Zum Hauptinhalt springen

Was macht der FSR-Geschichte?

Wofür ist der Fachschaftsrat überhaupt zuständig?

Die grundsätzlichen Aufgaben der Fachschaftsräte ergeben sich aus dem Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) und der Studierendenschaftssatzung. Vor allem auf Institutsebene sind wir als Mitglieder des Fachschaftsrates auch in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung, wie z. B. im Institutsrat. Mit anderen studentischen Gremienmitgliedern auf Fakultätsebene haben wir ebenfalls regelmäßigen Kontakt und informieren uns gegenseitig über aktuelle Entwicklungen an der Fakultät.

Innerhalb unseres Fachschaftsrates haben wir Verantwortliche für einige wichtige Aufgaben benannt. Jede Wahlperiode haben wir eine(n) Finanzverantwortliche(n) und Ansprechpartner*innen für andere studentische Gremien. Es müssen übringens nicht immer nur gewählte Fachschaftsratsmitglieder Funktionen übernehmen. Es können auch engagierte Fachschaftsmitglieder kooptiert werden.

Vor allem jedoch sind wir für Euch da, wenn es darum geht...

  • Erstibetreuung
  • Vertretung von Studierendeninteressen gegenüber Lehrkräften und Vermittlung bei bestehenden Konflikten
  • Auseinandersetzung mit hochschulpolitischen Themen
  • Mitgestaltung von Prüfungs- und Studienordnungen
  • Zusammenarbeit mit den Instituten bei der Erstellung von Kommentierten Vorlesungsverzeichnissen (KVV) oder der Unterstützung bei Lehrveranstaltungsevaluationen
  • Verbreitung von Informationen unter den Studierenden (Pinnwände, Homepage, Broschüren)
  • Durchführung von Informationsveranstaltungen und Partys ;)