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erstellt von: Marek Kneis, Melanie Reichl und Winnie Locke

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Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2012

Übersicht

Eigene Veranstaltungen:

  • Vorlesung: Grundlagen des Verfassungsrechts der evangelischen Kirche
  • Seminar: Kirchenreform in den evangelischen Kirchen

Kooperationsveranstaltungen

  • Vorlesung: Staatskirchenrecht II
    (mit dem Kanonistischen Institut)
  • Vorlesung: Kirchliche Rechtsquellengeschichte
    (mit dem Kanonistischen Institut)
  • Seminar: Staat und Religion im Ländervergleich
    (mit dem Kanonistischen Institut)

Kommentiert

VL Grundlagen des Verfassungsrechts der evangelischen Kirchen

ab 4. FS (2 SWS)
Mi 16.00 -18.00, Raum tbc 
Dr. Martin Richter/Dr. Joachim Gaertner

Text folgt.

Literaturangaben folgen.

 

S Kirchenreform in den evangelischen Kirchen

ab 6. FS (2 SWS)
Blockseminar: 22. und 23.06.2012
Ort: Kloster Stift zum Heiligengrabe (Brandenburg)
Vorbesprechung: 9. Mai 2012 - 15 Uhr - am EIKR (Raum 2.49)
Dr. Martin Richter/Pfr. Patrick Roger Schnabel

„Die reformierte Kirche bleibt stets reformbedürftig“ (ecclesia reformata, ecclesia semper reformanda). So lautet ein Kernsatz evangelischen Kirchenverständnisses, der auf der Erkenntnis aufbaut, dass die äußere Gestalt der christlichen Gemeinschaft nicht nur der Tradition, sondern gerade auch den Herausforderungen und Bedürfnissen der Menschen heute verpflichtet ist.

Dieser Reformauftrag ist insbesondere auch ein Appell an das Kirchenrecht, dem die Aufgabe zufällt, der Kirche ihre äußere Form zu geben. Dabei geht es stets darum, Kirche so zu verfassen, dass sie ihrem Auftrag bestmöglich nachkommen kann, das Evangelium in Wort und Tat zu verkündigen.

Die Rahmenbedingungen kirchlichen Handelns verändern sich rapide: vom demographischen Wandel über die zunehmende Pluralisierung der religiösen „Landschaft“ und die damit einhergehende Notwendigkeit, das Verhältnis Staat-Gesellschaft-Kirche immer neu zu beschreiben. Gleichzeitig ist die Kirche aufgrund ihrer Größe, ihrer historischen und rechtlichen Verfasstheit und nicht zuletzt ihrer Bindung an einen zeitlosen Auftrag, schnellen Veränderungen ihrer Strukturen weniger zugänglich als andere Institutionen.

In den letzten Jahren zeichnet sich jedoch auf allen Ebenen kirchlichen Handelns akuter Reformbedarf ab. Das Spektrum reicht von der Neustrukturierung des Zusammenspiels von Gliedkirchen und Konfessionellen Bünden in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) über die aufgeworfene Frage nach der sinnvollen Mindestgröße selbständiger Landeskirchen bis hin zur Erprobung neuer Gemeindeformen und der Anpassung des Pfarrdienstrechts an ein gewandeltes Berufsbild.

Das Seminar nimmt die juristischen Aspekte dieser und verwandter Fragestellungen in den Blick, eruiert neue Gestaltungsmöglichkeiten und lenkt die Aufmerksamkeit auf das notwendige Zusammenspiel theologischer, soziologischer und rechtlicher Methodik für den begonnenen, umfassenden Reformprozess. Im Mittelpunkt steht die Betrachtung bereits in kirchliches Recht umgesetzter Veränderungen, aber auch laufende oder noch ausstehende Projekte werden berücksichtigt.

Gastvortrag: Bischof Dr. Markus Dröge, Berlin

Wie können kirchliche Strukturen unter den veränderten Rahmenbedingungen des 21. Jahrhunderts den Auftrag der Kirche am besten unterstützen?
Bischof Dr. Markus Dröge, Berlin

Mögliche Referatsthemen für Teilnehmer:

Referat: Das neue Pfarrdienstrecht der EKD:  Entstehung, Zielsetzung und wesentliche Neuerungen im Kontext des Reformprozesses „Kirche der Freiheit“.

Referat: Altes Kirchturmdenken contra neue Anonymität? – Regionalisierung gemeindlicher Arbeit. Exemplarische Untersuchungen anhand verschiedener Modellversuche.

Referat: Ende des Provinzialismus oder Verlust an Identität? – Fusionen von Landeskirchen im Spannungsfeld ökonomischer und politischer Herausforderungen einerseits, historischer und konfessioneller Bindungen andererseits.

