Fächerkatalog:
- Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft
- Alte Geschichte
- Amerikanische Literatur und Kultur
- Angewandte Sprachwissenschaft
- Didaktik der deutschen Literatur
- Didaktik der deutschen Sprache
- Didaktik der Geschichte
- Englische Philologie/Sprachwissenschaft
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- Medienwissenschaft
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- Neuere deutsche Literaturwissenschaft
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- Philosophie
- Religionswissenschaft
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- Slavische Philologie
- Sprachwissenschaft
- Zeitgeschichte
Voraussetzungen
- Nachweis einer besonderen Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird,
- Nachweis einer weitergehenden wissenschaftlichen Tätigkeit nach der Promotion,
- Nachweis ausreichender Lehrerfahrung an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule im Umfang von insgesamt mindestens 8 Semesterwochenstunden,
- Vorlage einer schriftlichen Habilitationsleistung in Form einer Monographie oder kumulativ von publizierten Forschungsergebnissen
Im Dekanat einzureichende Unterlagen
Ein Antrag auf Zulassung zur Habilitation ist in schriftlicher Form an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Habilitationsausschusses der Philosophischen Fakultät zu richten. Er muss die genaue Angabe des Themas der Habilitationsschrift und des Fachs enthalten, in dem die Habilitation angestrebt wird.
Dem Antrag sind ferner beizufügen:
- ein Lebenslauf mit Angaben über den Bildungsgang und die bisherige Berufstätigkeit,
- eine beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde oder der Nachweis über den Erwerb einer dem Doktorgrad gleichwertigen ausländischen Qualifikation sowie Zeugnisse über abgelegte akademische Prüfungen,
- eine Liste aller wissenschaftlichen Veröffentlichungen und zur Veröffentlichung angenommenen Arbeiten (mit je einem Belegexemplar)
- ein Verzeichnis bisher durchgeführter Lehrveranstaltungen,
- die gebundene Habilitationsschrift oder die als kumulative Habilitationsleistung eingereichten Schriften in mindestens vier Exemplaren,
- eine Erklärung über frühere und gegenwärtige anderweitige Habilitationsversuche,
- drei skizzenhaft erläuterte Themen für den wissenschaftlichen Vortrag vor dem Habilitationsausschuss,
- ein polizeiliches Führungszeugnis,
- falls die Habilitandin oder der Habilitand davon Gebrauch machen möchte, die Nominierung eines Kommissionsmitglied ihres oder seines Vertrauens,
- eine Erklärung darüber, dass der Habilitandin oder dem Habilitanden die Habilitationsordnung bekannt ist
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