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Satzung/Statutes

Präambel

Mit dem Ziel, die Interessen und Belange der Studierenden am Institut für Anglistik und Amerikanistik an der Universität Potsdam zu vertreten und zu stärken, gibt sich die Fachschaft Anglistik/Amerikanistik am heutigen Tag die folgende Satzung. Aus Gründen der Lesbarkeit verwendet diese Satzung im Folgenden das Maskulinum, gilt aber gleichermaßen für alle Geschlechter.

A. Die Fachschaft

§ 1 Begriffsbestimmung und Rechtsstellung

  1. Alle ordentlich eingeschriebenen Bachelor-, Master-, Magister- und Staatsexamens-Studierenden am Institut für Anglistik und Amerikanistik der Universität Potsdam bilden die Fachschaft Anglistik/Amerikanistik. Diese besteht aus den Studiengängen Bachelor/ Master of Education, Zwei-Fach-Bachelor Anglistik/ Amerikanistik, und Master "Anglophone Modernitites in Literature and Culture".
  2. Alle Studierenden nach §1 Absatz 1 sind Mitglied dieser Fachschaft.

§ 2 Rechte und Pflichten

  1. Jedes Fachschaftsmitglied hat aktives und passives Wahlrecht zum Fachschaftsrat Anglistik/Amerikanistik.
  2. Jedes Fachschaftsmitglied hat das Recht, schriftliche und mündliche Anträge zur Niederschrift an den Fachschaftsrat zu richten.
  3. Jedes Fachschaftsmitglied kann den Fachschaftsrat unter Angabe eines Grundes auffordern, eine Vollversammlung einzuberufen. Diese Vollversammlung muss dann spätestens 14 Tage nach Aufforderung anberaumt werden. Der genaue Termin muss in Absprache mit dem Erwirkenden getroffen werden. Diese Regelung gilt nur während der Vorlesungszeit.
  4. Jedes Fachschaftsmitglied kann vom Fachschaftsrat in Gremien und Organe der akademischen und studentischen Selbstverwaltung entsandt werden. Das Mitglied hat die damit verbundenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und den Fachschaftsrat regelmäßig darüber Bericht zu erstatten.

B. Der Fachschaftsrat

§ 3 Begriffsbestimmung, Wahl, Ausschluss und Auflösung

  1. Der Fachschaftsrat ist ausführendes Organ der Fachschaft Anglistik/Amerikanistik.
  2. Die Mitglieder des Fachschaftsrats werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahlen erfolgen in der Regel durch Urnenwahl. Hierzu ist mindestens 20 Tage vor der Wahl eine Wahlbekanntmachung und mindestens 5 Tage vorher ein Wahlvorschlag am Büro des Fachschaftsrates per Aushang bekanntzugeben. Für die Auszählung ist eine Wahlkommission von 2 unabhängigen Studierenden zu bilden. Auf Antrag eines Mitgliedes der Fachschaft können weitere Mitglieder für den Fachschaftsrat jederzeit auf einer Vollversammlung gewählt werden.
  3. Der Fachschaftsrat setzt sich aus mindestens drei, maximal dreizehn gewählten Mitgliedern der Fachschaft Anglistik/Amerikanistik zusammen.
  4. Der Fachschaftsrat wählt auf der konstituierenden Sitzung einen Finanzer und einen stellvertretenden Finanzer, die mit dem Vermögen und dem Haushalt der Fachschaft betraut werden. Der Fachschaftsrat kann darüber hinaus noch weitere Aufgabenbereiche benennen und mit gewählten Mitgliedern des Fachschaftsrates besetzen.
  5. Die Amtszeit dauert in der Regel ein Jahr, d.h. zwei Semester, bis auf Widerruf. Die Amtszeit endet: nach Niederlegung oder Verlust des Mandats; bei Exmatrikulierung; bei Tod; bei Ausschluss.
  6. Ein Antrag auf Ausschluss eines Mitgliedes muss dem betroffenen Mitglied zunächst schriftlich mitgeteilt und begründet werden, mindestens 10 Tage vor der nächsten regulären Sitzung. Gründe für den Ausschluss sind: Teilnahme an weniger als 60% der Termine und Veranstaltungen des Fachschaftsrats; Diebstahl von Eigentum des Fachschaftsrats oder deren Mitglieder; Missbrauch oder mutwillige Verletzung der Amtspflicht im Fachschaftsrat. Der Antrag auf Ausschluss bedarf einer 2/3-Mehrheit des Fachschaftsrats und tritt zu sofort in Kraft.
  7. Sollte sich zu Beginn einer Wahlperiode oder aufgrund von Mandatsniederlegung kein Fachschaftsrat bilden, so muss der letzte amtsfähige Fachschaftsrat die Auflösung betreiben.
  8. Die Vollversammlung kann die Auflösung und/oder Neuwahl des Fachschaftsrates beschließen. Hierzu ist eine absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig.

