Die Studien(abschluss)beratung richtet sich an Studierende der Philosophie, die in Hinblick auf ihren Abschluss Unterstützung und Beratung suchen.
Für Studierende, die die doppelte Regelstudienzeit überschritten haben, ist ein Beratungsgespräch obligatorisch, da ihnen die Exmatrikulation droht.
Zusätzlich zu diesen obligatorischen Gesprächen bieten wir freiwillige Beratungstermine an. Diese können von Studierenden des philosophischen Instituts in Anspruch genommen werden, die ihren Abschluss in den Blick nehmen wollen.
Diese sind die Gruppen, für die ein Beratungsgespräch in Frage kommt:
In den Studiengängen, die auf Grundlage der allgemeinen Bachelor-Master-Ordnung ab dem Jahr 2009 bzw. der allgemeinen Bachelor-Master-Lehramtsordnung ab dem Jahr 2013 erlassen wurden, ist die doppelte Regelstudienzeit als maximale Prüfungsfrist festgeschrieben.
In der Regel werden Studierende zwei Semester vor Erreichen der doppelten Regelstudienzeit vom Prüfungsamt darüber informiert. Zugleich erhalten sie die Aufforderung, an einem Gespräch mit der Studien(abschluss)beratung in ihrem Institut teilzunehmen. Dieses ist Voraussetzung für die Verlängerung des Prüfungsanspruchs um zwei Semester. Für Studierende, deren Prüfungsanspruch aufgrund eines auslaufenden Studienganges erlischt, kann ebenfalls eine Verlängerung nach Teilnahme an der Studien(abschluss)beratung erfolgen.
Für eine Terminvereinbarung zu einem Beratungsgespräch (obligatorisch oder freiwillig) wenden Sie sich bitte an die Ansprechpersonen Ihres jeweiligen Studienganges. Diese finden Sie auf der Seite der Studienfachberatung.
Hier kann vertraulich und persönlich auf die Belange des jeweiligen Studierenden eingegangen werden, um gemeinsam einen individuellen Fahrplan zur Erreichung des Studienabschlusses zu erarbeiten.
Mehr Informationen hierzu finden Sie bei der Studienabschlussberatung.