Referat: Körperschaft oder Anstalt? – Die Auswirkungen der aktuellen Reformbestrebungen auf das institutionelle Selbstverständnis der verfassten Kirchen.

Referat: Der Reformprozess im Kirchenkreis Wittstock-Ruppin als Beispiel gesetzgeberischer Flexibilisierung von Strukturvorgaben.

Referat: Die Kirchenreform in der Ev. Landeskirche Hessen-Nassau als Beispiel flächendeckender Umstrukturierung des kirchlichen Dienstes.

Referat: Vom Kirchenbund zur Bundeskirche? – Die Strukturreform der EKD in der Spannung zwischen landeskirchlicher und konfessioneller Autonomie und gemeinsamen Herausforderungen.

Referat: Diakonie I: Diakonie als tätige Nächstenliebe oder als sozialer Dienstleistungsbetrieb. Rechtliche Herausforderungen für diakonisches Handeln unter den Bedingungen des Wohlfahrtsmarktes.

Referat: Diakonie II: Diakonie als Wesensäußerung der Kirche oder als christliches Engagement in der Gesellschaft: Die rechtliche Zuordnung diakonischer Träger zur verfassten Kirche.

Referat: Abschied vom Parochialsystem? – Neue Gemeindeformen als Ausdruck innerkirchlichen Pluralismus.

Referat: Das neue Ältestenwahlrecht in der EKBO.

Details zu den Referaten/Hausarbeiten werden auf der Vorbesprechung bekannt gegeben.

 

VL Staatskirchenrecht II

ab 4. FS (2 SWS) 
Di 12.00-14.00 Uhr, Raum tbc
Prof. Dr. Loschelder/Dr. Joachim Gaertner/Dr. Stefan Gatzhammer

Text folgt.

Literaturangaben folgen.

 

VL Kirchliche Rechtsquellengeschichte

ab 4. FS (2 SWS)
Mi 14.00-16.00 Uhr, Raum tbc
Dr. Joachim Gaertner/Dr. Stefan Gatzhammer/Dr. Christian Nottmeier

Text folgt.

Literaturangaben folgen.

 

S Staat und Religion im Ländervergleich

ab 6. FS (2 SWS)
Blockseminar: 15./16.06.2012
Vorbesprechung: Termin tbc
Prof. Dr. Loschelder/Dr. Joachim Gaertner/Dr. Stefan Gatzhammer

Die Einheit und Vielfalt Europas zeigt sich nicht zuletzt in den unterschiedlichen Systemen der Beziehungen zwischen Staat und Religion(en) in den einzelnen europäischen Ländern. Die Bandbreite reicht vom Staatskirchentum in skandinavischen Ländern über das deutsche Kooperationsmodell bis zu einer mehr oder weniger „reinen“ Trennung von Staat und Kirche bzw. Religionsgemeinschaften in Frankreich oder Portugal. Wenn man dann den Blick über Europa hinaus richtet, entdeckt man weitere interessante Lösungen, da im Grunde genommen jeder Staat sein eigenes Modell für die Beziehung zwischen Staat und Religionsgemeinschaften entwickelt hat. Da das Verhältnis von Staat und Kirche sich heute – zumal in Europa – nicht mehr nur national behandeln lässt, sollen in einem Blockseminar die verschiedenen Systeme in einem internationalen Vergleich gegenübergestellt und auf ihre jeweiligen Besonderheiten hin untersucht werden, Der Schwerpunkt des Seminars wird bei den europäischen Rechtsordnungen liegen, wobei bei Interesse der TeilnehmerInnen über den Blick auf die USA hinaus weitere außereuropäische Rechtsordnungen behandelt werden können. Da das Verständnis des Religionsverfassungsrechts auf historische, kulturelle und vor allem auch auf religiöse Bezüge angewiesen ist, wendet sich das Seminar nicht in erster Linie an Juristinnen und Juristen. Interessierte aus anderen Fachbereichen (Religionswissenschaft, Jüdische Studien, LER, Linguisten, Historiker, Politologen) sind sehr willkommen.

Literatur: Wolfgang Lienemann / Hans-Richard Reuter (Hrsg.): Das Recht der Religionsgemeinschaften in Mittel-, Ost- und Südosteuropa. Baden-Baden 2005 Stefan Mückl, Europäisierung des Staatskirchenrechts. Baden-Baden 2005 Gerhard Robbers (Hrsg.): Staat und Kirche in der Europäischen Union. Baden-Baden 2. Aufl. 2005 Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche (Schriftenreihe): http://www.essener-gespraeche.de/ U.S. Department of State: http://www.state.gov/g/drl/rls/irf/2010/index.htm.

 

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