Skip to main content

Blühwanderfenster statt Blühstreifen: Größere Artenvielfalt und dauerhafter Artenschutz

Blühwanderfenster – anstelle der bisher etablierten Blühstreifen – könnten die wirksameren Kompensationsmaßnahme gegen das Insektensterben sein. Zu diesem Schluss kommt die Tierökologin Prof. Dr. Jana A. Eccard von der Universität Potsdam und schlägt deshalb vor, Blühwanderfenster in die Liste der Agrarfördermaßnahmen aufzunehmen. Diese Fenster werden aus kurzlebigen Wildblumenstreifen unterschiedlichen Alters kombiniert, um damit eine bis zu einem Drittel höhere Artenvielfalt sowie einen dauerhaften Schutz von Tieren und Pflanzen in der Agrarlandschaft zu ermöglichen. Das Konzept des innovativen Blühwanderfensters und seine Vorteile hat die Biologin nun in dem Journal „Applied Ecology“ beschrieben.

Blühwanderfenster – anstelle der bisher etablierten Blühstreifen – könnten die wirksameren Kompensationsmaßnahme gegen das Insektensterben sein. Zu diesem Schluss kommt die Tierökologin Prof. Dr. Jana A. Eccard von der Universität Potsdam und schlägt deshalb vor, Blühwanderfenster in die Liste der Agrarfördermaßnahmen aufzunehmen. Diese Fenster werden aus kurzlebigen Wildblumenstreifen unterschiedlichen Alters kombiniert, um damit eine bis zu einem Drittel höhere Artenvielfalt sowie einen dauerhaften Schutz von Tieren und Pflanzen in der Agrarlandschaft zu ermöglichen. Das Konzept des innovativen Blühwanderfensters und seine Vorteile hat die Biologin nun in dem Journal „Applied Ecology“ beschrieben.
Seit der Krefelder-Studie 2017 ist das Insektensterben, insbesondere in Agrarlandschaften, in den Köpfen der Menschen angekommen. Doch wie können wir diesem Schwund der Insekten entgegenwirken? Forschende kritisieren zunehmend die bereits etablierten Gegenmaßnahmen, wie z.B. die Anlegung von länglichen, am Feldrand liegenden Blühstreifen. Diese sollen attraktive Lebensräume für Insekten erschaffen, können aber wegen ihrer Kurzlebigkeit auch als ökologische Falle fungieren: Die Blühstreifen locken Populationen an, doch diese werden mit der Entfernung der Streifen vernichtet, sodass kein langfristiger Lebensraum entsteht. Weitere Nachteile können durch die längliche Form und Position der Streifen entstehen, wobei vor allem mobile und bereits häufig vorkommende Arten von den Blühelementen profitieren.

Die Potsdamer Biologin Jana A. Eccard hat, in Anbetracht der Kritikpunkte, ein innovatives Konzept der Blühwanderfenster als mögliche neue Agrarmaßnahme erarbeitet und nun veröffentlicht. Sogenannte Blühwanderfenster könnten durch Alters-Heterogenität und eine kompakte Form, die Rand-Effekte verhindert, die Diversität fördern. In dem neuen Blühelement befinden sich parallele Streifen verschiedener Alter direkt nebeneinander. Im Vergleich zu den altershomogenen Blühstreifen kann die Anzahl der Tier- und Pflanzenarten in den heterogenen Wanderfenstern um 28 bis 39 Prozent erhöht werden. Außerdem können die Blühwanderfenster über die Felder „wandern“ (siehe Abbildung), indem sie jährlich erweitert und teilweise beseitigt werden. Damit wird ein langfristiger Lebensraum in der Agrarlandschaft erschaffen, von dem auch andere Tiere, wie samen- und insektenfressende Vogel und Fledermäuse, profitieren können. Gegenwärtig ist die Neuanlage benachbarter Blühstreifen jedoch nicht förderfähig. Die Biologin plädiert daher dafür, die Förderung der Agrar-Umweltmaßnahmen anzupassen, um Blühwanderfenster explizit zu begünstigen und dadurch die Biodiversität in der Agrarlandschaft zu erhöhen.

Link zur Publikation:
Eccard, J. A. (2022). Can rolling composite wildflower blocks increase biodiversity in agricultural landscapes better than wildflowers strips? Journal of Applied Ecology, 00, 1–6. https://doi.org/10.1111/1365-2664.14147

Abbildung: Das Blühwanderfenster „wandert“ über die Felder, wobei dunklere Farben die älteren Streifen repräsentieren, die sich aufgrund des Alters in ihrer Vegetation unterscheiden. Bildrechte: Jana Eccard.

Kontakt: Vera Kaunath, Institut für Biochemie und Biologie
E-Mail: vera.kaunathuni-potsdamde

Medieninformation 29-03-2022 / Nr. 030