Abschluss
Vortrag und Kolloquium
Nachdem die Habilitationsschrift begutachtet und angenommen wurde, besteht der Abschluss Ihrer Habilitation aus einem Vortrag mit anschließendem Kolloquium. Der Vortrag sollte etwa 30 Minuten dauern und ein Thema behandeln, welches sich von dem Thema der Habilitationsschrift unterscheidet. Dafür reichen Sie bei Abgabe der Habilitationsschrift oder auf Antrag auch erst nach Eingang der Gutachten drei unterschiedliche mögliche Vortragsthemen sein. Der Fakultätsrat wählt das endgültige Vortragsthema aus. Die Entscheidung des Fakultätsrats wird Ihnen mindestens zwei Wochen vor dem Vortrag mitgeteilt.
Nach dem Vortrag findet das sogenannte Kolloquium statt, an dem die Habilitationskommission sowie potentiell alle Professor*innen der Fakultät teilnehmen. Das Kolloquium ist eine wissenschaftliche Diskussion, die sich auf alle Bereiche der künftigen Venia Legendi beziehen kann. Nach dem Kolloquium beraten die Habilitationskommission und die anwesenden Professor*innen der Fakultät über die Gesamtleistung von Vortrag und Kolloquium. Sollte diese positiv bewertet werden, haben Sie die Habilitation erfolgreich bestanden.
Urkunde
Mit bestandener Habilitation wird Ihnen eine Urkunde ausgestellt, mit der Ihre Habilitation und Ihre Venia Legendi nachgewiesen werden. Sie sind damit berechtigt, den akademischen Grad Doctor habilitatus (Dr. habil.) zu führen und sich auf ordentliche Professuren zu bewerben.