In manchen Studiengängen können Sie sich ein Praktikum mit entsprechenden Leistungspunkten als Studienleistung anerkennen lassen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, im Studiengang vorgeschriebene Pflichtpraktika auch im Ausland zu absolvieren. Freiwillige und Auslandspraktika können Sie sich häufig auch als Wahlpflichtmodule oder Schlüsselqualifikationen anerkennen lassen.
Was ist bei der Anerkennung zu beachten?
Informieren Sie sich vor der Planung eines (Auslands-)Praktikums beim zuständigen Praktikumsbeauftragten Ihrer Fakultät oder dem Prüfungsausschuss Ihres Instituts.
Informationen zu möglichen Pflichtpraktika finden Sie außerdem in der Studienordnung Ihres Studiengangs.
Wichtig! Informieren Sie sich schon frühzeitig, sodass Sie Ihr Praktikum von vornherein gemäß der für die Anerkennung wichtigen Kriterien (z. B. Dauer, Arbeitsumfang, fachliche Schwerpunkte) planen können.
Internationale Studierende müssen bei ihrem zuständigen Koordinator ihrer Heimat-Hochschule klären, ob und inwiefern das Praktikum als Studienleistung anerkannt werden kann.