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Mitglied werden in der Universitätsgesellschaft Potsdam e.V.

Wir würden uns sehr freuen, Sie als zukünftiges Mitglied der Universitätsgesellschaft Potsdam e.V. - Vereinigung der Freunde, Förderer und Ehemaligen begrüßen zu können. Durch Ihr Engagement mit einer Mitgliedschaft leisten Sie einen unverzichtbaren Beitrag für die Erhaltung und Förderung von Lehre und Forschung an der Universität Potsdam.

Seien Sie spontan:

Werden Sie jetzt Mitglied in der Universitätsgesellschaft Potsdam e.V. und unterstützen Sie ab sofort die Universität Potsdam.
                                                                                                                                                                                       Herzlichen Dank dafür.
 

Mit diesem Anmeldeformular können Sie sich einfach und schnell als Mitglied in der Universitätsgesellschaft Potsdam e.V. anmelden.

Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit auch die Bezahlung per Lastschrift, da es uns die Arbeit in der Universitätsgesellschaft maßgeblich erleichtert. Das ausgefüllte Formular senden Sie uns bitte per Post zurück.

Alternativ können Sie sich auch direkt über unser Onlineanmeldeformular anmelden.



Beiträge

Die jährlichen Mitgliedsbeiträge der Universitätsgesellschaft Potsdam e.V. betragen wie folgt:

Privatperson - 75€ Mitgliedsbeitrag pro Jahr

Student/in - 10€ Mitgliedsbeitrag pro Jahr

Absolvent/in - Kostenfrei für drei Jahre nach Abschluss. Hierzu ist eine Registrierung im Alumni Portal notwendig, wo Sie in Ihrem Profil im Auswahlmenü die Option dreijährige kostenfreie Mitgliedschaft in der Universitätsgesellschaft aktivieren. Nach den drei Jahren wird Ihre kostenfreie Schnuppermitgliedschaft aber nicht automatisch in eine Standardmitgliedschaft umgewandelt.

Familienmitglied - ab der zweiten Person 30€ pro Jahr

Institution/Firma - Der Mindestbeitrag richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeitenden und beträgt mindestens 500€

Die Universitätsgesellschaft ist ein gemeinnütziger Verein. Ihre Zuwendungen sind im Rahmen der dafür bestehenden Vorschriften steuerlich abzugsfähig und es wird Ihnen auf Wunsch eine Spendenbescheinigung ausgestellt.