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Beleidigung

Picture: © Jo Trepte

Wer einen anderen beleidigt, kann bestraft werden.

Kinder werden aber nur bestraft, wenn sie strafmündig sind.

Das Gesetz schützt die Ehre vor unwahren Behauptungen und Missachtung. Die Ehre ist aber nicht leicht zu erklären, weil Menschen verschiedene Vorstellungen von ihrer Ehre haben. Die Gerichte unterscheiden innere und äußere Ehre. Die innere Ehre ist der dem Menschen zustehende Anspruch auf Respekt. Die äußere Ehre ist der gute Ruf in der Gesellschaft.


Beleidigungen können aus Worten bestehen, aus Gesten oder aus Tätlichkeiten.

Zum Beispiel kann Anspucken oder eine Ohrfeige demütigend und damit beleidigend sein. Eine beleidigende Geste kann etwa der „Stinkefinger“ sein. Tätliche Beleidigungen werden härter bestraft.

Auch Kinder können beleidigt werden. Es wird aber danach unterschieden, wie weit sie in ihrer Entwicklung sind. Was gegenüber einem Erwachsenen eine Beleidigung ist, kann einem Kind gegenüber keine Beleidigung sein (zum Beispiel „Kindskopf“).

Beleidigungen im engsten Familienkreis und unter engen Freunden werden nicht bestraft. Da mischt sich der Staat nicht ein. Voraussetzung ist, dass es ein vertraulicher Kreis bleibt. Ob das so richtig ist, darüber kann man streiten.

Diese Seite ist keine Beratung bei konkreten Problemen. Das Jugendamt oder ein/e Rechtsanwältin/Rechtsanwalt helfen.