II. |
I.
Kurzer Überblick über die Geschichte von Falun Gong
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1. Was ist Falun Gong?
Falun Gong, auch Falun Dafa genannt, ist eine Form der traditionsreichen
Meditationspraktiken, die in China unter dem
Oberbegriff "Qi Gong" zusammengefaßt werden.
Die Lehre des Falun Gong beruht auf den ethischen Prinzipien Wahrhaftigkeit,
Barmherzigkeit und Nachsicht. Die Übungen von Falun Gong können
sowohl in einer Gruppe als auch allein zu Hause praktiziert werden.
Die Teilnahme an den Übungen, dem gemeinsamen Lesen und Erfahrungsaustausch
steht allen Interessierten offen und ist stets kostenlos. Es werden
keine Namensregister geführt.
Ähnlich wie Tai Chi, das in Deutschland als "Schattenboxen"
bekannt ist, stellte die Falun Gong-Praxis im China der 90er Jahre einen
lebendigen Bestandteil des Lebens vieler Menschen dar. Jeden Morgen
bei Tagesanbruch quellen die meisten Parks in den chinesischen Städten
über von Menschen aus allen Berufs- und Lebensbereichen, ob Sekretärin
oder Manager, Student oder Professor, Fabrikarbeiter, Angestellte oder
Rentner. Die Massen der allmorgendlich Praktizierenden prägen ein
friedliches Stadtbild überall in China. Bis zum Beginn der Verfolgung
im Juli 1999 waren zahlreiche Falun Gong-Übungsgruppen in Parks
und am Straßenrand überall in größeren und kleineren
Städten und Orten zu sehen.
2.
Die Entwicklung von Falun Gong
Im
Mai 1992 wurde Falun Gong von Meister Li Hongzhi in der Öffentlichkeit
vorgestellt. Bereits im selben Jahr wurde wegen der schnell steigenden
Beliebtheit von Falun Gong in der breiten Bevölkerung beim Hörfunksender
Peking eine Hotline für Hörerfragen eingerichtet. Bis 1994
lehrte der Meister in China in zahlreichen Seminaren, die vom staatlichen
Verband für wissenschaftliche Qi Gong-Forschung (Zhongguo Qigong
Yanjiu Zonghui) organisiert wurden. Mit der Veröffentlichung seines
Hauptwerkes "Zhuan Falun" im Dezember 1994 schloss Li Hongzhi
seine Lehrtätigkeit in China ab. Von da an hielt er Seminare über
seine Lehre in Europa, Asien und Australien. Seit 1996 nimmt er häufig
an Konferenzen zum Erfahrungsaustausch der Praktizierenden teil, besonders
häufig in Nordamerika. Seit 1996 lebt Li Hongzhi als Autor zurückgezogen
in den USA.
Trotz der Abwesenheit seines Gründers entwickelte sich Falun Gong
in China als spirituelle Bewegung nach 1996 rasant weiter. Dies geschah
vorwiegend durch Mundpropaganda, aber auch gefördert durch Sendungen
staatlicher Medien, wie z.B. des Pekinger Rundfunks. Im Januar 1999
gab das Shanghaier Fernsehen bekannt, daß schätzungsweise
100 Millionen Menschen in der Welt Falun Gong praktizierten, die meisten
von ihnen in China. Die Zahl der Falun Gong-Praktizierenden im kommunistischen
China wuchs sehr schnell zu ungeahnter Größe und war aufgrund
mangelnder Organisation für den Staat schwer kontrollierbar. Sie
überstieg bald die Anzahl der KP-Mitglieder der VR China erheblich.
Die ethische Lehre des Falun Gong, basierend auf den buddhistischen
Prinzipien von Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht, steht nicht
im Einklang mit der kommunistischen Weltanschauung. Das Buch "Zhuan
Falun" wurde 1996 kurzerhand als "Aberglaube" verboten,
Übungsgruppen seitdem zunehmend gestört und behindert.
3.
