Übergang in den Master
Informationen zum Übergang vom BA zum MA im Fach LER
Die Bachelorarbeit
1. Die Bachelorarbeit wird in der Regel im letzten Semester geschrieben. Die Studierenden entscheiden selbst über den Zeitpunkt. Die Bearbeitung des Themas der Bachelorarbeit erfolgt semesterbegleitend. Die Bearbeitungszeit für das Thema der Bachelorarbeit beträgt 18 Wochen [Info Amtl. Bek.]. Sie umfasst ca. 25 Seiten (ca. 50.000 Zeichen).
2. Das Thema und ein Vorschlag für den Zweitgutachter wird in Absprache mit dem Betreuer der Bachelorarbeit in ein Formular [ Download als pdf-Dokument ] eingetragen.
3. Dieser Themenvergabebogen wird dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorgelegt, der kontrolliert, ob der Betreuer und der Zweitgutachter prüfungsberechtigt sind. Sie bringen anschließend den unterschriebenen Themenvergabebogen zum Prüfungsamt. Eine Woche nach Einreichung können Sie sich offiziell das Thema der Bachelorabeit abholen. Von diesem Zeitpunkt an zählt die 18-wöchige Bearbeitungszeit. Empfohlen, aber nicht zwingend, ist die fächerübergreifende Bearbeitung des Themas (z.B. wird eine schwerpunktmäßig auf Religionswissenschaft ausgerichtete Arbeit geschrieben, sollten z.B. fachdidaktische oder philosophische Aspekte einfließen).
4. Die Bachelorarbeit wird im Prüfungsamt abgegeben. Sie wird innerhalb von zwei Monaten bewertet. Falls noch keine Bewertung der Arbeit zur Bewerbung für den Master-Studiengang vorliegt, versichert der Betreuer der Arbeit schriftlich, dass diese mindestens mit "ausreichend" bewertet werden wird (siehe unten).
5. Ein Wechsel in den Master ist bis Ende Oktober möglich. Hierzu müssen alle Leistungen aus dem Bachelorstudium erbracht worden sein. Für eine vorläufige Masterimmatrikulation muss die Bachelorarbeit zusammen mit einer Auskunft der Prüfer, dass die Arbeit mit mindestens 4,0 bewertet wird, im Prüfungsamt abgegeben worden sein. Die exakte Bewertung dieser kann auch im ersten Mastersemester erfolgen.
Bitte beachten Sie bei der Anmeldung des Themas Ihrer Bachelorarbeit, dass die Prüfer mindestens 6 und höchstens 18 Wochen Bearbeitungszeit haben. Daraus ergibt sich, dass sie spätestens Mitte September Ihr Thema durch Ihre Betreuer und den Prüfungsausschussvorsitzenden, Prof. Dr. Hafner (Zi. 11.2.28, DI-MI 10-15), abzeichnen lassen.
Der Übergang vom Bachelor zum Master
1. Innerhalb der Rückmeldezeiträume (spätestens bis 15. Juli für das Wintersemester bzw. 15. Februar für das Sommersemester) ist beim Studierendensekretariat die 'Anzeige auf Fortsetzung des Studiums im Masterstudiengang' [ Download als pdf-Dokument ] einzureichen.
2. Bis spätestens zum 30. September bzw. 31. März sind zwei Dinge im Studierendensekretariat einzureichen:
a) Kopie des Bachelorabschlusses: In den meisten Fällen wird er noch nicht vorliegen. Stattdessen ist ein Nachweis vorzulegen, dass die Veranstaltungen des Bachelorstudiums vollständig absolviert wurden. Sie erhalten diesen Nachweis im Prüfungsamt, wo die Fachnoten auf dem Formblatt 'Nachweis über abgeschlossenes Bachelorstudium' [ Download als pdf-Dokument ] eingetragen werden. Zudem müssen die beiden Gutachter der Bachelorarbeit auf diesem Formular bestätigen, dass die Arbeit mindestens mit "ausreichend" bewertet wird.
b) Nachweis eines auf das Masterstudium bezogenen 'Beratungsgesprächs' [ Download als pdf-Dokument ] Dieses Gespräch bei einem/r Dozenten/in Ihrer Wahl dient zu Ihrer Orientierung und ist keine zusätzliche Prüfung. Unter uni-potsdam.de/studienmglk1/beratungsgespraech.html sind die notwendigen Informationen hierzu bereit gestellt: 1. nicht über 30 min, 2. unter vier Augen, 3. der/die Studierende reicht zwei Wochen vor dem Gespräch drei Dinge ein: Lebenslauf, bisherige Modulnoten, Motivationsschreiben von max. 1 Seite.