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Einstellungsverfahren

Nach Rufannahme wird die Ernennung im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) Brandenburg im Beamten- oder Angestelltenverhältnis vorbereitet. Die Regelaltersgrenze für Ernennungen im Beamtenverhältnis liegt derzeit bei 50 Jahren. Bei Überschreitung dieser Grenze kann eine Ernennung im Angestelltenverhältnis erfolgen bzw. sofern unmittelbar vorher ein Beamtenverhaltnis in Deutschland vorgelegen hat eine Versetzung erfolgen.

FAQ

Unterlagen zur Ernennung

Sozialversicherungen/Beihilfe

Gewährleistungsbescheid bei gemeinsamen Berufungen (Jülicher Modell)

Thüringer Modell

Umzugskosten