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Normenkontrollräte von Bund und Ländern sehen besondere Pflicht zum Bürokratieabbau in Krisenzeiten 

Die Mitglieder des Nationalen Normenkontrollrat trafen sich am 18.10.2022 zu einer ersten gemeinsamen Sitzung mit den Normenkontrollräte der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen sowie der Clearingstelle des Landes Niedersachsen und der Clearingstelle Mittelstand des Landes NRW zu einer gemeinsamen Sitzung in Berlin. Prof. Kuhlmann nahm als stellvertretende Vorsitzende an der Sitzung teil.

Die Teilnehmer berieten sich über Fragestellungen des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung sowie zur Digitalisierung der Verwaltung. Betont wurde besonders, wie entscheidend „wirksame und praxistaugliche Gesetze sowie leistungsfähige Verwaltungsstrukturen“ für erfolgreiche Politik, gerade in Krisenzeiten sind. Sie sind notwendige Voraussetzung dafür, die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu erhalten und das Vertrauen der Bürger in die Handlungsfähigkeit des Staates wieder zu stärken.

Fünf konkrete Forderungen wurden in der gemeinsamen Erklärung formuliert, bei denen es sich lohnt sie hier in Gänze zu zitieren:

  1. Unnötige Bürokratie verzehrt Ressourcen, die an anderer Stelle dringend benötigt werden. Es ist daher unerlässlich, Gesetzesfolgen frühzeitig und praxisnah abzuschätzen. Neben den Bürgern und der Wirtschaft ist es oftmals die Verwaltung selbst, die unter vermeidbarer Bürokratie leidet.
  2. Rechtsetzung muss stärker evidenzbasiert erfolgen. Neben Kosten müssen auch Wirkungen von Gesetzen sowie Wirkungszusammenhänge zwischen Gesetzen besser abgeschätzt und systematisch evaluiert werden. Hierfür müssen - etwa durch die Ermittlung des Erfüllungsaufwands - Datengrundlagen geschaffen und Methodenwissen aufgebaut werden. Neben der Transparenz sind quantifizierte Bürokratieabbauziele und Bürokratieabbaugesetze wichtig.
  3. Regelungen müssen in der Praxis funktionieren. Dafür sollte ein möglichst frühzeitiger Austausch mit Betroffenen und Vollzugsexperten erfolgen. Praxischecks müssen zum systematischen Bestandteil der Gesetzesvorbereitung und der nachträglichen Evaluierung werden.
  4. Die Verwaltung kann viel leisten und schafft gute Angebote. Gleichzeitig müssen staatliche Leistungen, aber auch von den Betroffenen aus gedacht, einfach, niederschwellig und serviceorientiert sein.
  5. Die Digitalisierung von Staat und Verwaltung ist ein zentraler Hebel, um Bürokratie zu vermeiden. Sie ist gleichzeitig eine Chance, historisch gewachsene Verfahren zu vereinfachen. Weichenstellungen für eine sinnvolle und praxistaugliche Digitalisierung dürfen nicht erst im Vollzug getroffen werden, sondern müssen bereits in den rechtlichen Regelungen berücksichtigt werden. Digital-Checks müssen daher feste Bestandteile der Gesetzgebung sein.

Die vollständige gemeinsame Erklärung finden sie hier.

Die Pressemitteilung des Nationalen Normenkontrollrates finden sie hier.

Weitere Informationen gibt es auf der Website des Nationalen Normenkontrollrates