§ 4 Aufgaben und Pflichten des Fachschaftsrats

  1. Der Fachschaftsrat regelt die grundsätzlichen Angelegenheiten der Fachschaft.
  2. Der Fachschaftsrat vertritt die akademischen Interessen aller Studierenden der Anglistik und Amerikanistik der Universität Potsdam in deren Gremien und Organen. Der Fachschaftsrat kann hierzu jedes Fachschaftsmitglied in Gremien entsenden.
  3. Der Fachschaftsrat unterstützt die Fachschaftsmitglieder in ihren fachwissenschaftlichen Initiativen, arbeitet konstruktiv auf die Entwicklung eines positiven Lern- und Lehrklimas hin und bietet allen Studierenden Beratung und Hilfestellung in akademischen Problemsituationen an.
  4. Die Fachschaft verfügt über eigene finanzielle Mittel, die vom Fachschaftsrat mit treuhändischer Sorgfalt und der gebührenden Verantwortung eingesetzt werden.
  5. Der Fachschaftsrat erstellt für jede Amtszeit nach den Vorgaben des AStA einen Haushaltsplan bzw. einen Nachtragshaushalt. Haushaltsplan und Nachtragshaushalt bedürfen einer 2/3-Mehrheit des Fachschaftsrats.
  6. Als unmittelbar gemeinnütziges Gremium der Universität Potsdam ist der Fachschaftsrat nicht an der Erwirtschaftung von Erträgen orientiert. Eventuelle Gewinne aus Veranstaltungen, Veröffentlichungen oder Sonstigem werden direkt zur Erfüllung der Aufgaben des Fachschaftsrats benutzt.
  7. Der Fachschaftsrat hält in seinem Haushalt angemessene finanzielle Mittel bereit, um seine unter Absatz 3 genannten Aufgaben zu erfüllen. Dementsprechend hat jedes Fachschaftsmitglied die Möglichkeit einen schriftlichen Antrag auf finanzielle Unterstützung für studentische Projekte oder Exkursionen beim Fachschaftsrat zu stellen. Der Maximalbetrag für Einzelförderungen ist in der Regel € 50,00 .
  8. Jedes gewählte Mitglied des Fachschaftsrats ist der Fachschaft gegenüber auf Antrag rechenschaftspflichtig. Dieser Antrag kann mündlich auf jeder regulären Sitzung oder einer Vollversammlung erfolgen.

§ 5 Sitzungen, Vollversammlungen und Beschlussfähigkeit

  1. Der Fachschaftsrat trifft sich in der Regel in der Vorlesungszeit einmal in der Woche; in der vorlesungsfreien Zeit finden Treffen nur auf Antrag von mindestens 3 gewählten Mitgliedern statt.
  2. Die Sitzungen des Fachschaftsrats sind hochschulöffentlich und werden in der Regel per Aushang oder auf der Website des Fachschaftsrats mit einer Frist von 7 Tagen bekannt gegeben. Gibt es einen festen wöchentlichen Termin, so ist dieser nur einmal zu Beginn jedes Semesters bekannt zu geben. Auf Antrag eines gewählten Mitgliedes des Fachschaftsrats kann ein bestimmter Tagesordnungspunkt unter Ausschluss der Hochschulöffentlichkeit besprochen werden. Für jede Sitzung ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen. Die Protokolle werden in Papierform im Fachschaftsbüro für die Hochschulöffentlichkeit aufbewahrt, sofern eine Zugriffsbeschränkung auf den Mitgliederkreis der Universität Potsdam auf der Website nicht möglich ist. Das Finanzreferat des AStA erhält eine digitale Kopie innerhalb von 10 Werktagen.
  3. Die Vollversammlung ist das oberste Beschlussgremium der Fachschaft und erfolgt auf Antrag eines Fachschaftsmitglieds. Dieser Antrag kann auf jeder regulären Sitzung des Fachschaftsrats erfolgen. Ein Antrag auf Vollversammlung bedarf einer absoluten Mehrheit des Fachschaftsrats.
  4. Die Sitzung des Fachschaftsrats ist mit einfacher Mehrheit beschlussfähig. Die Vollversammlung der Fachschaft ist mit Anwesenweit von 5% der Mitglieder gemäß aktuellem Verteilungsschlüssel des AStA beschlussfähig.
  5. Jedes Fachschaftsmitglied ist auf Sitzungen und Vollversammlungen antragsberechtigt.
  6. Sofern in dieser Satzung nicht anders geregelt, bedarf eine Beschlussfassung einer einfachen Mehrheit. Enthaltungen sind als nicht abgegebene Stimmen zu zählen.

C. Satzungen und Ordnungen

§ 6 Ergänzung, Veränderung und Streichungen der Satzung

  1. Diese Satzung darf mit Zustimmung von mindestens 2/3 der Mitglieder des Fachschaftsrats ergänzt werden.
  2. Streichungen und Änderungen kann nur die Vollversammlung der Fachschaft beschließen.

§ 7 Inkrafttreten und Rechtsverbindlichkeit

  1. Diese Satzung und alle Ergänzungssatzungen treten einen Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
  2. Alle Mitglieder der Fachschaft haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen vom Tage der Veröffentlichung an, schriftlich Widerspruch gegen diese Satzung sowie alle folgenden Ergänzungsordnungen einzulegen. Nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist gelten die Satzung und alle Ergänzungsverordnungen als von der Fachschaft bestätigt (Prinzip der Friedenswahl).
  3. Diese Satzung sowie ihre Ergänzungsanträge sind für alle Mitglieder der Fachschaft verbindlich.

 

Diese Satzung wurde einstimmig auf der Vollversammlung der Fachschaft Anglistik/Amerikanstik am 19. Mai 2015 beschlossen.