb ist es nicht ganz leicht, den Überblick zu behalten. Die Ordnung für das Bachelor- und Masterstudium ist von 2013 und wurde vier Mal geändert, zuletzt 2022. Für jede Änderung wurde eine Lesefassung erstellt. Die Masterordnung ist aus dem Jahr 2022. 

1. Aktuell gültig für alle Bachelor-Studierenden ist die Lesefassung für die 4. Änderungssatzung:

Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde für das Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) an der Universität Potsdam vom 4. März 2013 i.d.F. der Vierten Satzung zur Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde für das Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) an der Universität Potsdam - Lesefassung - vom 25. Februar 2022 (AmBek Nr. 16/22, S. 687)

mit dem zugehörigen Modulkatalog.

Bitte beachten Sie, dass das Modul BA_LER_001 zweimal gelistet ist. Die erste Nennung ist auslaufend: Die Modulbeschreibung gilt nur, wenn das Modul vor der Änderung vom 25.Februar 2022 schon begonnen wurde. Aktuell gültig ist ansonsten die zweite Nennung des Moduls.

2. Für den Master-Studiengang haben wir zwei gültige Ordnungen und zwei Modulhandbücher.

2.1 Für Studierende, die sich vor dem WiSe 2022/2023 immatrikuliert haben, gilt weiterhin oben schon genannte Lesefassung zur 4. Änderungssatzung:

Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde für das Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) an der Universität Potsdam vom 4. März 2013 i.d.F. der Vierten Satzung zur Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde für das Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) an der Universität Potsdam - Lesefassung - vom 25. Februar 2022 (AmBek Nr. 16/22, S. 687)

mit diesem Modulhandbuch.

2.2 Für Studierende, die sich ab dem WiSe 2022/2023 immatrikuliert haben, gilt die neue Masterordnung:

Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Masterstudium im Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde für das Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) an der Universität Potsdam vom 25. Februar 2022 (AmBek Nr. 16/22, S. 607)

mit folgendem Modulhandbuch.

Die 2022 zuletzt geänderte Bachelor- und Macherordnung von 2013 findet auf die neuen Studierenden keine Anwendung mehr!

Diese Hinweise dienen als aktuelle Übersicht, über die für Sie relevanten Ordnungen. Eine Übersicht über alle Änderungssatzungen und Ordnungen finden Sie unter dem Punkt "Studienordnung" weiter unten auf dieser Seite im Bereich "Bachelor" und "Master".

Hinweis zur Länge von Bachelor- Master- und Modulprüfungsleistungen:

Liebe Studierende und liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben uns am 6.11. 2023 während einer Sitzung des Instituts für LER auf folgende Regelung zur Länge von Bachelor- Master- und Modulprüfungsleistungen geeinigt.

  • Bachelorarbeit (9 LP): Ca. 25 Seiten = ca. 45.000 Zeichen (+/- 10%) reiner Fließtext, exklusiv Deckblatt, Inhalts- Literaturverzeichnis usw.
  • Masterarbeiten (18 LP): Ca.  50 Seiten = ca. 90.000 Zeichen (+/- 10%) reiner Fließtext, exklusiv Deckblatt, Inhalts- Literaturverzeichnis usw.
  • Modularbeiten: je LP 5 Seiten, eine Normseite mit 1800 Zeichen. Bei 3 LP: ca. 15 Seiten = ca. 27.000 Seiten (+/- 10%) exklusiv Deckblatt, Inhalts- Literaturverzeichnis usw.
  • Die Länge von mdl. Prüfungen ist individuell abzustimmen. In der Regel sollten sie jedoch (als Modulprüfung für 3 LP) eine Länge von 30‘ nicht überschreiten.

Allgemeine Informationen und Ansprechpartner:innen für Fragen zum Studium: