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Wegweiser für die Raumbuchung

Eingetragene Vereinigungen können laut § 2 der Richtlinie für die Vergabe von Räumen und Einrichtungen an Dritte vom 1. September 2017 die Räume für Sonderveranstaltungen an der Universität Potsdam kostenfrei anmieten.

Mit Bestätigungsschreiben der Registrierung als eingetragene Vereinigung werden die Vereinigungen aufgefordert, jährlich (jeweils zum Beginn des Sommersemesters) Name und Anschrift des Vorstands sowie die Postanschrift der Vereinigung dem Präsidenten (Bearbeiterin Frau Kerstin Rehfeld) mitzuteilen.

Gehen die eingetragenen Vereinigungen dieser Bitte nicht nach, erhalten sie keine kostenfreien Räume mehr. Des Weiteren wird geprüft, ob die eingetragene Vereinigung nach § 8 der Registerordnung vom 12. Juli 1993 gestrichen wird.

Kontakt

Veranstaltung

Veranstalter ist derjenige, der die Gesamtverantwortung für die Veranstaltung trägt. Hierzu zählt vor allem die inhaltliche Organisation der Veranstaltung. Veranstalter und Ausrichter können identisch sein.
Ausrichter ist derjenige, der die Veranstaltung innerhalb der Universität organisiert. Hierzu zählt vor allem die Kommunikation mit den verschiedenen Bereichen der Universität, um die reibungslose Durchführung der Veranstaltung sicherzustellen.

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Bemerkungen

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