Für Studierende, die in einer bestimmten Fachrichtung ihre Leidenschaft gefunden haben, bietet es sich an, nach dem Abschluss ihres Studiums an der Universität zu bleiben und/oder in die Forschung zu gehen. Dies bildet eine attraktive Möglichkeit, erworbenes Wissen aus dem Studium direkt zu nutzen. Dennoch haben viele noch immer ein großes Fragezeichen im Kopf, wenn es darum geht, wie die Karriere in der Wissenschaft tatsächlich abläuft.
Universitäten in Deutschland sind wie folgt aufgebaut:
Die höchste Ebene bildet der Senat, welcher aus Vertreter*innen der Studierenden, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Professor*innen und dem Verwaltungspersonal besteht. Den Vorsitz hat der/ die Präsident*in der Universität. Zu den Aufgabengebieten des Senats gehören allgemeine universitäre Angelegenheiten wie Studiengänge, Prüfungsordnungen und Budgetplanungen. Zudem besteht eine Universität aus verschiedenen Fakultäten, unter denen die unterschiedlichen Institute zusammengefasst werden. An der Universität Potsdam gehört das Historische Institut beispielsweise zur Philosophischen Fakultät. Innerhalb der Institute gibt es verschiedene Lehrstühle, welche thematische Schwerpunkte repräsentieren. Diese Lehrstühle werden von Professor*innen geführt, unter deren Leitung dann wieder die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen arbeiten.
Der Weg einer wissenschaftlichen Karriere läuft normalerweise über die Stufen eines Studiums mit anschließender Promotion, einer Postdoc-Phase bestenfalls gefolgt von einer Juniorprofessur oder richtiger Lehrstuhlprofessur ab. Je früher man damit beginnt, in Fachzeitschriften Artikel zu veröffentlichen, Tagungen zu besuchen und Beziehungen zu anderen Wissenschaftler*innen und der Scientific Community zu knüpfen, desto besser ist es für die Karriere. Bei Fachtagungen können Beziehungen gepflegt und Drittmittelgeber*innen akquiriert werden. Außerdem sind Lehre und Forschung sowie Kontakte zu ausländischen Hochschulen wichtig für eine wissenschaftliche Karriere.
Allerdings lässt sich feststellen, dass nach der Promotion durchschnittlich gerade mal 20 % der Promovierten anderthalb Jahre nach ihrem Abschluss noch an der Universität arbeiten. Anhand dessen lässt sich schon erkennen, dass nicht jede*r, der/ die seine Promotion beendet, am Ende auch tatsächlich auf einen Lehrstuhl hoffen kann. Außerdem ist es üblich, als Postdoc lange Zeit nur befristete Verträge zu bekommen bis am Ende hoffentlich eine unbefristete Anstellung winkt.
Selbstverständlich ist es aber nicht nur Universitäten vorbehalten, Forschung zu betreiben. Ebenso kann an Forschungseinrichtungen wie Stiftungen oder Gesellschaften geforscht werden sowie auch in wirtschaftlichen Unternehmen. Es ist dabei sowohl möglich Grundlagenforschung zu betreiben als auch im Auftrag bestimmter Projekte - beispielsweise bei Produktentwicklungen - zu forschen.
Foto: David Ausserhofer
Voraussetzung für eine Wissenschaftskarriere ist das Promotionsstudium. Darüber hinaus ist es in Verwaltung und Wirtschaft anerkannt und kann auch hier die berufliche Entwicklung begünstigen. Allerdings legen viele Unternehmen mehr Wert auf Berufserfahrung als auf akademische Titel. Es ist ratsam, sich im Vorhinein zu überlegen, ob ein Doktortitel die eigenen Karriereziele außerhalb einer Universität tatsächlich fördert, da er fehlende Praxiserfahrung nicht wettmachen kann. Während eine Dissertation für eine*n Mediziner*in obligatorisch ist, ist eine Promotion für Studierende mit Management-Ambitionen vielleicht nicht unbedingt notwendig.
