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Ablauf von Promotionen

Photo: pixabay

Die Promotion ist der Nachweis der Fähigkeit zur vertieften wissenschaftlichen Arbeit. Sie ist meistens Voraussetzung für wissenschaftliche Positionen in Forschungseinrichtungen und Universitäten. Die Promotion wird in einem bestimmten Fachbereich abgelegt und befähigt in diesem Fachbereich zu einer weiterführenden wissenschaftlichen Karriere. Voraussetzung für die Promotion ist ein im betreffenden Fachbereich abgeschlossenes Hochschulstudium. In aller Regel braucht man einen Master für die Zulassung zur Promotion. Mit dem Abschluss der Promotion erhält der*die Promovend*in den Doktorgrad. An der Humanwissenschaftlichen Fakultät vergeben wir zwei gleichrangige Doktorgrade: den „Doktor der Philosophie“ (Dr. phil.) und den „Doctor of Philosophy“ (Ph.D.).

Herzstück der Promotion ist die Dissertation – eine ca. 150-200 Seiten umfassende wissenschaftliche Arbeit – die im Rahmen der eigenen Forschungsarbeit geschrieben wird. Sie kann entweder aus einer Monografie bestehen oder eine kumulative publikationsbasierte Dissertation sein. Die kumulative Dissertation besteht i.d.R. aus drei wissenschaftlichen Artikeln, die zusammen ein kohärentes Forschungsprojekt abbilden und von denen mindestens zwei bereits in peer-begutachteten Zeitschriften veröffentlicht oder zur Veröffentlichung zugelassen sind. Weitere Informationen zur kumulativen publikationsbasierten Promotion finden Sie hier.  Vom administrativen Blickwinkel aus betrachtet bestehen Promotionen aus drei Phasen: der Vorbereitung, der Ausarbeitung und dem Prüfungs- bzw. Promotionsverfahren.

Vorbereitung

Ausarbeitung

Promotionsverfahren