Termine für Studieninteressierte
Eignungsprüfungen/Eignungsfeststellungsprüfungen1
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Die 1. Stufe des Verfahrens wird online durchgeführt. |
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Fußnoten
1 Unabhängig von der Anmeldung zur Eignungsprüfung (Anmeldeschluss bitte den Internetseiten der Bereiche entnehmen!) im Fach muss nach erfolgreicher Eignungsprüfung für zulassungbeschränkte
Studiengänge eine Bewerbung erfolgen.
Eignungsprüfungszeugnisse anderer Einrichtungen müssen rechtzeitig zur Anerkennungsprüfung an den entsprechenden Bereich geschickt werden. Das Department
für Musik erkennt lt. Eignungsprüfungordnung (§ 2, Abs. 3) Eignungsprüfungen, die an anderen Hochschulen erfolgreich absolviert wurden aufgrund
unterschiedlicher Leistungsanforderungen nicht an.
2 Unabhängig von der Anmeldung zur Eignungsfeststellungsprüfung (Gültigkeit 2 Jahre)(elektronische Anmeldung beim Sprachenzentrum der Universität Potsdam bis spätestens 7 Kalendertage vor dem Termin) muss nach erfolgreicher Eignungsfeststellungsprüfung die Bewerbung erfolgen. Eignungsprüfungszeugnisse anderer Einrichtungen werden nicht anerkannt, siehe auch: www.uni-potsdam.de/zessko-sprachen/engl-phil/pruefungen/eignungsfeststellungspruefung.html.
