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Individuelle Ernährungsberatung

Ernährungsberatung

Eine Ernährungsberatung richtet sich in erster Linie an Gesunde, die Ihren Ernährungszustand und somit auch Ihren Allgemeinzustand weiter verbessern wollen oder bestehendes Übergewicht reduzieren möchten.

Für diese Maßnahme ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Dennoch beteiligt sich ein Großteil der Krankenkassen im Rahmen des § 20 SGB V an den Kosten. Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse.

Diättherapie

Eine Diättherapie wird empfohlen, wenn Ihr Arzt eine Erkrankung festgestellt hat, die mit Hilfe einer Ernährungsumstellung behoben oder ihr Verlauf abgemildert werden kann. Eine diättherapeutische Maßnahme (Diättherapie nach § 43 SGB V) muss ärztlich verordnet sein. Diese wird in den meisten Fällen von den Krankenkassen bezuschusst.

Mögliche Erkrankungen sind, beispielsweise.:

  • Adipositas
  • Untergewicht
  • Laktoseintoleranz
  • Erkrankungen der Verdauungsorgane (Bauch, Darm)
  • Herz-Kreislauferkrankungen l Bluthochdruck l erhöhtes Cholesterin