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Förderanträge

Der SBKW verfügt über ein eigenes Budget, mittels dessen er Förderanträge aus den Kognitionswissenschaften der Uni Potsdam unterstützt. Eine Antragstellung ist in der Regel zwischen Februar und Oktober des Haushaltsjahres möglich. Für andere Zeiträume halten Sie bitte mit Anikó Grellmann (Koordinatorin) Rücksprache.

Senden Sie die Anträge bitte an Prof. Dr. Michela Schröder-Abé (Sprecherin des SBKW) und Anikó Grellmann. Der Vorstand des SBKW entscheidet über die Anträge in seinen monatlichen Sitzungen und evaluiert die Anträge nach folgenden Kriterien:

  • Grad der Interdisziplinarität
  • Grad des Beitrages zur Internationalisierung
  • Grad eines kooperativen Aspekts
  • Grad der exzellenten Forschung
  • Grad des Nutzens als Anschub eines späteren umfangreichen Projekts (Anschubfinanzierung)

Zudem werden Nachwuchswissenschaftler*Innen gebeten, ihre Anträge zuerst bei der FNK und bei der POGS einzureichen, bevor diese im SBKW evaluiert werden können. Professor*Innen sollten bitte in ihren Anträgen immer den geleisteten finanziellen Eigenanteil für das beantragte Projekt beziffern. Studierende (Bachelor und Master) können nicht gefördert werden. Für Pilotstudien besteht eine Höchstantragssumme von 2.000,- EUR, darüber liegende Anträge bedürfen einer besonderen Begründung.

Hier finden Sie die Vorlagen für die Antragstellung und die  Berichterstattung der SBKW-Fördermittel.