Der Wendepunkt: Die friedliche Kundgebung der Zehntausend am 25. April
1999 in Peking
Durch
eine große Kundgebung von über 10.000 Falun Gong-Praktizierenden
am 25. April 1999 in Peking wurde die Weltöffentlichkeit erstmals
auf diese spirituelle Bewegung aufmerksam.
Was war dem vorausgegangen?
Am 11. April 1999 war in der Universitäts-Zeitschrift von Tianjin
unter der Überschrift "Jugendliche sollten sich von Qi Gong
fernhalten" ein Artikel von Dr. He Zouxiu erschienen. [Anmerkung:
Dr. He ist Schwager von Luo Gan, einem engen Vertrauten vom Parteichef
Jiang Zemin. Luo Gan leitet das "Komitee für Politik und Justiz"
und ist somit für die Befolgung und Durchführung der Regierungsanordnungen
verantwortlich.]
Als Falun Gong-Praktizierende gegen diesen Artikel von Luo Gans Schwager
am 23. April bei der Zeitschrift auf dem Uni-Gelände Beschwerde
einreichen wollten, wie es gesetzlich möglich ist, wurden einige
von ihnen von der Polizei mißhandelt. Daraufhin begab sich am
nächsten Tag eine weit größere Menge Praktizierender
zum Petitionsbüro von Tianjin. Dabei wurden Praktizierende wiederum
von der Polizei geschlagen und außerdem 45 Menschen verhaftet,
was allerdings bis heute von der örtlichen Polizei bestritten wird.
Diese Zwischenfälle sprachen sich in den nach Hunderten, ja Tausenden
zählenden Übungsgruppen sofort herum, und am 25. April begaben
sich mehr als 10.000 Praktizierende zum Petitionsbüro der Zentralregierung
im 250 km entfernt gelegenen Peking. Dort wurden sie von der Polizei
zu dem nahegelegenen Regierungssitz Zhong-Nan-Hai verwiesen. Bis zum
späten Abend warteten die 10.000 Menschen dort still und ohne Spruchbänder
auf eine Antwort der Regierung auf ihre Forderungen, nämlich:
- Freilassung
der verhafteten Falun Gong-Praktizierenden in der Stadt Tianjin ;
- freies
Praktizieren von Falun Gong;
- Aufhebung
des Veröffentlichungsverbotes von Falun Gong-Büchern.
Sowohl
Chinas Premier Zhu Rongji als auch Regierungsvertreter sprachen mit
Vertretern von Falun Gong. Danach löste sich die Kundgebung noch
am selben Abend friedlich auf.
In den amtlichen Medien fand diese große Kundgebung und ihr friedlicher
Ausgang, der in Absprache mit höchsten chinesischen Regierungsvertretern
stattgefunden hatte, keinerlei Erwähnung. Von einer "evidenten
Bedrohung der staatlichen und sozialen Ordnung durch Falun Gong"
wurde kein Wort verloren. Im Gegenteil: Am 14. Juni des gleichen Jahres
erklärten der Petitionsausschuß der chinesischen KP und das
Petitionsbüro des Staatsrates gemeinsam, die chinesische Regierung
habe Falun Gong noch nie unterdrückt oder verboten. Sie dementierten,
daß es Mitgliedern der chinesischen KP oder des Kommunistischen
Jugendverbandes verboten wäre, Falun Gong zu praktizieren. Falun
Gong-Praktizierende sollten keinem anderslautenden Gerücht Glauben
schenken.
4. Verhaftungen
und Verbot
Im Juli
1999, rund 3 Monate nach dem sogenannten "Zwischenfall vom 25.
April", begannen Chinas staatliche Medien plötzlich, diese
Kundgebung als "Verschwörung" hinzustellen. Am 20. Juli
1999 rollte eine große Verhaftungswelle Falun Gong-Praktizierender
in China an. Erst am 22. Juli 1999, also zwei Tage nach diesen Massenverhaftungen,
wurde Falun Gong vom Chinesischen Ministerium für Angelegenheiten
des Inneren und der Wohlfahrt (minzhengbu) mit der Begründung verboten,
die Falun Dafa-Forschungsgesellschaft sowie die von ihr gesteuerte
Falun Gong-Organisation' seien als illegale Organisation eingestuft2.