Die Grundlage für ein Promotionsstudium bildet zunächst ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Die Promotionsleistung selbst besteht aus einer eigenständigen Ausarbeitung einer Doktorarbeit (Dissertation) sowie einer anschließenden mündlichen Prüfung. Insgesamt ist für eine Promotion ein Bearbeitungszeitraum von drei Jahren vorgesehen.
Promotionsinteressent*innen können zwischen verschiedenen Möglichkeiten zur Verwirklichung ihres Promotionsvorhabens auswählen. Bei der Individual-/ Einzel-/ traditionellen Promotion müssen Promovend*innen ein hohes Maß an Eigeninitiative zeigen, da sie individuell an einer Fakultät promovieren. Betreut werden Individualpromovend*innen von einer Doktormutter/ einem Doktorvater.
Neben der Individualpromotion besteht auch die Möglichkeit zur strukturierten Promotion. Bei solchen Promotionsprogrammen gibt es für die Doktorand*innen neben einem festen Curriculum eine bestimmte Laufzeit sowie eine geregelte Finanzierung.
Um ein Promotionsstudium zu finanzieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Promovend*innen können als wissenschaftliche Mitarbeiter*innen an einer Universität beschäftigt sein. Auch die Möglichkeit an außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu arbeiten besteht, ebenso wie die Kooperation der Promotion mit einem Unternehmen. Des Weiteren können Promotionsvorhaben über Stipendien finanziert werden und schließlich besteht die Möglichkeit der Eigenfinanzierung.
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Fördereinrichtungen
Stipendien
Artikel
Postdoktoranden/Postdocs (von „post doctoral“) werden Personen genannt, die promoviert haben und sich für eine wissenschaftliche Karriere (z.B. eine Professur) vorbereiten. In der Postdoc-Phase, die auch häufig als „Qualifizierungsphase“ bezeichnet wird, sollen Nachwuchswissenschaftler*innen erste Berufserfahrungen im wissenschaftlichen Umfeld sammeln und ein eigenes Forschungsprofil entwickeln.
Um Berufserfahrung zu sammeln, gibt es spezielle Postdoc-Stellen, in denen häufig an einem bestimmten Forschungsauftrag gearbeitet wird. Zur Erlangung dieser können verschiedene Möglichkeiten genutzt werden: Empfehlung durch den/die Doktorvater/-mutter, Bewerbung auf eine öffentlich ausgeschriebene Postdoc-Stelle sowie den Erhalt eines Stipendiums. Postdoc-Stellen in der Wissenschaft sind in der Regel befristet, ein Stellenwechsel während der Postdoc-Zeit kann also notwendig sein.
Je nach Fachbereich dauert die Postdoc-Phase in etwa sechs Jahre und kann in zwei Phasen eingeteilt werden. Während der ersten Phase liegt der Schwerpunkt auf der Abkoppelung vom/von der Promotionsbetreuer*in, hin zur eigenständigen, unabhängigen Forschung. Der eigene Forschungsschwerpunkt soll entwickelt und in Publikationen und Vorträgen veröffentlicht werden. Außerdem kann sich im Rahmen des Forschungsschwerpunkts Gedanken zum späteren Habilitationsthema, bzw. zu einer äquivalenten Leistung, gemacht werden.
Bei einer Postdoc-Stelle ist die Lehre und Gremienarbeit fester Bestandteil der Arbeit. Innerhalb der Postdoc-Zeit sollten Nachwuchswissenschaftler*innen bereits eine gewisse Unabhängigkeit erreicht haben, um Qualifikationen für die Professur zu erwerben. Hierzu zählen das Einholen von Drittmitteln, Betreuung von Studierenden und Promovierenden, Projektorganisation und -leitung sowie Wissenschaftsmanagement. Aus Gründen der Zeitersparnis kann auch die Arbeit am Habilitationsprojekt begonnen werden.
