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Nichtschülerprüfung zum Erwerb des Latinums oder Graecums

Das Zentrum für Sprachen und Schlüsselkompetenzen (Zessko) bietet verschiedene Latein- und Griechischkurse an, in denen Sie die jeweilige Sprache lernen und vertiefen können. Nach erfolgreicher Teilnahme besteht die Möglichkeit, über den zweiten Bildungsweg das Latinum bzw. Graecum zu erwerben.

Sollten Sie das Latinum anstreben, empfehlen wir Ihnen die Kurse "Latein Schlüsselkompetenz" zu buchen.

Im Rahmen des Moduls "Sprachkurs Griechisch 2" für Latinist*innen bzw. "Griechisch Schlüsselkompetenz" für Gräzist*innen können Sie sich auf das Graecum vorbereiten.

Wenn Sie weitere Fragen bezüglich der Latinums- oder Graecumsprüfung haben, können Sie sich entweder an Ihre jeweiligen Kursleiter*innen oder an eine der folgenden Stellen wenden.


Prüfungsort: Potsdam
Adresse

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam

Ansprechpartner

Herr Quehenberger

Tel.: 0331 / 866 - 3837

E-Mail: horst.quehenberger@mbjs.brandenburg.de

Frau Schwericke 

Tel.: 03381 / 3974 - 29

Herr Wricke Tel.: 03381 / 3974 - 64

E-Mail: Christoph.Wricke@schulaemter.brandenburg.de

WebseiteWebsite der Schulbehörde Brandenburg an der Havel
Merkblatt & Antrag

Merkblatt

Latinum

Graecum

Anmeldung zur Prüfung bis 1. November des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfindet. Die Prüfung findet ein Mal im Jahr, nämlich im zweiten Schulhalbjahr, statt.


Prüfungsort: Berlin
AdresseSenatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
II E Vw2
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin
Ansprechpartner

Frau Geßner

Tel.: 030 / 90 227 - 6395 oder  030 / 90227-6292 

(Mo-Fr 6:00 – 14:30 Uhr)

E-Mail: gerit.Gessner@senbjf.berlin.de

WebseiteWebsite der Berliner Schulbehörde
Merkblatt & AntragLatinum / Graecum / Hebraicum

Die Prüfungen finden zweimal pro Jahr statt. Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils ca. 4 Wochen nach dem Anmeldeschluss (i.d.R. vor den Oster- bzw. Herbstferien). Die mündliche Prüfung wird i.d.R. vier bis sechs Wochen später durchgeführt, sofern die schriftliche Prüfung bestanden wurde. 


Anmeldeschluss: immer 1. März 
Anmeldeschluss: immer 1. September 

 

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Wenn Sie in Brandenburg studieren und die Prüfung in Berlin oder einem anderen Bundesland ablegen wollen, benötigen Sie für die Prüfungsanmeldung (zumeist) eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung", welche bestätigt, daß Sie noch nicht öfter als 1 Mal zur Prüfung angetreten sind. Um die Bescheinigung zu erhalten, senden Sie einen formlosen Antrag mit Begründung und einer Kopie Ihres Personalausweises an Herr Wricke (s.o.).