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Teilzeitstudium

Der Universität Potsdam ist es ein wichtiges Anliegen, dass alle, die die Berechtigung zu einem Studium erlangt haben, dieses auch unabhängig von ihrer sozialen Situation realisieren können. In dem am 16. Juni 2010 vom Senat der Universität verabschiedeten Leitbild ist u. a. zu lesen: „Die Universität Potsdam (...) gestaltet das Studienangebot unter Berücksichtigung der Lebenswirklichkeit der Studierenden“. Ein konsequenter Schritt zur Umsetzung ist die Einführung der Möglichkeit des Teilzeitstudiums ab dem Wintersemester 2010/2011.

Das Teilzeitstudium begründet jedoch keinen Rechtsanspruch auf die Bereitstellung eines speziellen Teilzeitcurriculums, sondern stellt eine individuelle Streckung des Studiums in bestehenden Vollzeitstudiengängen dar, indem Studierende höchstens die Hälfte der für das jeweilige Semester vorgesehenen Aufwendungen für ein Vollzeitstudium betreiben. Die Studierenden integrieren sich dabei in den normalen Studien- und Lehrveranstaltungsbetrieb, eine zeitliche Anpassung der Lehrveranstaltungen an ein Teilzeitstudium findet nicht statt. Ein Teilzeitstudium ist nur in den Studiengängen möglich, in denen festgelegt wurde, dass die Studiengänge für ein Teilzeitstudium geeignet sind. Wenn das Studium im Rahmen eines Kombinationsstudienganges erfolgt, ist ein Teilzeitstudium dann möglich, wenn in allen Teilstudiengängen die Eignung für das Teilzeitstudium festgestellt wurde. Parallel- und Doppelstudien können nicht in Teilzeit studiert werden.

Liste der für ein Teilzeitstudium geeigneten Fächer (Bachelor)

Liste der für ein Teilzeitstudium geeigneten Fächer (Master)

Teilzeit studieren - aus gutem Grund

Wer ein Teilzeitstudium beantragt, muss wichtige Gründe für die Wahl des Teilzeitstudiums angeben und nachweisen. Die Nachweise müssen sich auf die beantragten Zeiträume des Teilzeitstudiums beziehen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Familientätigkeiten bezogen auf Erziehung von Kindern, Pflegekindern oder in den Haushalt aufgenommenen Kindern bis zum 18. Lebensjahr oder Pflege und Betreuung von kranken und hilfebedürftigen Familienangehörigen
  • Behinderung oder chronischer Erkrankung
  • Herausragendem gesellschaftlichen und bürgerschaftlichen Engagement (u. a. Hochleistungssport; überregionale musische und künstlerische Aktivitäten; soziales, politisches oder gewerkschaftliches Engagement)
  • Mitarbeit in Gremien der studentischen und akademischen Selbstverwaltung
  • Erwerbstätigkeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 14 Stunden

Andere wichtige Gründe können im Einzelfall vom Prüfungsausschuss in Abstimmung mit der Studienfachberatung für ein Teilzeitstudium anerkannt werden. Eine rückwirkende Genehmigung für ein Teilzeitstudium ist ausgeschlossen.

Teilzeitstudium - Besonderheiten konkret

Das Teilzeitstudium gilt für mindestens 1 Studienjahr (2 Semester) und für alle Teile des Studiums. Teilzeitstudiensemester werden als halbe Fachsemester und volle Hochschulsemester gezählt. Der Umfang des Teilzeitstudiums in einem Studienjahr darf in der Regel nicht mehr als 30 Leistungspunkte (LP) umfassen. Unter Berücksichtigung von Wiederholungsprüfungen sind höchstens 39 LP möglich. Die Semester, in denen die Abschlussarbeit angefertigt wird, und das Praxissemester eines Lehramtsstudiums können nicht als Teilzeitstudium absolviert werden. Teilzeitstudierende haben den gleichen Status innerhalb der Hochschule wie Vollzeitstudierende. Ordnungen für das Studium gelten daher auch für Teilzeitstudierende. Die pro Semester zu entrichtenden Beiträge und Gebühren sind in voller Höhe zu entrichten.

