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Konferenz „Akzeptanz und Wirksamkeit von Menschenrechtsverträgen – eine Bilanz nach 50 Jahren Menschenrechtspakte“ (3.-4.11.2016)

Tagungsbericht

Zwar bekannten sich die Vereinten Nationen bereits im Jahr 1948 durch Verabschiedung der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ im Rahmen einer Resolution der Generalversammlung zum Schutz der Menschenrechte. Erst im Jahr 1966 wurden mit dem „Pakt über bürgerliche und politische Recht“ und dem „Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ zwei verbindliche völkerrechtliche Verträge abgeschlossen, die seit fast 50 Jahren mit der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ die Grundlage des internationalen Menschenrechtsschutzes bilden. Das 50jährige Jubiläum dieser beiden Vertragswerke hat das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam zum Anlass genommen, im Oktober 2016 eine Konferenz mit dem Titel „Akzeptanz und Wirksamkeit von Menschenrechtsverträgen – eine Bilanz nach 50 Jahren Menschenrechtspakte“ auszurichten.

Die Konferenz hat sich einerseits mit den Herausforderungen, denen der internationale Menschenrechtsschutz aufgrund der geopolitischen Veränderungen unterworfen ist, befasst. Andererseits wurden auch Probleme in menschenrechtsfreundlichen Rechtsordnungen benannt und Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Dazu diente exemplarisch die Untersuchung der Wirkung der beiden Menschenrechtspakte in der deutschen Rechtsordnung, insbesondere durch eine Analyse der Gerichtspraxis. Auf Grundlage der erarbeiteten Erkenntnisse versuchte die Konferenz Antworten auf Compliance-Defizite bei internationalen Menschenrechtsverträgen liefern.

Der erste Themenblock behandelte die Grundsatzdebatte bezüglich der universellen Geltung der Menschenrechte aus sozialwissenschaftlicher, politischer und philosophischer Perspektive. Hier referierten Prof. Dr. Hauke Brunkhorst und Prof. Dr. Stefan Gosepath zum Thema „Universalität der Menschenrechte – zwischen der Adaptierbarkeit von Werten und gewandelten machtpolitischen Strukturen“. Im zweiten Themenblock wurde anhand von bestimmten Menschenrechten, die im Zivil- und Sozialpakt enthalten sind, exemplarisch die Bedeutung der Menschenrechtspakte im deutschen Recht untersucht. Thematisiert wurde diese Frage anhand des Rechts auf Bildung als Recht des Sozialpakts und des Rechts auf freie Meinungsäußerung als Recht des Zivilpakts. Dr. Sandra Reitz und Prof. Dr. Eibe Riedel behandelten das Recht auf Bildung, Dr. Ursula Hantl-Unthan und Prof. Dr. Eckart Klein widmeten sich dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Im dritten Themenblock ging es abschließend unter dem Stichwort „Compliance“ um die Frage, warum Menschenrechtsverträge eingehalten werden. Hierzu referierten Dr. Almut Wittling-Vogel und Stefan von Raumer aus der Sicht der Praxis.