Eröffnung des Promotionsverfahrens
Die Eröffnung des Promotionsverfahrens ist der Zeitpunkt der Abgabe Ihrer Dissertation in der Geschäftsstelle und Benennung der Prüfungskommission und der Gutachter durch den Promotionsausschuss.
Einzureichende Unterlagen
Bei der Beantragung der Eröffnung des Promotionsverfahrens müssen Sie folgende Unterlagen gem. § 7 der Promotionsordnung in der Geschäftsstelle des Promotionsausschusses der Fakultät, einreichen*:
- Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens
- Fünf (5) gedruckte Exemplare der Dissertation und eine (1) digitale Fassung
- Sieben (7) Exemplare einer wissenschaftlichen Zusammenfassung und eine (1) digitale Fassung
- Sieben (7) Exemplare eines tabellarischen Lebenslaufs, der insbesondere über den wissenschaftlichen Werdegang Auskunft gibt
- Eine (1) eine Liste der veröffentlichten oder zur Publikation angenommenen Manuskripte oder anderer wissenschaftlicher Leistungen, darüber vorhandene Einschätzungen, Stellungnahmen, Rezensionen
- Eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses gemäß § 4 Abs. 1
- Eine Versicherung an Eides statt, dass die Arbeit bisher an keiner anderen Hochschule eingereicht worden ist sowie selbständig und ausschließlich mit den angegebenen Mitteln angefertigt wurde
- Nachweis über die Erfüllung der Auflagen nach Promotionsordnung § 4 Abs. 3
- Nachweis über die Teilnahme an mindestens einem einsemestrigen Doktorandinnen-/ Doktorandenseminar
- Nachweis der Einschreibung als Promotionsstudentin/Promotionsstudent
- Polizeiliches Führungszeugnis, falls die Doktorandin/der Doktorandlänger als drei Monate exmatrikuliert war und nicht im öffentlichen Dienst steht
- Ein (1) Exemplar einer allgemeinverständlichen Zusammenfassung der Dissertation in deutscher Sprache
*Bitte beachten Sie den Redaktionsschluss der betreffenden Sitzung des Promotionsausschusses
Was passiert nach der Eröffnung?
Nach der Eröffnung werden den Gutachterinnen und Gutachtern je ein Exemplar der Dissertation zugesandt. Diese haben acht Wochen Zeit ein Gutachten vorzulegen.
Geht das letzte Gutachten ein und sind alle positiv, so wird die/der Prüfungskommissionsvorsitzende damit beauftragt, einen Termin für die Dispuation zu finden. Sie als Doktorand/Doktorandin erhalten eine Information darüber, dass Ihre Dissertation angenommen ist und ein Termin für die Disputation gesucht wird.
Informationen über den Ablauf der Disputation finden Sie in § 9 der Promotionsordnung.