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Eröffnung von Habilitationen

Photo: pixabay

Um für die Habilitation in Frage zu kommen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Abgeschlossene Promotion
  • Weitergehende wissenschaftliche Tätigkeiten, die über die Promotion hinausgehen
  • Lehrtätigkeit an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule im Umfang von mindestens 6 SWS
  • Schriftliche Habilitationsleistung in Form einer Monographie oder einer kumulativen Habilitationsschrift

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Eröffnung des Habilitationsverfahrens im Dekanat bei der Geschäftsstelle Habilitationen zu den angegebenen Sprechzeiten beantragen.
Dazu müssen Sie folgendes einreichen:

  • Antrag auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens (zum Formular)
  • Lebenslauf mit wissenschaftlichem Werdegang
  • Beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde bzw. Nachweis über den Erwerb einer dem Doktorgrad gleichwertigen Qualifikation sowie alle Zeugnisse über entsprechend abgelegte Prüfungen
  • Liste aller wissenschaftlichen Veröffentlichungen und zur Veröffentlichung angenommenen Arbeiten
  • Verzeichnis aller bisher durchgeführten Lehrveranstaltungen
  • Die Habilitationsschrift in vier gebundenen Ausgaben sowie als elektronische Datei
  • Drei Themenvorschläge für den wissenschaftlichen Vortrag, die sich wesentlich von der Habilitationsschrift und der Dissertation unterscheiden (auf Antrag können die Themenvorschläge auch nachgereicht werden)
  • Erklärung über bereits früher unternommene Habilitationsversuche
  • Erklärung, dass kein schwebendes Habilitationsverfahren an einer anderen Hochschule existiert.
  • Sie dürfen auch Personen für die Habilitationskommission sowie eine*n der Gutachter*innen vorschlagen.

Der Antrag wird auf der nächsten regulären Sitzung des Fakultätsrats beraten. Bitte beachten Sie, dass Anträge an den Fakultätsrat zehn Tage vor der Sitzung einzureichen sind. Sobald das Verfahren durch den Fakultätsrat eröffnet wurde, wird Ihnen Bescheid gegeben.