Da bei ausländischen Studierenden aus den Nicht-EU-Ländern, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium besitzen, das Studium den Hauptzweck ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland darstellt, ist eine Absprache mit der Ausländerbehörde Voraussetzung für einen möglichen Wechsel des Status zum Teilzeitstudierenden.

Auswirkungen eines Teilzeitstudiums

Die Entscheidung für ein Teilzeitstudium sollte gut überlegt sein, da der Status als Teilzeitstudierender auch Auswirkungen auf andere Bereiche haben kann. Wer ein Teilzeitstudium erwägt, um mehr Zeit zum Jobben zu haben, sollte sich vorab genau beraten lassen, ob sich der Wechsel lohnt. Zu bedenken ist auch, dass die meisten Gründe für ein Teilzeitstudium bereits als Nachteilsausgleichsmöglichkeit in den Prüfungsbestimmungen geregelt sind und ein Teilzeitstudium damit eventuell unnötig machen, insbesondere mit Blick auf die möglichen Konsequenzen eines Teilzeitstudiums:

Kein BAföG für Teilzeitstudierende

Kindergeld trotz Teilzeitstudium?

Krankenversicherung trotz Teilzeitstudium

Auswirkungen in besonderen Fällen

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Auswirkungen des Teilzeitstudierendenstatus auf andere Sozialleistungen und Bereiche genau zu bedenken und ggf. mit der jeweils zuständigen Stelle individuell vor der Entscheidung für ein Teilzeitstudium geprüft werden sollten. Wir möchten darauf hinweisen, dass an dieser Stelle nur die wichtigsten Aspekte kurz dargestellt werden können. Es besteht somit kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Studierende aus Nicht-EU-Ländern sollten sich auf jeden Fall vor der Antragstellung im International Office beraten lassen.

Antragstellung - Schritte ins Teilzeitstudium

Wenn für den entsprechenden Studiengang / die entsprechenden Teilstudiengänge die Eignung für das Teilzeitstudium festgestellt wurde, kann das Teilzeitstudium für Studierende vor der Rückmeldung im Rückmeldezeitraum über ihren PULS-Account (Anträge stellen) beantragt werden.

Sollten Sie als Studienanfänger ein Teilzeitstudium für das erste Fachsemester beabsichtigen, erfolgt die Antragstellung hiervon abweichend zusammen mit der Beantragung der Immatrikulation (online über das Studienplatz-Portal).

Das Teilzeitstudium kann bei Studiengängen, in die zum Wintersemester in ein 1. Fachsemester immatrikuliert wird jeweils zur Rückmeldung zum Wintersemester und bei Studiengängen, in die zum Sommersemester in ein 1. Fachsemester immatrikuliert wird, jeweils zur Rückmeldung zum Sommersemester beantragt werden.   

Die Gründe sind durch geeignete Nachweise zu belegen, die sich auf den gesamten beantragten Zeitraum beziehen. Bei Vorliegen von Gründen, die nicht in der Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums aufgeführt sind, ist die Anerkennungsentscheidung des wichtigen Grundes durch den Prüfungsausschuss des jeweiligen Studienganges/ der jeweiligen Studiengänge mit einzureichen. Daher sollte rechtzeitig (ca. 6 Wochen) vor Beantragung des Teilzeitstudiums die Anerkennung des wichtigen Grundes beim Prüfungsausschuss schriftlich beantragt und entsprechend begründet werden. Zusätzlich ist der Nachweis über die obligatorische Fachstudienberatung (siehe nächsten Abschnitt) einzureichen.

Studierende aus Nicht-EU-Ländern sollten sich auf jeden Fall vor der Antragstellung im International Office beraten lassen.

Gut beraten zur Entscheidung

Die Planung eines Studiums in Teilzeit stellt eine besondere Herausforderung dar. Trotz Feststellung der Eignung des Studienganges für ein Teilzeitstudium existiert kein besonderes Lehrveranstaltungsangebot. Teilzeitstudierende nehmen am normalen Studien- und Lehrveranstaltungsbetrieb teil. Eine Studienfachberatung ist daher obligatorisch (bei Kombinationsstudiengängen übrigens für alle Bereiche). Unter Berücksichtigung der eigenen Vorstellungen wird der Studierende bei der Erstellung eines individuellen Studienplans unterstützt.