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Rente

Kompass und Münzen
Foto: © iStock.com/ webking

Die Rentenversicherung ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen, zu denen auch die Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, berufliche Unfallversicherung und Pflegeversicherung gehören.

Wer ist in Deutschland rentenversichert?

Arbeitnehmer

Sobald Sie in Deutschland einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie automatisch gesetzlich rentenversichert (Ausnahmen bilden hier Verträge, die unter bzw. über der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 450 bzw. 5.800 Euro für Ostdeutschland liegen). Die gesetzliche Rentenversicherung wird direkt vom Bruttogehalt abgeführt und beträgt derzeit 18,6 % (paritätisch aufgeteilt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber).

Darüber hinaus erhalten Beschäftigte im öffentlichen Dienst eine betriebliche Zusatzversicherung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).  

Stipendiaten

Als Stipendiat sind Sie in der Regel von der Rentenversicherungspflicht in Deutschland befreit. Um Lücken in Ihrer Rentenbiographie zu schließen, können Sie sich aber freiwillig für die Dauer Ihres Stipendiums in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern.


Rentenversicherungsnummer

Wenn Sie in Deutschland erstmalig eine Beschäftigung aufnehmen, erhalten Sie Ihre Rentenversicherungsnummer durch die gesetzliche Krankenversicherung, bei der Sie Mitglied sind. Sollten Sie Ihre Rentenversicherungsnummer einmal verlieren, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung.


Anrechnung von Rentenzeiten und Rückerstattung von Beiträgen

In jedem Land, in dem Sie versichert waren und Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, bleiben Ihre Rentenversicherungsansprüche solange bestehen, bis Sie das Rentenalter des jeweiligen Staates erreicht haben. Sie erhalten dann nicht eine einzige Gesamtrente, sondern beziehen verschiedene Renten aus verschiedenen Ländern nach den jeweils nationalen Vorschriften.

Bitte beachten Sie, dass es Mindestzeiten gibt, die Sie gearbeitet haben müssen, um überhaupt Rentenansprüche zu erwerben und dass diese Zeiträume von Land zu Land variieren können. 

Generell gilt: Anspruchszeiten, die Sie in Deutschland erworben haben, werden mit denen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, aus EWR-Staaten, der Schweiz sowie aus Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, zusammengerechnet. Eine Rückerstattung von geleisteten Beiträgen ist in diesen Fällen weder durch die DRV noch durch die VBL vorgesehen. 

Haben Sie in einem Staat gearbeitet, der kein Abkommenspartner Deutschlands ist, können diese Versicherungszeiten nicht zusammengefasst werden. In diesem Falle können Sie sich aber nach einer Wartefrist von zwei Jahren die von Ihnen gezahlten Rentenbeiträge von der Deutschen Rentenversicherung rückerstatten lassen. Die für die VBL geleisteten Beiträge werden nicht rückerstattet.

Möchten Sie sich zum internationalen Rentenrecht beraten lassen? Nutzen Sie die Internationalen Beratungstage der DRV oder vereinbaren Sie direkt einen Termin:

DRV Potsdam

Auskunfts- und Beratungsstelle

 

Friedrich-Ebert-Straße 113
14467 Potsdam

 

Öffnungszeiten
Montag 8.00-15.00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 8.00-18.00 Uhr
Mittwoch & Freitag 8.00-13.00 Uhr

DRV Berlin

Auskunfts- und Beratungsstelle

 

Fehrbelliner Platz 5
10707 Berlin (Wilmersdorf)

 

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Dienstag & Mittwoch 8.00-15.00 Uhr
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