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Art. – Wer bin ich?

Art. ist die Abkürzung für Artikel.

Auch Artikel gehören zu Gesetzen.
Sie zeigen, wie ein Gesetz eingeteilt ist. Statt § 1, § 2 oder § 3 steht dann dort zum Beispiel:

Art. 1
Art. 2
Art. 3

Das wichtigste deutsche Gesetz, das Grundgesetz, ist in Artikel eingeteilt.
Dort stehen zum Beispiel wichtige Regeln über den Staat und über die Rechte der Menschen.

Manche Gesetze benutzen also Paragraphen, andere Artikel.
Beides hilft dabei, Texte in einem Gesetz besser zu ordnen.