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Was passiert, wenn jemand stirbt?

Picture: © Jo Trepte

Wenn ein Mensch stirbt, ist das für die Familie oft sehr traurig. Gleichzeitig entstehen aber auch viele rechtliche Fragen. Zum Beispiel: Wem gehört jetzt das Haus? Wer bekommt Kleidung, Möbel oder Geld? Und wer muss offene Schulden bezahlen?

Das Gesetz sagt: Mit dem Tod eines Menschen geht sein Vermögen als Ganzes auf die Erben über. Das bedeutet: Die Erben bekommen nicht nur die Dinge, die etwas wert sind, sondern grundsätzlich auch die Schulden. Zum Vermögen gehört also alles, was der verstorbenen Person gehört hat.


Es gibt zwei Möglichkeiten, wie jemand Erbe werden kann. Erstens kann die verstorbene Person schon zu Lebzeiten aufschreiben, wer ihre Sachen später bekommen soll. So ein Schriftstück nennt man Testament. Nach dem Tod wird zuerst geschaut, ob es ein Testament gibt und ob es rechtlich wirksam ist.

Wenn es kein Testament gibt, regelt das Gesetz, wer erbt. Dann kommen vor allem der Ehepartner und die nahen Angehörigen als Erben in Betracht. Angehörige sind Menschen, die mit der verstorbenen Person verwandt sind, also zum Beispiel Kinder, Enkel, Eltern oder Geschwister.

Der überlebende Ehepartner bekommt in vielen Fällen einen großen Teil des Erbes, oft die Hälfte, manchmal auch mehr. Außerdem bekommt er häufig die Haushaltsgegenstände, also zum Beispiel Möbel, Geschirr oder Bilder. So soll verhindert werden, dass sich nach dem Verlust auch noch das ganze Leben sofort völlig verändert.


Bei den Verwandten gilt eine wichtige Regel: Die näheren Verwandten erben zuerst. Das bedeutet: Kinder sind rechtlich näher verwandt als Eltern oder Geschwister. Wenn jemand also Kinder hat, erben die Kinder in der Regel vor den Eltern oder Geschwistern. Auch Enkelkinder erben normalerweise erst dann, wenn ihre eigenen Eltern, also die Kinder der verstorbenen Person, nicht mehr leben.

Wenn der Verstorbene zum Beispiel eine Ehefrau und zwei Kinder hinterlässt, bekommt die Ehefrau oft die Hälfte des Vermögens. Die andere Hälfte teilen sich die beiden Kinder. Dann bekommt jedes Kind ein Viertel.

Wichtig ist: Erben bedeutet nicht nur, etwas zu bekommen. Es kann auch bedeuten, Verantwortung zu übernehmen, zum Beispiel für offene Rechnungen oder Schulden. Deshalb ist das Erbrecht manchmal komplizierter, als es auf den ersten Blick aussieht.


Merksatz:
Erben heißt: Nach dem Tod eines Menschen geht sein Vermögen auf andere über – mit Rechten und manchmal auch mit Pflichten.

Diese Seite ist keine Beratung bei konkreten Problemen. Das Jugendamt oder ein/e Rechtsanwältin/Rechtsanwalt helfen.