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Praxis- oder Auslandsmodul im Master Psychologische Bildungsforschung

Photo: iStock: BartekSzewczyk

Im Masterstudiengang Psychologische Bildungsforschung absolvieren Studierende wahlweise ein Praktikum (Praxismodul) oder einen Auslandsaufenthalt (Auslandsmodul). Beide Optionen ermöglichen die Anwendung und Vertiefung der im Studium erworbenen Kenntnisse sowie eine fachliche und berufliche Profilbildung. Informationen zu den organisatorischen Abläufen und erforderlichen Dokumenten finden Sie im Folgenden. 

Praktikum im In- oder Ausland (Praxismodul; ERZ-MA-037)

Das Praktikum wird in einem bildungspsychologischen Handlungsfeld absolviert, beispielsweise an einem Forschungsinstitut, einer Hochschule oder einer einschlägigen Praxiseinrichtung (z. B. Museum, Landesinstitut, Stiftung, im Bildungsbereich eines Unternehmens, in Bildungsmedien- bzw. Schulbuchverlagen) im In- oder Ausland.

Der Umfang des Praktikums beträgt vier Monate bei Vollzeitbeschäftigung (40 Arbeitsstunden je Woche). Das Praktikum kann nach vorheriger Genehmigung durch den Prüfungsausschuss in Teilzeit oder in maximal zwei Teilen gleichen Umfangs absolviert werden, wenn die entsprechenden Arbeitsstunden erbracht werden. Das Praktikum entspricht einschließlich des anzufertigenden Praktikumsberichts 24 Leistungspunkten. Zusammen mit dem Propädeutikum (3 LP) und dem Nachbereitungsseminar (3 LP) umfasst das Praxismodul insgesamt 30 Leistungspunkte.

Die Planung, Orientierung und Praktikumssuche werden im Propädeutikum (1. Fachsemester) begleitet und unterstützt, z. B. durch die Vorstellung exemplarischer Praktikumseinrichtungen sowie Gastvorträge aus der Praxis. Das Nachbereitungsseminar (3. Fachsemester) dient der Reflexion der Praxiserfahrungen und der Vorbereitung des Praktikumsberichts. Weitere Angaben zu formalen Anforderungen finden Sie in der Modulbeschreibung. 

Ablauf

  1. Planung des Praktikums (Begleitung im Propädeutikum)
  2. Einreichung des Antrags auf Genehmigung des Praktikums vor Praktikumsbeginn beim/bei der Praktikumsbeauftragten
  3. Durchführung des Praktikums
  4. Teilnahme am Nachbereitungsseminar
  5. Einreichung von Praktikumsbericht sowie Praktikumsnachweis bei der/dem Dozierenden des Nachbereitungsseminars 
  6. Verbuchung der Leistungspunkte durch den/die Dozierende/n des Nachbereitungsseminars 

Der Praktikumsnachweis wird von der Praktikumseinrichtung ausgefüllt und dem Praktikumsbericht beigefügt. Der Praktikumsbericht wird bewertet und bildet die Grundlage für die Anerkennung des Moduls. Informationen zum Praktikumsbericht erhalten Sie im Propädeutikum. 


Auslandsaufenthalt (Auslandsmodul; ERZ-MA-038)

Alternativ zum Praktikum kann ein Auslandsaufenthalt in Form eines einsemestrigen Studiums absolviert werden. Im Rahmen des Auslandsmoduls sind im Ausland Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 24 Leistungspunkten zu belegen.  

Zusammen mit dem Propädeutikum (3 LP) und dem anzufertigenden Abschlussbericht (3 LP) umfasst das Auslandsmodul insgesamt 30 Leistungspunkte. Die Vorbereitung auf das Auslandssemester erfolgt u. a. im Propädeutikum. Weitere Angaben zu formalen Anforderungen finden Sie in der Modulbeschreibung.

Ablauf

1. Vorbereitung des Auslandsaufenthalts

2. Während des Auslandsaufenthalts

3. Nach dem Auslandaufenthalt

Erasmus-Kooperationen im Master Psychologische Bildungsforschung

Im Rahmen des Erasmus+-Programms bestehen für den Master Psychologische Bildungsforschung ausgewählte Kooperationen mit Partneruniversitäten. Für diese Austauschplätze werden Studierende dieses Studiengangs bevorzugt berücksichtigt. 

Partneruniversitäten

Finnland
Ein Austausch ist möglich mit: 

 - University of Oulu

 - University of Jyväskylä 

Die Verträge umfassen jeweils bis zu zwei Studierende pro Jahr. 

Portugal
Ein Austausch ist möglich mit: 

 - Instituto Universitário de Ciências Psicológicas, Sociais e da Vida (ISPA), Lissabon

Der Aufenthalt ist nur zum Wintersemester möglich und auf zwei Studierende pro Jahr begrenzt. Es werden Portugiesischkenntnisse auf Niveau B1 vorausgesetzt. Alternativ kann der Besuch eines entsprechenden Sprachkurses an der Universität Potsdam nachgewiesen werden. In diesem Fall ist zusätzlich ein Sprachkurs am ISPA zu absolvieren. 

Weitere Informationen zu den Sprachvoraussetzungen finden Sie hier

Bewerbungsfristen (Erasmus+)

Bewerbungsunterlagen müssen zwischen dem 01.12. des laufenden Jahres (z.B. 2026) und dem 10.01. des Folgejahres (z.B. 2027) für eine Bewerbung auf die Teilnahme am Erasmus-Austausch im 9 Monate später stattfindenden Wintersemester (z.B. WS 2027/2028) oder im 1.5 Jahre später stattfindenden Sommersemester (z.B. SoSe 2028) eingereicht werden.  

Alle wichtigen Informationen finden Sie hier. 

Bei Fragen zum Auslandsaufenthalt über Erasmus+ wenden Sie sich bitte an Doris Dlugos (doris.dlugosuni-potsdamde).