Nach erfolgreicher Postdoc-Phase sind verschiedene wissenschaftliche Berufe an der Uni möglich. Möglich ist eine Anstellung als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in, einer Mitgliedschaft im Akademischen Rat bis zur späteren Erlangung einer Juniorprofessur oder der Lehrstuhlprofessur.
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Förderprogramme
Die Habilitation stellt in Deutschland die höchstrangige Prüfung dar, welche bei Bestehen zur Lehrbefähigung innerhalb des eigenen Fachbereichs führt. Voraussetzungen zur Habilitation sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, die erfolgreiche Promotion, erste Lehr- und Forschungserfahrung sowie weitere fachspezifische Vorgaben. Um zu habilitieren muss, bei Erfüllung der Voraussetzungen, zunächst ein Antrag an den Dekan der Fakultät gestellt werden. Bei Zustimmung zum Habilitationsvorhaben wird eine Habilitationskommission zusammengestellt, welche den/die Habilitand*in während der Habilitationszeit „begleitet“. Anders als bei einer Promotion gibt es bei einer Habilitation keine individuelle Betreuung, da die unabhängige wissenschaftliche Tätigkeit angestrebt wird.
Die Anfertigung der Habilitationsschrift kann je nach Fachbereich ca. 4-6 Jahre dauern und etwa 200-600 Seiten umfassen. Thematisch soll die Habilitationsschrift wissenschaftlich neue Ergebnisse liefern und dabei einem hohen methodischen Anspruch gerecht werden. Habilitationsschriften können nicht nur als Monographie eingereicht werden, bei einer kumulativen Habilitation zählen mehrere eingereichte Artikel als äquivalente Habilitationsleistung. Ebenso wie bei einer monographischen Habilitationsschrift stehen bei einer kumulativen Habilitation die wissenschaftliche Erkenntnis und Methodik im Vordergrund. Zur Erlangung der Lehrfähigkeit ist weiterhin ein Nachweis über bisherige Lehrerfahrungen sowie bisherige Veröffentlichungen zu erbringen.
Bei bestandener Habilitation wird eine Habilitationsurkunde verliehen und, je nach Bundesland, darf der Titel PD (Privatdozent), Dr. habil. oder habil. zum bestehenden Doktortitel hinzugefügt werden. Des Weiteren besteht bei bestandener Habilitation eine Lehrpflicht im Umfang von zwei Semesterwochenstunden. Diese ist unentgeltlich zu leisten und kann bei Unterlassung zum Verlust des Titels führen.
Die Habilitation ist keine Pflicht, auch nicht für das Professorenamt. Dennoch gilt es weiterhin als Qualifikationsmerkmal eines/einer möglichen Bewerber*in auf ebendieses Amt. Auch sind erfolgreiche Habilitand*innen nicht automatisch Inhaber*innen eines Professorenlehrstuhls.
Weitere Informationen
Seit dem Jahr 2002 gibt es in Deutschland die sogenannte Juniorprofessur. Der ursprüngliche Gedanke dabei war es, die langjährige Habilitation zu ersetzen und es so den Wissenschaftler*innen zu ermöglichen, wesentlich früher frei zu forschen und eine Professorenstelle zu erhalten. Die Juniorprofessur war also als eine Art Abkürzung gedacht, auch um auf dem wissenschaftlichen Markt wettbewerbsfähiger zu sein.
Tatsächlich hat sich die Juniorprofessur aber eher zu einer Alternative der klassischen Habilitation entwickelt und besonders in den Geistes- und Rechtswissenschaften und der Medizin wird von den Berufungskommissionen häufig dennoch eine Habilitation verlangt.
Eine Juniorprofessorenstelle wird öffentlich ausgeschrieben und das Bewerbungsverfahren ähnelt dem einer regulären Professorenstelle, allerdings ist die Stelle zunächst auf drei Jahre befristet ist. Nach dieser Zeit findet eine Evaluation durch die Berufungskommission statt und bei einem positiven Ergebnis wird die Stelle auf sechs Jahre ausgedehnt. Während dieser Zeit wird geprüft, ob eine unbefristete Professorenstelle für den oder die Juniorprofessor*in infrage kommt.