[Anmerkung: Zum Zeitpunkt des Verbots von Falun Gong bestand die in
der oben genannten Anordnung erwähnte "Falun Dafa-Forschungsgesellschaft"
schon lange nicht mehr. Sie hatte lediglich existiert, um Falun Gong
im Verband für Wissenschaftliche Qigong-Forschung als Mitglied
zu vertreten und wurde nach Austritt aus dem Verband im Jahr 1996 aufgelöst.]
In diesem Zusammenhang und am gleichen Tag erließ das Ministerium
für Öffentliche Sicherheit eine Anordnung in Bezug auf Falun
Gong. Diese Anordnung besagt, daß verschiedene Aktivitäten
nicht ausgeübt werden dürfen. So dürfen z.B. "an
keinem Ort Versammlungen zum Erfahrungsaustausch oder zum Üben
von Falun Gong abgehalten werden, ebenso sind andere Versammlungen,
Marschieren, das Einreichen von Petitionen oder Demonstrationen im Sitzen
nicht erlaubt". Zuwiderhandelnde können strafrechtlich verurteilt
werden3.
Zugleich mit dem Verbot von Falun Gong wurde eine systematische Verfolgung
von Falun Gong-Praktizierenden in China angeordnet und mit einer erschreckenden
Bilanz durchgeführt:
In den 19 Monaten seit dem Verbot am 22. Juli 1999 erfolgten annähernd4:
- 50.000
Inhaftierungen,
- 25.000
Einweisungen ins Arbeitslager;
- 800
Zwangseinweisungen in psychiatrische Anstalten;
- 155
Todesfälle in Folge von Folter in Haft bzw. in Polizeigewahrsam;
- 242
Verurteilungen (nach offiziellen Angaben);
- Verhängung
von Freiheitsstrafen bis zu 18 Jahren für hohe Funktionäre
und Armee-Angehörige.
III. |
II. Systematische Verfolgung
durch die Staatsgewalt
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1. Folter mit Todesfolge
Das Informationszentrum
für Menschenrechte in Hong Kong berichtete im Januar 2001 von 106
Todesfällen in Folge von Folter in Haft bzw. bei Verhören
und in Polizeigewahrsam. Das Falun Dafa-Informationszentrum in den USA
geht davon aus, daß bis zum 22. Februar 2001 mindesten 155 Praktizierende,
deren Identität im Internet angegeben ist5,
infolge von Folter und Gewaltanwendung in Polizeigewahrsam gestorben
sind.
Internationale Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International
und Human Rights Watch haben über 1000 Fälle von Menschenrechtsverletzungen
bei der Verfolgung von Falun Gong dokumentiert:
Mei Yulan, 44 Jahre alt, wurde am 13. Mai 2000 festgenommen,
als sie vor ihrem Haus die Falun Gong-Übungen machte. Sie wurde
im Berzirksgefängnis von Chaoyang in Peking in Haft gehalten. Sie
schloß sich dem Hungerstreik ihrer Zellengenossinnen an; am 17.
Mai wurde eine Zwangsernährung mit Salzwasser und Sojabohnen-Milch
vorgenommen, und zwar durch die Nase. Mitgefangene sagten, das wurde
von einer anderen Insassin durchgeführt, die keinerlei medizinische
Sachkunde besaß, laut Wachpersonal aber Krankenschwester sei.
