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erstellt von: Marek Kneis, Melanie Reichl, Winnie Locke und Patrick Roger Schnabel

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Über das Evangelische Institut für Kirchenrecht


  1. GESCHICHTE
  2. AUFGABEN UND ZIELE
  3. STUDIENMÖGLICHKEITEN UND ABSCHLÜSSE

I. GESCHICHTE

Das Evangelische Institut für Kirchenrecht an der Universität Potsdam wurde am 12. Juni 2003 gegründet und am 17. Dezember 2003 als Institut an der Universität Potsdam anerkannt. Am Tag der Anerkennung und feierlichen Eröffnung wurde eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der Universität Potsdam und dem Evangelischen Institut für Kirchenrecht an der Universität Potsdam und eine weitere zwischen der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam und dem Institut unterzeichnet. (Beitrag in Alumni und Portal)

Die wissenschaftliche Leitung des Instituts ist Aufgabe des Direktoriums. Mitglieder des Direktoriums sind Professor Dr. Detlev W. Belling, M.C.L. (U. of Ill.), Potsdam und Professor Dr. Gerhard Robbers, Trier. Die laufenden Geschäfte werden vom Vorstand geführt. Dieser besteht aus Oberkirchenrat i. R. Dr. Joachim Gaertner und Oberkonsistorialrat Dr. Martin Richter, beide Berlin/Potsdam.

Das Evangelische Institut für Kirchenrecht an der Universität Potsdam ist ein kirchliches Werk der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Mitglieder des Trägervereins des Instituts sind Hochschullehrer, Richter, Verwaltungsjuristen, Rechtsanwälte und Theologen. Die Mitgliederversammlung wird durch einen Beirat unterstützt.

Mit der Errichtung des Evangelischen Instituts für Kirchenrecht setzt sich an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam eine für die neuen Bundesländer einmalige Entwicklung fort, die mit dem am 4. Dezember 2002 gegründeten Kanonistischen Institut begonnen hat. Mittlerweile bilden die Fächer Kirchliche Rechtsgeschichte sowie Kirchen- und Staatskirchenrecht zusammen mit Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie einen eigenständigen Bereich, der von den Studierenden als Prüfungsgebiet für das Erste Juristische Staatsexamen gewählt werden kann. Das Veranstaltungsangebot wird von den beiden kirchenrechtlichen Instituten gemeinsam verantwortet.


II. AUFGABEN UND ZIELE

Der Verein "Evangelisches Institut für Kirchenrecht e.V." hat sich in § 2 seiner Satzung die Aufgabe gestellt, die Wissenschaft des Kirchenrechts und des Staatskirchenrechts mit den jeweiligen Bezügen zur Theologie und zur Geschichtswissenschaft in Forschung und Lehre zu fördern. Das geschieht vor allem durch

  1. Lehrveranstaltungen an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam,
  2. Anregung und Betreuung von Publikationen und Forschungsvorhaben (vor allem Magisterarbeiten und Dissertationen) von Studierenden im Rahmen ihrer Ausbildung und Nachwuchswissenschaftlern sowie
  3. Durchführung eigener Forschungsvorhaben
  4. Bereitstellung einer kirchenrechtlichen Bibliothek.

Das Evangelische Institut bietet Studierenden und Doktoranden die Möglichkeit, zu allen Themen der juristischen Teildisziplinen Kirchliche Rechtsgeschichte, Kirchen- und Staatskirchenrecht zu forschen.

Die Forschungsschwerpunkte der Institutsmitarbeiter bieten in folgenden Themenkomplexen besonders gute Forschungs- und Betreuungsmöglichkeiten:

  1. Staatskirchenrecht in Deutschland, in der Europäischen Union und in ihren Mitgliedstaaten
  2. Kirchliches Dienst- und Arbeitsrecht, Recht und Struktur der Diakonie
  3. Kirchliches Verfassungsrecht und Verfassungsrechtsgeschichte der Evangelischen Kirchen in den neuen Bundesländern

Im ersten Bereich werden u.a. Fragen der europäischen Integration und ihrer Auswirkung auf das Staatskirchenrecht der Mitgliedstaaten behandelt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Staatskirchenrecht der neuen Mitgliedstaaten und Osteuropas. Bezüge zum Recht der orthodoxen Ostkirchen, das in der westlichen Literatur noch unzureichend erschlossen ist, spielen dabei eine besondere Rolle.

Im zweiten Bereich werden die besonderen Strukturen des kirchlichen Dienstes unter Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 III WRV untersucht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hier auf den Auswirkungen der z.T. dramatischen Veränderungen im Gesundheitswesen und dem Dritten Sektor auf die Arbeit der Diakonie als Lebens- und Wesensäußerung der Kirche.

Im dritten Bereich wird die Entwicklung der evangelischen Landeskirchen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR vor und nach der Wende untersucht. Hier liegt der besondere Schwerpunkt auf Arbeiten zur Verfassungsgeschichte der Berlin-Brandenburgischen Kirche seit dem Ende des 2. Weltkrieges.

Alle Mitarbeiter geben gern Auskunft zur Arbeit des Instituts. Zu den Schwerpunktthemen wenden Sie sich jedoch bitte zunächst für den Bereich 1. an Herrn Dr. Gaertner oder Herrn Professor Dr. Robbers, für den Bereich 2. an Herrn Prof. Dr. Belling und für den Bereich 3. an Herrn Dr. Richter.


III. STUDIENMÖGLICHKEITEN UND ABSCHLÜSSE

Das Evangelische Institut für Kirchenrecht versteht sich als Einrichtung der deutschen Rechtswissenschaften. Da die Forschungsthemen des Instituts jedoch eine besondere Nähe zur Theologie und den Geschichtswissenschaften aufweisen und eine internationale Ausrichtung haben, ermöglichen die Studienordnungen auch Absolventen mit ausländischen nicht-juristischen Studienabschlüssen Studien- und Forschungsmöglichkeiten:

Im Rahmen des Magisterstudiums (LL.M.) können sich Postgraduierte, die an einer ausländischen Hochschule das Studium der Rechtswissenschaft oder ein äquivalentes Studium (z.B. Theologie) erfolgreich absolviert haben, dem Kirchenrecht widmen. Deren curriculum entspricht dem Wahlbereich Kirchenrecht, kirchliche Rechtsgeschichte und Staatskirchenrecht.

Anfang des Jahres 2004 wurde eine zusätzliche Vereinbarung zwischen der Juristischen Fakultät und dem Kanonistischen Institut an der Universität Potsdam und dem Evangelischen Institut für Kirchenrecht an der Universität Potsdam über die gemeinsame Durchführung von Promotionsverfahren zum Doctor iuris utriusque (des Doktors beider Rechte, also des weltlichen und kirchlichen Rechts) unterzeichnet. Sie ist nach Genehmigung durch den Rektor der Universität in Kraft getreten und rundet somit das Lehr- und Forschungsangebot der beiden Institute für Kirchenrecht ab. Auch die Promotionsordnung lässt Ausnahmen von dem Erfordernis zu, das Erste Juristische Staatsexamen abgelegt zu haben.

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