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Ehrung der Besten der Juristischen Fakultät – Verleihung des Wolf-Rüdiger-Bub-Preises

Mit der Verleihung des Wolf-Rüdiger-Bub-Preises hat der Verein der Freunde und Förderer der Juristischen Fakultät e.V. am 7. Juli 2021 auf dem Campus Griebnitzsee die zehn besten Absolventinnen und Absolventen aus dem akademischen Jahr 2020/21 geehrt. „Ich freue mich sehr, dass wir trotz der vielen Schwierigkeiten und Einschränkungen im zurückliegenden Corona-Jahr dennoch zahlreiche hervorragende Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler auszeichnen können“, sagt der Vorsitzende des Fördervereins Prof. Klaus Herrmann. „Der Wolf-Rüdiger-Bub-Preis wird bereits seit 1996 an der Fakultät verliehen. Dank der Spende des Stifters und Ehrenmitglieds kann der Verein auf diese Weise die besten Leistungen im Studium oder bei der Promotion sichtbar machen.“

Als beste Studierende werden Christine Götz und Lars Eschwe geehrt. Sie sind die Jahrgangsbesten der beiden Prüfungskampagnen im akademischen Jahr 2020/2021 und haben die Erste Juristische Prüfung mit dem hervorragenden Prädikat „gut“ bestanden. Aus dem Deutsch-Französischen Studiengang der Juristischen Fakultäten der Université Paris Nanterre und der Universität Potsdam wird Jeanne Peignot als beste französische Absolventin für ihre Magisterarbeit zur „Lis Pendens-Regelung in der Brüssel Ia-VO“ ausgezeichnet.

Als beste Promovierende für Arbeiten mit der Höchstnote „summa cum laude“ werden geehrt: Dr. Marie Garstecki für ihre Doktorarbeit zum Thema „Das Regulierungsermessen – Eine kritische Rekonstruktion“, Dr. Alix Giraud-Willer für ihre strafrechtliche Arbeit über die „Kritik starrer Mindeststrafen – Ein Beitrag zur Lockerung absoluter und starrer Mindeststrafen im Lichte der deutsch-französischen Rechtsentwicklung“ und Dr. Antje Herold, die eine breit angelegte Untersuchung über „Das Totenfürsorgerecht – unter besonderer Berücksichtigung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes und der dogmatischen Einordnung des Leichnams“ vorgelegt hat. Weiterhin werden ausgezeichnet: Dr. Christoph Schmidt für seine Arbeit mit dem Titel „Das modernisierte Besteuerungsverfahren in Deutschland im Vergleich zu Österreich – Die verfassungsgemäße Fortentwicklung von E-Government als Herausforderung und Chance für die deutsche Finanzverwaltung“, Dr. Pirmin Schreiner für seine rechtsvergleichende „Vermessung des Mietrechts – Über die Methode quantitativer Rechtsvergleichung am Beispiel des Wohnraummietrechts in Deutschland, England und Frankreich“, Dr. Caroline Schrepp für ihre Arbeit zur „Steuerlichen Verlustnutzung im Rückwirkungszeitraum – § 2 Abs. 4 UmwStG: Legitime Missbrauchsbekämpfung oder verfassungswidriges Umstrukturierungshindernis?“ sowie Dr. Marie-Christine Zeisberg für ihre Untersuchungen zum „Rohstoffvölkerrecht für das 21. Jahrhundert“, eine Arbeit die bereits für den Dissertationspreis der Universität Potsdam nominiert war. Das Preisgeld beträgt insgesamt 10.000 EUR.

Während die Auszeichnung für viele Preisträgerinnen und Preisträger die akademische Ausbildung abschließt und damit auch einen Abschied von der Juristischen Fakultät bedeutet, hat sich Christine Götz für eine Promotion im Strafrecht entschieden: „Ich habe meine Studienzeit an den Universitäten Potsdam und Paris Nanterre als sehr bereichernd empfunden und freue mich deshalb ganz besonders, als Promotionsstudierende und Mitarbeiterin im Team Studieneingangsphase auch nach meinem Examen weiterhin Teil der Juristischen Fakultät zu sein.“

Kontakt:
Dr. Lars Rühlicke, Fakultätsgeschäftsführer Juristische Fakultät
Telefon: 0331 977-3739
E-Mail: lars.ruehlickeuni-potsdamde

Medieninformation 07-07-2021 / Nr. 056