Sie hörten Mei Yulan während der gesamten Prozedur vor Schmerzen
schreien, und kurz nachdem sie in die Zelle zurückgekommen war,
fing sie an, Blut zu spucken. Die Wärter, die benachrichtigt worden
waren, schickten sie erst am folgenden Tag zur Behandlung. Von da wurde
sie mit fürchterlichen Kopfschmerzen in die Zelle zurückgebracht,
und sie hatte große Schwierigkeiten beim Atmen. Ihre Zellengenossinnen
berichteten: "ihre Hände und Füße wurden kalt,
und ihre Augäpfel stellten die Bewegung ein.". Zu diesem Zeitpunkt
wurde sie in das Minghang-Krankenhaus überführt, wo sie angeblich
nicht mehr zu Bewußtsein kam. Die Krankenhaus-Verwaltung bestätigte,
daß sie am 23. Mai verstarb und führten "Hungerstreik"
als Ursache an6.
In Weifang/Ostchina
regelmäßig Todesfälle in Polizeigewahrsam
"Diese chinesische Stadt, [...], ist in jeder Beziehung unauffällig,
außer in einer: Die örtliche Polizei foltert regelmäßig
Einwohner zu Tode. Seit Anfang des Jahres, als die Polizei eine 58-jährige
Rentnerin ums Leben brachte, sind nach Angaben von Verwandten und einer
Gruppe, die die Menschenrechte überwacht, mindestens 10 weitere
Einwohner Weifangs in Polizeigewahrsam gestorben. Alle waren Praktizierende
der spirituellen Falun Dafa-Gruppe, die die Zentralregierung letztes
Jahr verbot[
].
Seit dem Verbot starben regelmäßig Falun Dafa-Praktizierende
in Weifangs Gefängnissen, etwa einer pro Monat, was an der Vorstellung,
daß nur eine spezielle Person hierfür verantwortlich ist,
Zweifel aufkommen läßt. Stattdessen scheint systematische
Gewaltanwendung auf die Polizei zurückzuführen zu sein, die
den Auftrag von Peking erhielt und vor Ort durchführte7."
2. Zwangseinweisungen
in psychiatrische Anstalten zur "Umerziehung"
Bis zum
Februar 2001 wurden mindestens 800 Falun Gong-Praktizierende zur "Umerziehung"
in psychiatrische Anstalten zwangseingewiesen. Im Unterschied zur "Umerziehung"
in den Jahren der Kulturrevolution (1966 bis 1976) werden die Zwangseingewiesenen
außer der Gehirnwäsche Mißhandlungen mit Elektrostäben
und -nadeln unterzogen. Viele erhalten Injektionen, die das Nervensystem
zerstören und auch schon zum Tod führten.
Su Gang, 32, Computeringenieur, wurde am 23. Mai 2000 in die
Nervenheilanstalt "Ewige Freude" (Changle) in der Provinz
Shandong zwangseingewiesen. Täglich erhielt er Injektionen mit
nervenzerstörenden Mitteln. Nach 18 Tagen verstarb der junge Ingenieur,
und sein Onkel Su Lianxi wurde zu drei Jahren Umerziehungslager (Arbeitslager)
verurteilt, weil er die Mißhandlung seines Neffen in der Öffentlichkeit
bekannt gemacht hatte8.
"Huang
Jingchun, 34, Richter, weigerte sich, seinen Glauben an Falun Gong
aufzugeben und wurde daraufhin in eine Nervenheilanstalt eingeliefert."
- AP, Charles Hutzler, 11. Februar 2000.
3.
Brutalitäten gegenüber Inhaftierten
Etwa 150
Falun Gong-Praktizierende wurden bisher in Scheinprozessen oder unter
Ausschluß der Öffentlichkeit zu Haftstrafen bis zu 18 Jahren
verurteilt. Etwa 10.000 wurden ohne Gerichtsverhandlung direkt in Arbeitslager
geschickt.
Zhang Kunlun, ein kanadischer Kunstprofessor, wurde zu 3 Jahren
Arbeitslager verurteilt; durch Intervention der kanadischen Botschaft
ist er wieder in Freiheit.