In der Theorie sollte ein fließender Übergang von Juniorprofessor*in zu Professor*in ohne erneute Ausschreibung der Stelle, Bewerbung und Prüfung erfolgen, genannt: Tenure-Track. In der Realität kommen jedoch nur 8 % aller Juniorprofessor*innen in diesen Genuss und der Großteil muss sich einem weiteren langwierigen Berufungsverfahren unterziehen. Problematisch ist außerdem, dass Juniorprofessor*innen nicht in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzahlen und so bei einem ausgelaufenen Vertrag nicht mit Arbeitslosengeld zu rechnen haben.
Die Aufgaben von Juniorprofessor*innen gleichen denen von normalen Lehrstuhlprofessor*innen. Im Fokus stehen die eigenständige Forschung, die Erbwerbung von Drittmitteln, Publikationen und die Lehre. Allerdings ist die Anzahl der Semesterwochenstunden geringer als bei einem/ einer Professor*in.
Weitere Informationen
Um eine Lehrstuhlprofessur zu erwerben, ist es nötig, von einer Universität berufen zu werden. Zu Beginn eines Berufungsverfahrens steht immer eine möglichst international ausgeschriebene Anzeige, die auf den Seiten der Hochschule oder in Fachzeitschriften zu finden ist.
Die Berufungskommission einer Universität, bestehend aus Vertreter*innen der Fakultät, Studierenden, anderen Hochschulmitarbeiter*innen und außeruniversitären Sachverständigen, laden bis zu 8 geeignete Kandidaten ein, deren Qualifikation auf die ausgeschriebene Stelle passt. Hier beginnt nun das sogenannte „Vorsingen“. Die Kandidat*innen stellen sich und ihre Person vor und müssen drei bis sieben Probevorträge halten. Die Kommission entscheidet anschließend über die Eignung der Kandidat*innen und erstellt eine Berufungsliste mit den drei bestgeeignetsten Bewerber*innen. Der oder die beste Kandidat*in tritt in Berufungsverhandlung mit der Hochschule.
Der Inhalt dieser Verhandlungen betrifft unter anderem die Besoldungshöhe, die Ausstattung des oder der Professor*in betreffend der räumlichen Unterbringung, Anzahl und Vergütung der Mitarbeitenden und ob eine befristete oder unbefristete Stelle oder sogar eine Beamtung erfolgt.
Der oder die Kandidat*in hat bessere Aussichten, je höher seine oder ihre Reputation ist, das momentane Einkommen sowie das Profil der Hochschule.
Insgesamt ist die Berufung eine*r neuen Professor*in ist ein langwieriges Unternehmen und kann von einem halben Jahr bis zu zwei Jahren dauern. Bei einem erfolgreichen Ausgang erhält der oder die neue Professor*in eine Ernennungsurkunde.
Weitere Informationen
Ist die Hürde des Berufungsverfahrens überstanden, kann der/ die Kandidat*in sich nun „Professor*in“ nennen (in einigen Bundesländern auch „Universitätsprofessor*in). Mit dem Innehaben eines Lehrstuhls gehen viele Aufgaben und Verpflichtungen einher. Die Tätigkeiten einer/ eines Professor*in umfassen unter anderem natürlich die Forschung, welche angelehnt an die Dissertation erfolgen kann, sich davon aber auch gravierend unterscheiden muss, beispielsweise in Bezug auf die Methodik. Oder aber sie stellt eine Erweiterung dar. Das Forschungsthema sollte sich an aktuellen Forschungsfragen orientieren und relevant für die Wissenschaftsgemeinschaft sein.
