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Praktikum direkt an der Universität Potsdam

Sowohl Bachelor-, Master- als auch PhD-Studierende können ein Praktikum an der Universität Potsdam in der Verwaltung oder direkt an den Lehrstühlen in der Forschung machen. Studierende, die gern ein Praktikum an einem Lehrstuhl bzw. einer Abteilung absolvieren möchten, müssen dafür selbstständig dort anfragen und abstimmen inwiefern diese gerade Bedarf bzw. die Kapazität für die Betreuung vor Ort haben. Sämtliche Dokumente und Bestätigungen werden vom Fachbereich, an dem das Praktikum stattfindet, unterschrieben und ausgestellt.


Praktikumsvertrag
Vor Beginn des (Forschungs-)Praktikums an der Universität Potsdam ist ein Praktikumsvertrag auszufüllen und zu unterschreiben von

  • der/dem Praktikant*in,
  • und der/m Dekan*in der Fakultät bzw. der Abteilungsleiter*in der aufnehmenden Praktikumsstelle.

Den unterschriebenen Vertrag und die Nachweise zu den Versicherungen und ggf. des Pflichtpraktikums (siehe unten bei Laufzeit) sind der aufnehmenden Stelle vorab zuzusenden.

Weitere Informationen dazu unter: https://z-wiki.uni-potsdam.de/display/arbeitenanup/Informationen+zur+Betreuung+von+Praktika.

Immatrikulation

Studierende, die nicht an der Universität Potsdam studieren, können während der Dauer ihres Praktikums nicht als Praktikant*innen an der Universität Potsdam immatrikuliert werden. 

Alle Services wie Bibliothek, Uni-Mail etc. kann ein/e Praktikant*in aber auch ohne Immatrikulation nutzen. Eine Preisreduktion in der Mensa basiert auf der Zahlung der Semestergebühren und ist in der Regel für Praktikant*innen nicht möglich. Individuelle Regelungen bzw. Ausnahmen müssen direkt beim Studentenwerk angefragt und abgestimmt werden. Beim Verkehrsbund Berlin-Brandenburg (VBB) können Praktikant*innen eine Monatskarte für Schüler*innen und Auszubildende beantragen. Vorzulegen ist der Praktikumsvertrag.

Finanzierung und Versicherung

Ein Praktikum an der Universität Potsdam ist in der Regel unbezahlt. Gerade für Studierende aus dem Ausland gibt aber verschiedene Stipendien (z.B. RISE, IAESTE, Erasmus+), die dennoch eine finanzielle Unterstützung für ein (Forschungs-)Praktikum  vor Ort gewährleisten.

Eine in Deutschland gültige Krankenversicherung ist für die Zeit während des Praktikums dringend zu empfehlen - Studierende aus dem Ausland sollten sich rechtzeitig vor Beginn des Praktikums darum kümmern. Ratsam, obschon nicht obligatorisch, ist ggfs. auch eine private Haftpflichtversicherung (z. B. bei einer Arbeit im Labor oder mit kostspieliger Ausrüstung). Der Nachweis über die abgeschlossenen Versicherungen ist dem Praktikumsvertrag vor Antritt des Praktikums beizulegen. Ein gesetzlicher Unfallschutz wird für Praktikant*innen der Universität Potsdam über den brandenburgischen Unfallversicherungsträger (UKBB) während der Laufzeit des Praktikums gewährleistet.

Laufzeiten

Das Mindestlohngesetz sieht in Deutschland eine Vergütung von Praktika über 3 Monaten Laufzeit vor. Da die Universität Potsdam keine bezahlten Praktika vergibt, können Praktika der Regel nur bis zu maximal 3 Monaten durchgeführt werden.

Die 3-Monatsregel darf nur überschritten werden, wenn es sich um ein länger als 3 Monate andauerndes Pflichtpraktikum handelt, das im Curriculum des aktuellen Studiums vorgesehen ist. Ein von der entsendenden Hochschule dafür ausgestellter Nachweis muss von dem/der Praktikant*in vor Beginn des Praktikums dem Praktikumsvertrag beigelegt werden.

Forschungsaufenthalte

Unberührt davon bleiben längere Forschungsaufenthalte im Rahmen der Dissertation oder von Gastwissenschaftler*innen an den Lehrstühlen. Internationale Promovierende bzw. Post-Docs wenden sich bitte diesbezüglich an das Welcome-Center der Universität Potsdam.