Auf einer Pressekonferenz am 18. Jan. 2001 in Ottawa/Kanada berichtete
Prof. Zhang Kunlun9:
"Während meiner ersten Verhaftung im Juli sagte der Leiter
der Polizeistation zu mir: Solange du Mitglied der Falun Gong-Bewegung
bist, können wir mit dir machen was wir wollen, ohne dafür
die Verantwortung tragen zu müssen. Wenn wir dich zu Tode prügeln,
können wir dich einfach verbrennen und dann draußen erzählen,
daß du dich selbst umgebracht hast.' Er und ein anderer Polizist
schlugen mich dann am ganzen Körper mit einem Elektrostab. Sie
drohten mir: wenn du schreist, verpassen wir deinem Mund einen
elektrischen Schock.' Meine Arme, Füße und der ganze Körper
hatten durch Elektroschläge überall verbrannte Flecken. Der
Geruch verbrannter Haut hing in der Luft [
]."
Fotoaufnahmen und Zeugenaussagen wiesen darauf hin, daß polizeiliche
Gewalt bereits beim Abführen der immer wieder friedlich demonstrierenden
Falun Gong-Praktizierenden auf dem Platz des Himmlischen Friedens in
Peking ständig eingesetzt wird. Schon bei der Befragung der Festgenommenen
nach ihren Personalien benutzen die Polizisten regelmäßig
Elektroschockgeräte und andere Foltermethoden.
4. Unmenschlichkeit
und gesellschaftlicher Terror
Nach der
Verhängung des Verbotes gegen Falun Gong haben Falun Gong-Praktizierende
aus Nordamerika per Internet und über andere Kanäle unter
insgesamt 5696 Noch-Praktizierenden eine Umfrage hinsichtlich der Verfolgung
außerhalb des gesetzlichen Rahmens durchgeführt.
Im Nachfolgenden einige Ergebnisse dieser Umfrage:
- 85%
der Befragten gaben zeitweilige Inhaftierung bzw. Einschränkung
der Bewegungsfreiheit an.
- 73%
der Befragten gaben an, daß sie an Zwangsseminaren teilzunehmen
hatten mit dem vorher festliegenden Beschluß, sich von Falun
Gong, ihrem Glauben, loszusagen, dies zumeist öffentlich.
- 76%
der Befragten gaben an, ihre Freunde, Lehrer oder Vorgesetzten hätten
ebenfalls negative Folgen aufgrund ihres Glaubens zu ertragen, dies
beinhalte sowohl Verwarnungen, Zwangsversetzungen als auch Entlassungen.
- Aus
unterschiedlichen Teilen Chinas berichten die Noch-Praktizierenden,
daß die Lossagung von ihnen auch unter Androhung von Konsequenzen
verlangt werde, sie oder ihre Familienangehörigen würden
sonst entlassen; ihre Rentenbezüge würden nicht mehr ausgezahlt,
ja, sogar ihre Kinder würden den Studienplatz verlieren, etc.
Aber auch
andere, weitaus unmenschlichere Methoden gehören zum Alltag und
haben die Unterdrückung von Falun Gong zum Ziel.
5. Duldung
kollektiver Vergewaltigung
"Die
Polizisten des Masanjia Umerziehungslagers in der Provinzhauptstadt
Shenyang hatten 18 weibliche Falun Gong-Praktizierende ausgezogen und
splitternackt in die Haftzellen der männlichen Gefangenen geworfen.
Die Folge war unbeschreiblich."10
"Um den 15. Januar 2001 herum wurden im Arbeitslager Shijiazhuang
alle männliche Insassen, die wegen Drogenkonsums einsitzen, zusammengelegt
und in die Unterkunft der weiblichen Insassen der Falun Gong-Bewegung
eingepfercht [
]."11
6. Beförderung
statt Bestrafung für die Gewalttäter
Bei der
Ausführung aller genannten Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen
können sich die Täter stets auf Befehle/Anordnungen höchster
Behörden berufen, die durch alle Instanzen nach unten weitergegeben
werden. Bei deren Nichtbefolgung drohen den Betroffenen Absetzung oder
zumindest Rückstufung in ihrer Position, z.B. als Bürgermeister,
Gefängnisleiter, Arbeitgeber.
