Schwerbehindertenvertretung der Universität Potsdam
Mit dem Stand vom 31.12.2009 waren an der Universität Potsdam insgesamt 2353 Mitarbeiter/innen beschäftigt, davon 85 schwerbehinderte und gleichgestellte (im Bereich Wissenschaft 37, im Bereich Technik und Verwaltung 48).
Für diesen Personenkreis arbeitet die Schwerbehindertenvertretung. Die Grundlage für die Tätigkeit bilden:
- das Schwerbehindertengesetz (SGB IX, Teile 1 und 2: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Stand: September 2001)
- die Richtlinien über die Einstellung, Beschäftigung und begleitende Hilfe Schwerbehinderter und diesen gleichgestellter behinderter Menschen in der Landesverwaltung des Landes Brandenburg
( Schwerbehindertenrichtlinien vom 6. April 2005) - die Richtlinien zur Förderung behinderter Mitglieder der Universität Potsdam (vom 25. Oktober 2001)
Die Gruppe der schwerbehinderten MitarbeiterInnen und Angestellten wählt alle vier Jahre ihre eigene Interessenvertretung. Diese steht den Schwerbehinderten in allen Fragen beratend und helfend zur Seite. Sie fördert die Eingliederung in die Dienststelle, wacht über die Einhaltung der entsprechenden Gesetze, Verordnungen und Dienstvereinbarungen und nimmt Anregungen und Beschwerden von Schwerbehinderten entgegen. Es werden persönliche Gespräche geführt, Besuche am Arbeitsplatz organisiert und evtl. notwendige Maßnahmen mit dem Arbeitgeber und der Hauptfürsorgestelle beraten bzw. realisiert.
Zur Schwerbehindertenvertretung im weiteren Sinne gehören auch die Beauftragten des Arbeitgebers (SGB IX § 98). Sie vertreten den Arbeitgeber verantwortlich in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen. An der Universität sind zwei Beauftragte tätig. Sie werden alle zwei Jahre vom Senat gewählt. Für die schwerbehinderten Mitarbeiter/-innen ist dies Frau Marianne Mruczek (Universitätsbibliothek, Archiv). Die andere Beauftragte ist Frau Dr. Irma Bürger. Sie arbeitet in der Zentralen Studienberatung und betreut Studierende mit Handicap.
Zwischen der Schwerbehindertenvertretung und den Beauftragten des Arbeitgebers gibt es eine enge Zusammenarbeit. Weitere Arbeitspartnerinnen sind die Vertreterin vom Personaldezernat, Frau Gilda Kapp, und die Betriebsärztin der Universität, Frau Dr. Schröder-Wrusch.
Im Senat der Universität werden die Interessen der Schwerbehinderten dadurch vertreten, dass sowohl die Vertrauensfrau (mit Rederecht) als auch die Beauftragten des Arbeitgebers (mit Antrags- und Rederecht) teilnehmen. Außerdem arbeitet die Vertrauensfrau eng mit den Personalräten zusammen. In Sitzungen der Personalräte kann Interessenvertretung gebündelt werden. Ein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung nimmt an Einstellungsgesprächen und an der Arbeit von Berufungskommmissionen teil, wenn sich Behinderte unter den Bewerbern befinden. In allen Ausschreibungstexten der Universität Potsdam findet sich der Hinweis: Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung bevorzugt.



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