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Magister

Der Magisterstudiengang Philosophie ist ein auslaufender Studiengang, für den - wie für alle Studiengänge mit dem Abschluss Magister Artium an der Universität Potsdam - keine Erstsemestler mehr immatrikuliert werden.

Studienziel Das Studium der Philosophie im Magisterstudiengang soll Kenntnis und Verständnis philosophischer Texte und Theorien in ihrem systematischen Gehalt und ihrer geschichtlichen Konstellation vermitteln und zu kritischer Teilnahme an der Diskussion und selbständigen Fragestellungen in der Forschung befähigen.

Aufbau und Gliederung des Studiums Das Studium gliedert sich in Grundstudium und Hauptstudium. Das Grundstudium umfasst in der Regel 4 Semester und schließt mit einer Zwischenprüfung ab. Im Grundstudium ist die Hälfte der in der Magisterprüfungsordnung vorgesehenen Anzahl von Semesterwochenstunden (64 SWS im Hauptfach und 36 SWS im Nebenfach) zu absolvieren. Das Grundstudium dient der Orientierung im historischen und sachlichen Bestand der Philosophie, der Einführung in philosophische Begrifflichkeit und Methoden sowie der Einübung in Lektüre und Interpretation philosophischer Texte. Es soll darüber hinaus zur Formulierung und Diskussion selbständiger kritischer Beiträge ermutigen und in Teilgebiete der Philosophie soweit einführen, daß eine sinnvolle Schwerpunktbildung für das Hauptstudium vorbereitet wird. Die zweite Studienphase - das Hauptstudium - soll die Kenntnis der historischen und sachlichen Entwicklung philosophischer Theorien verbreitern und vertiefen und die Fähigkeit zu selbständiger Arbeit in gewählten Schwerpunkten entwickeln.

Inhalte des Studiums

  • die Teilgebiete der Philosophie (z.B. Ethik, Sprachphilosophie)
  • die Hauptepochen der Geschichte der Philosophie
  • das Verhältnis von Philosophie und Einzelwissenschaften
  • das Verhältnis von Philosophie und Lebenswelt, Gesellschaft, Kultur usw.

Diese Inhalte werden im Grundstudium in der Form der Studienteile A, B und C (vgl. § 12 der Studienordnung) und im Hauptstudium in der Form der Studienteile a, b, c und d (vgl. § 15 der Studienordnung) vermittelt.

Ordnungen zum Magisterstudium und zur Magisterprüfung

  • Studienordnung für das Studium der Philosophie als Haupt- und Nebenfach im Magisterstudiengang und im Lehramtsstudiengang an der Universität Potsdam vom 9. Februar 1995 (AmBek Nr. 14/97, S. 270)
  • Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Philosophie als Haupt- und Nebenfach im Magisterstudiengang und im Lehramtsstudiengang an der Universität Potsdam vom 21. Dezember 2000 (AmBek Nr. 2/01, S. 47)
  • Besondere Prüfungsbestimmungen für den Magisterstudiengang und den Lehramtsstudiengang Philosophie an der Universität Potsdam vom 9. Februar 1995 (AmBek Nr. 14/97, S. 273)
  • Satzung zur Änderung der besonderen Prüfungsbestimmungen für den Magisterstudiengang und den Lehramtsstudiengang Philosophie an der Universität Potsdam vom 9. Juli 1998 (AmBek Nr. 1/99, S. 10)