Um die Verantwortlichen in ihrem Heimatort nicht zu gefährden,
verweigern Falun Gong-Praktizierende beim Petitionsbüro in Peking
häufig die Nennung ihres Wohnsitzes und ihrer Arbeitsstelle.
Wie das folgende Beispiel der 58-jährigen Chen Zixiu zeigt, kennt
die Perfidie des staatlichen Vorgehens keine Grenzen: Che Zixiu wurde
am 21. Februar 2000 im Gefängnis von Weifang zu Tode geprügelt.
Dafür werden der örtliche Parteichef, Gao, der die Folterung
befohlen hatte, und Zhang, der Frau Chen geprügelt hatte, als "Beste
Mitarbeiter" ausgezeichnet; Deng Ping, die Chen Zixiu letztendlich
zu Tode geprügelt hatte12,
wurde ehrenhaft als Mitglied der kommunistischen Partei aufgenommen.
IV. |
III.
Von Gesetzwidrigkeit bis zum Verfassungsbruch
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Schon vor dem Verbot von Falun Gong am 22. Juli 1999
wurde das Ausüben von Falun Gong in der Öffentlichkeit von
der Polizei häufig gestört, manche Betreuer wurden abgeführt
und verhört, aber wieder mangels Beweisen freigelassen, manche
mußten Bußgeld zahlen. Dies geschah besonders häufig
in Nordchina. Am 24. Juli 1996 war an alle Verleger und Buchhändler
eine "Mitteilung über die sofortige Beschlagnahme der Falun
Gong-Bücher" ergangen, die allerdings von Praktizierenden
zum Teil unterlaufen wurde.
1. Keine
rechtliche Grundlage für das Verbot von Falun Gong
Am 22.
Juli 1999 erließ das Ministerium für Angelegenheiten des
Inneren und der Wohlfahrt per Verwaltungsakt das Verbot der "Falun
Dafa-Forschungsgesellschaft sowie der von ihr gesteuerten Falun Gong-Organisation",
in dem es diese als "illegale Organisationen" hinstellt13.
Diese folgenreiche Entscheidung weist drei grundlegende Mängel
auf, die eine plumpe Rechtsverdrehung erkennen lassen.
a) Das Verbot entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage; die gewählte
Form des Verwaltungsaktes setzt eine gesetzliche Ermächtigung voraus,
die aber niemals vorlag.
b) Es hat in China zu keinem Zeitpunkt eine Falun Gong-Organisation
gegeben. Dies war nicht nötig, weil die Falun Gong-Übungen
laut Gesetz als rein private Tätigkeiten definiert sind, für
deren Ausübung es keiner Organisation bedarf und weil den Übungsgruppen
die festgelegten Merkmale einer Organisation fehlen.
c) Zum Zeitpunkt des Verbots existierte die Falun Dafa-Forschungsgesellschaft
bereits seit 3 Jahren nicht mehr14.
Soweit ist das Verbot laut a) rechtswidrig und geht nach b) und c) ins
Leere. Wenn keine Organisation vorliegt, wie kann dann von "illegaler
Organisation" die Rede sein?
Und somit ist auch die vom Ministerium für öffentliche Sicherheit
erlassene Anordnung vom 22. Juli betreffend Ausübung von verschiedenen
Falun Gong-Aktivitäten und deren strafrechtliche Verfolgung rechtswidrig.
