Lehre
Besteht - rechtlich - ein Unterschied zwischen Glockenläuten von Kirchtürmen und Gebetsrufen von Minaretten? Wie erklärt es sich, dass zahlreiche Kirchen und Religionsgemeinschaften in Deutschland "Körperschaften des Öffentlichen Rechts" sind - und was bedeutet das konkret? Weshalb und wozu haben die Kirchen ein eigenes, staatlich garantiertes Arbeitsrecht? Wie verhalten sich positive und negative, individuelle, kollektive und korporative Religionsfreiheit zueinander? Wie unterschiedlich ist das Verhältnis von Staat und Kirche in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geregelt? Welche Grenzen hat die Ausübung der Religionsfreiheit in Deutschland, welche in anderen Signatarstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention?
Mit diesen und zahlreichen anderen Fragen beschäftigen sich die staatskirchenrechtlichen Lehrveranstaltungen der beiden Institute - des Kanonistischen Instituts und des EIKR. Darüber hinaus bieten beide noch Einblicke in das jeweilige Kirchenrecht, z.B. die Arbeitsweise der römischen Kurie oder die Kirchenverfassungen der Evangelischen Landeskirchen.
Vorlesungen, Übungen, Seminare bieten Studierenden unterschiedliche Möglichkeiten im Wahlpflichtbereich III (Grundlagen des Rechts) Scheine zu erwerben und den eigenen juristischen Horizont zu erweitern. Dabei werden nicht zuletzt wesentliche Strukturprinzipien unserer Rechtsordnung erörtert und analysiert.
Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2011/2012
- VL Das Recht der kirchlichen Amtshandlungen: Die Lebensordnungen der evangelischen Kirche
- VL Das Verhältnis von Staat und Kirche als ein Miteinander und Gegeneinander von weltlichen und kirchlichen Zentralgewalten
VL Das Recht der kirchlichen Amtshandlungen: Die Lebensordnungen der evangelischen Kirche.
ab 5. FS
Mi 14.00 -16.00, Raum 03.06.S
Dr. Joachim Gaertner/Dr. Christian Nottmeier
Taufe und Trauung, Konfirmation und Bestattung gehören zu den zentralen Amtshandlungen der Kirchen, die – wie empirische Studien belegen – weit über die binnenkirchlichen Milieus hinaus als zentrales kirchliches Handlungsfeld betrachtet werden. Denn in den kirchlichen Amtshandlungen werden Menschen an den Schnittpunkten und Übergängen ihres Lebens begleitet und die christliche Botschaft in den Kontext der je eigenen Lebensgeschichte eingestellt. Die Vorlesung behandelt die rechtliche Regelung der Amtshandlungen ebenso wie gegenwärtige religionssoziologische wie theologische herausforderungen. Neben Taufe, Trauung, Konfirmation und Bestattung werden das Recht des Gottesdienstes, Rechtsfragen gemeindlicher und übergemeindlicher Organisationsstrukturen, das kirchliche Mitgliedschaftsrecht und weitere ausgewählte Themen behandelt. Die Vorlesung bietet damit zugleich einen Einblick in die rechtliche wie theologische Gegenwartslage der protestantischen Kirchen in Deutschland.
Literatur: Heinrich de Wall/Stefan Muckel: Kirchenrecht, 2.Aufl. München 2010; Martin Honecker: Profile, Krisen, Perspektiven. Zur Lage des Protestantismus, Göttingen 1997; Wolfgang Huber u.a. (Hg.): Kirche in der Vielfalt der Lebensbezüge. Die vierte EKD-Erhebung über Kirchenmitgliedschaft, Gütersloh 2006; Christian Nottmeier: Lebensordnungen und Leitlinien kirchlichen Lebens. Sinn und Grenzen einer spezifisch kirchlichen Regelungsform, in: Praktische Theologie 43 (2008), 187-197; Albert Stein: Evangelisches Kirchenrecht. Ein Lernbuch, Neuwied/Darmstadt 1987.VL Das Verhältnis von Staat und Kirche als ein Miteinander und Gegeneinander von weltlichen und kirchlichen Zentralgewalten.
ab 5. FS
Mi 16.00-18.00 Uhr, Raum 03.06.S
Dr. Joachim Gaertner/Dr. Martin Richter
Das Verhältnis von Staat und Kirche „im Sinne eines geordneten Gegenübers von weltlichem Gemeinwesen und rechtlich selbständigen Religionsverbänden“ wird üblicherweise als „eine Besonderheit der christlich-abendländischen Welt“ charakterisiert (vgl. z.B. von Campenhausen/de Wall, Staatskirchenrecht 4. Aufl. S. 1) und der christlich-orthodoxen Lösung in Byzanz gegenübergestellt, „wo der Cäsaropapismus den Kaiser als eine Art Papst walten ließ“ (Jacques Le Goff, Die Geburt Europas im Mittelalter, München 2004, S. 88).
Da die Vergegenwärtigung der Vergangenheit zu einem besseren Verständnis der heutigen deutschen Ordnung des Verhältnisses von Staat und Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften verhelfen kann, sollen das Mit- und Gegeneinander der politischen und kirchlichen Zentralgewalten in der historischen Entwicklung beleuchtet und jeweils Bezüge zum historischen wie zum heutigen Religionsverfassungs- und Kirchenrecht hergestellt werden. Durch ergänzende Hinweise auf Entwicklungen in anderen europäischen Staaten wird Europa als eine Rechtskultur in Einheit und Vielfalt veranschaulicht werden.
Literatur: Christoph Link, Kirchliche Rechtsgeschichte, 2. Aufl. C.H. Beck München 2010; Bernd Moeller, Reichsstadt und Reformation, Neue Ausgabe, Mohr Siebeck Tübingen 2011; Reinhold Zippelius, Staat und Kirche. Eine Geschichte von der Antike bis zur Gegenwart, 2. Aufl. Mohr Siebeck Tübingen 2009.- Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2010/11
- Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2008/09
- Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2008
- Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2007
- Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2006/07
- Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2006
- Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2005/06
- Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2005
