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Neue Hochschulprüfungsverordnung für das Land Brandenburg, Verordnung zu Abschlussarbeiten:

Alle Abschlussarbeiten im Fach LER müssen gemäß einer neuen Verordnung unter der Betreuung von mindestens einem Betreuer/einer Betreuerin stattfinden, die die Einstellungsvoraussetzungen für Professor/-innen gem. § 41 Brandenburgisches Hochschulgesetz erfüllt.  Diese Verordnung wurde im März 2015 durch die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Prof. Dr. Ing. Dr. Sabine Kunst, für das Land Brandenburg in Kraft gesetzt.  Konkret bedeutet dies für LER-Studierende: Bitte wenden Sie sich bei schon bei den ersten Schritten der Planung der Betreuung Ihrer Abschlussarbeit an den Prüfungsausschuss, Prof. Dr. Felicitas Krämer, felicitas.kraemer@uni-potsdam.de, um feststellen zu lassen, ob die von Ihnen gewünschte Konstellation von Betreuer/innen diesen Anforderungen genügt