2. Kompetenzüberschreitung
des chinesischen Staatspräsidenten Jiang Zemin
Die Machtposition
des chinesischen Staatspräsidenten unterscheidet sich wesentlich
von der westlicher Staatsführer.
a) Seine Befugnisse sind eindeutig festgelegt in den §§ 80
und 81 der chinesischen Verfassung und ähneln hierin weitgehend
den Verfassungen westlicher Staaten. Hiernach erläßt das
Staatsoberhaupt u. a. Gesetze, über die der Nationale Volkskongreß
oder dessen Ständiger Ausschuß entschieden haben. Alle Aktivitäten
des Staatspräsidenten, die die Rechte oder Interessen des chinesischen
Volkes oder Staates in erheblichen Maß berühren, setzen eine
Entscheidung eines der o. a. Gremien voraus.
b) Jiang Zemin ist entsprechend kommunistischer Tradition Staatspräsident
und KP-Chef in Personalunion. Sein Wort hat de facto, aber nicht de
jure Gesetzescharakter und ist soweit richtungweisend für alle
Regierungsorgane und die öffentlichen, staatlich kontrollierten
Medien.
Unter diesem Aspekt war eine Äußerung Jiang Zemins gegenüber
"Le Figaro" am 25. Oktober 1999 anläßlich seines
Staatsbesuches in Paris, worin er Falun Gong quasi in Vorverurteilung
als "Sekte" bezeichnet, sowohl verfassungswidrig als auch
verantwortungslos, denn hiervon waren augenblicklich viele Millionen
chinesischer Staatsbürger, die Falun Gong praktizieren, betroffen15.
[Anmerkung: Der chinesischen Begriff "Xiejiao" heißt
wörtlich "böse Religion" und ist hier übersetzt
mit "Sekte"]
Eine wichtige Äußerung des Staatspräsidenten in der
Öffentlichkeit wird ähnlich einer Entscheidung des Nationalen
Volkskongresses aufgenommen, hat entsprechende Wirkung und wird sofort
als gültig in den Medien veröffentlicht. Dies steht aber im
Gegensatz zu § 5 Abs. 4 der chinesischen Verfassung16.
3. Fehlende
staatliche Legitimation für die Verurteilung von Falun Gong als
"böse Religion"
Das Verbot
von Falun Gong wurde im Oktober 1999 unterstützt durch Entscheidungen
a) des obersten Volksgerichts und der Obersten Staatsanwaltschaft, in
denen allgemein Bezug genommen wird auf Handhabung der Organisation
böser Religionen17,
und b) des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses
in seiner "Entscheidung zum Verbot böser religiöser Organisationen,
Verhütung und Bestrafung wegen der Veranstaltung von bösen
religiösen Organisationen"18.
In keiner der angeführten "Entscheidungen" ist Falun
Gong explizit genannt, aber aufgrund der Auslegung durch die obersten
Rechtsinstanzen werden am 26. Dezember 1999 vier Falun Gong-Praktizierende,
Li Chang, Wang Zhiwen, Ji Liewu (alle drei hohe Staatsbeamte) und Yao
Jie (Leiter eines großen Staatsunternehmens) als Abschrekkung
zu hohen Freiheitsstrafen (jeweils 18, 16, 12 und 7 Jahren) verurteilt,
weil sie angeblich in Bezug auf die in den o. a. "Entscheidungen
festgelegten 'Auslegungen' gegen Strafgesetz §§ 300 Abs.1
und 2 verstoßen haben, darin heißt es "Störung
der Durchsetzung von Gesetzen durch Organisation von böser Religion
oder mit Hilfe von böser religiöser Organisation" und
"Menschen durch Organisation von böser Religion oder mit Hilfe
von böser religiöser Organisation in den Tod zu treiben"19.
4. Eklatante
Verletzungen der Grundrechte Falun Gong-Praktizierender in China
In China
arbeiten die staatlich kontrollierten Medien und die Regierung bekanntermaßen
eng zusammen. So berichtete die KP-Zeitung "Guangmin Ribao"
am 17. Juli 1996: "in dem Buch Zhuan Falun' wird Aberglauben
und Irrlehre verbreitet". Bereits eine Woche später, am 24.
Juli, wurden auf verwaltungsrechtlicher Ebene 5 Bücher von Falun
Gong verboten und landesweit beschlagnahmt. Zu gleicher Zeit wurden
Falun Gong-Übungsgruppen in vielen Orten ohne entsprechende gesetzliche
Grundlage zunehmend behindert und zuweilen sogar aufgelöst. In
diversen chinesischen Zeitungen erschienen Artikel, die Falun Gong grundlos
diffamierten. In diesem Zusammenhang ist der 25. April 1999 (Kundgebung
der 10.000) als Ausdruck der Gegenwehr gegen die Maßnahmen der
zunehmenden Unterdrückung zu sehen.
