Das Promotionsverfahren ist ein mehrmonatiger Prüf- und Evaluationsprozess der Dissertationsleistung des*der Promovierenden. Mit der Eröffnung des Promotionsverfahrens setzt der Promotionsausschuss eine Prüfungskommission (PK) ein, die aus i.d.R. fünf mit dem Fachgebiet vertrauten Mitgliedern besteht – jeweils vier Professor*innen und ein promoviertes Mitglied. Ein Mitglied der PK übernimmt den Vorsitz, koordiniert die Treffen und übernimmt die Kommunikation mit der*dem Promovierenden und der Geschäftsstelle. In einem ersten Treffen beauftragt die PK zwei im Fachgebiet vertraute Professor*innen mit der Begutachtung der Dissertation, dabei darf ein Gutachten von einer*einem der Betreuer*innen geschrieben werden. Die Gutachter*innen haben anschließend drei Monate Zeit, ein Gutachten zu verfassen, in welchem sie ebenso eine Note vorschlagen. Liegen beide Gutachten vor, wird die Dissertation mit den Gutachten fakultätsöffentlich für zwei Wochen ausgelegt. Das bedeutet, dass professorale Mitglieder der Fakultät in dieser Zeit Einsicht in die Dissertation und die Gutachten nehmen sowie dazu Stellungnahmen oder Einwände abgeben können. Im Anschluss an die Auslage entscheidet die PK in ihrer zweiten Sitzung über die Annahme der Dissertation (d.h. ob sie bestanden ist oder nicht) und benotet sie. Diese Entscheidung trifft die PK auf Grundlage der Gutachten sowie etwaiger Stellungnahmen oder Einwände anderer Fakultätsmitglieder. Anschließend an die Annahme der Dissertation wird sich die PK mit dem*der Promovend*in auf einen Termin für die Verteidigung verständigen.
In der Verteidigung oder Disputation präsentiert die*der Promovend*in die wichtigsten Thesen und Ergebnisse der Dissertation und diskutiert diese mit den Mitgliedern der PK. Sie dauert 60 bis 90 Minuten. Die einleitende Präsentation der*des Promovend*in soll etwa 20 Minuten dauern. Die anschließende Diskussion nimmt dann den Rest der Zeit ein. Zur Veranschaulichung der im Vortrag präsentierten Thesen, muss die*der Promovend*in ein Thesenpapier (ca. 2-4 Seiten) vorbereiten, welches spätestens zehn Tage vor der Verteidigung an die Geschäftsstelle geschickt wird. Im Anschluss an die Verteidigung zieht sich die PK zurück, um über Note der Verteidigung und die Gesamtnote der Promotion zu entscheiden. In die Gesamtnote fließen dabei zu zwei Dritteln die Note der Dissertation und zu einem Drittel die Note der Verteidigung ein.
Notenübersicht:
- summa cum laude: Eine außergewöhnliche und herausragende Leistung. Dieses Prädikat kann nur vergeben werden, wenn beide Gutachten vorschlagen.
- magna cum laude: Eine sehr gute Leistung.
- cum laude: Eine gute Leistung
- rite: Eine angemessene, promotionswürdige Leistung
- non sufficit: Eine für die Promotion nicht ausreichende Leistung.
Mit der erfolgreichen Verteidigung ist das Promotionsverfahren bestanden, womit die Promotion allerdings noch nicht vollständig vollzogen wurde. Zur Promotion gehört auch die Publikation der Dissertation bzw. dem Einreichen der Pflichtexemplare bei der Universitätsbibliothek im Falle, dass die Dissertation bereits publiziert wurde. Eine Publikation kann sowohl über den Universitätsverlag in Form einer Online-Publikation erfolgen, aber auch durch einen kommerziellen Anbieter.