In Bezug auf die eigene Forschung ist es ebenso wichtig regelmäßig zu publizieren, in Form von Artikeln in möglichst renommierten Fachzeitschriften oder aber auch eigene Bücher zu verfassen. Ebenso sollte die eigene Forschung vor der Öffentlichkeit oder der Wissenschaftsgemeinde - zum Beispiel auf Fachtagungen - vorgestellt und beworben werden. Dabei wird nicht nur der eigene Ruf gepflegt und die Forschung herausgestellt, sondern Fachtagungen eignen sich ebenfalls ausgezeichnet dazu, Beziehungen zu knüpfen und mögliche Drittmittelgeber*innen kennen zu lernen. Die Einholung von Drittmitteln ist besonders wichtig, da die Forschung nur teilweise von den Universitäten finanziert wird und besonders in den Naturwissenschaften sehr teuer werden kann. Auch internationale Kooperationen spielen in diesem Zusammenhang eine Rolle, sei es zur Vermeidung von Forschung im selben Sachgebiet oder der Pflege des Rufs im Ausland. Hierzu empfiehlt es sich, auch im Ausland lehrend und forschend tätig zu sein, um damit sowohl sprachliche und interkulturelle Kompetenzen unter Beweis zu stellen als auch die aktuelle Forschung im Ausland zu kennen.
Neben dem sehr großen Aufgabengebiet der Forschung steht selbstverständlich auch die Lehre im Fokus. Die Durchführung von Lehrveranstaltungen ist ein verpflichtender Teil des Berufs, ebenso wie die Betreuung von Studierenden und Doktorand*innen. Dazu zählen auch die Durchführung von Prüfungen und die Betreuung von Abschlussarbeiten.
Weitere Informationen
Neben den mehr als 400 Hochschulen mit über 100 Universitäten deutschlandweit existieren zudem noch diverse außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, welche unter anderem Stiftungen, Forschungsgesellschaften und Wissenschaftsakademien umfassen.
Weiterhin gibt es noch Bundesforschungseinrichtungen, Landesforschungseinrichtungen und die industrielle Forschung innerhalb von Unternehmen.
Von Bund und Ländern gefördert leisten diese Einrichtungen einen entscheidenden Beitrag zu Forschung, Entwicklung und Innovation, sie sind in der Politikberatung tätig, betreiben Grundlagenforschung oder arbeiten eng mit Wirtschaftsunternehmen zusammen. Bekannte und große Einrichtungen sind beispielsweise:
Die öffentliche-rechtliche Max-Weber-Stiftung mit dem Schwerpunkt Geisteswissenschaft, welche ihre Institute jedoch alle im Ausland betreibt.
Die Max-Planck-Gesellschaft hat ihren Schwerpunkt in der Grundlagenforschung in Natur-, Lebens- und Geisteswissenschaften.
Die Frauenhofer-Gesellschaft ist die größte Forschungsorganisation für anwendungsorientierte Forschung und bearbeitet primär Aufträge aus der Industrie.
Die Helmholtz-Gemeinschaft betreibt 18 Forschungszentren naturwissenschaftlich-technischer und medizinisch-biologischer Art.
Die Leibnitz-Gemeinschaft ist ein eingetragener Verein und verfolgt nur gemeinnützige Zwecke. Sie betreibt sowohl erkenntnis- als auch anwendungsorientierte Forschung und berät die Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Öffentlichkeit.
Zudem gibt es die Union der Akademien der Wissenschaft, eine Dachorganisation, in der die meisten wissenschaftlichen Akademien Mitglieder sind. Die 8 Akademien der Union befinden sich in Hamburg, Göttingen, Mainz, München, Berlin, Heidelberg, Düsseldorf und Leipzig und haben verschiedene Forschungsschwerpunkte. Außerdem koordiniert die Union das Akademieprogramm, das größte geisteswissenschaftliche Forschungsprogramm Deutschlands. Sie betreibt ebenfalls Gesellschafts- und Politikberatung.
Allgemeine Informationen
Forschungseinrichtungen
Gesetzliche Regelungen für Wissenschaftler*innen:
Dieses Projekt wird gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen des Qualitätspakts Lehre. Es ist eines von vier Teilprojekten des hochschulweiten Projekts "Qualität entwickeln - Zukunft sichern".
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