Der chinesische Staat duldet, daß durch das Verbot und die systematische
Verfolgung die Falun Gong-Praktizierenden der folgenden Grundrechte,
verankert in der chinesischen Verfassung, beraubt werden:
1. des Rechtes auf Leben, Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit20;
2. des Rechtes auf Glaubens-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit21;
3. des Rechtes auf Einreichung von Petitionen22;
4. des Rechtes auf anwaltliche Vertretung vor Gericht und in wiederholten
Fällen des Rechtes auf Selbstverteidigung in gerichtlichen Verfahren.23
Die Verfolgung
von Falun Gong hat seit anderthalb Jahren zu einer Massenverfolgung
in ganz China geführt, die zur Abschrekkung aller gesellschaftlichen
Schichten dienen soll und in deren Rahmen durch staatlich angeordnete
Gesetzwidrigkeiten geltendes Recht fortgesetzt außer Kraft gesetzt
wird.
Aus den geschilderten Fällen geht hervor, daß die Falun Gong-Bewegung
in ihrer Authentizität, Geradlinigkeit und Standhaftigkeit Zeichen
setzt, die auf die chinesische Regierung zumindest fremd, wenn nicht
sogar bedrohlich für ihren Machterhalt wirken.
Deren Machtdemonstrationen bei der Unterdrückung und Verfolgung
gehen ins Leere und nehmen immer groteskere Formen an. Umfangreiche
Menschenrechtsverletzungen werden vor den Augen der Weltöffentlichkeit
in Kauf genommen, ohne zum Erfolg zu führen.
Die Angst der chinesischen Führung vor Veränderung wird der
Einsicht weichen müssen, daß Ruhe und Frieden im Staat nur
dauerhaft herzustellen sind, wenn Meinungs- und Glaubensfreiheit für
alle Bürger gewährleistet sind.
Zahlreiche der verletzten Rechte, insbesondere das Folterverbot und
das Verbot willkürlicher Verhaftung sind vom allgemeinen Völkerrecht
geschützt, das für alle Staaten verbindlich ist. Die VR China
kann also insoweit nicht geltend machen, sie habe den Internationalen
Pakt für bürgerliche und politische Rechte bislang nur unterzeichnet,
aber nicht ratifiziert. Die Staaten, insbesondere die Mitgliedstaaten
der Europäischen Union und die USA sollten die Umsetzung dieser
grundlegenden Menschenrechte unablässig einfordern.
Literaturverzeichnis:
Li Hongzhi,
Zhuan Falun, 1. Auflage, Chinesischer Verlag für Rundfunk und Fernsehen,
Peking, 1994 (ISBN 7-5043-1617-2/G1004).
Li, Hongzhi, Zhuan Falun, 1. Auflage, Ost-Zhou-Verlag, Bad Pyrmont,
1998 (ISBN 3-9804737-3-2).
Li, Hongzhi, Falun Gong - der Weg zur Vollendung, 1. Auflage, Delphi
bei Droemer, München, 1998 (ISBN 3-426-29041-1).
Schechter, Danny, Falun Gong's Challenge to China, 1. Auflage, Akashic
Books, New York, 2000 (ISBN 1-888451-13-0).
http://www.faluninfo.net
(Falun Gong-Webseite in USA)
http://www.faluninfo.de
(Falun Gong-Webseite in Deutschland)
http://www.amnesty.org
(Amnesty International)
http://www.hrw.org
(Human Rights Watch)
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(Wall Street Johttp://nbn-resolving.de/urnal)
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Broadcasting Corporation BBC)
http://www.scmp.com (South China
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http://www.peopledaily.com.cn
(Renmin Ribao)
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