Gespiegelte Fassung der elektronischen Zeitschrift auf dem Publikationsserver der Universität Potsdam, Stand: 8. Juni 2010

Inhalt

Lei Zhou

"Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht"
- Schwere Menschenrechtsverletzungen durch die Volksrepublik China bei der Verfolgung von Falun Gong

 

Inhaltsübersicht
    1. Was ist Falun Gong?
    2. Die Entwicklung von Falun Gong
    3. Der Wendepunkt: Die friedliche Kundgebung der Zehntausend am 25. April 1999 in Peking
    4. Verhaftungen und Verbot
    1. Folter mit Todesfolge
    2. Zwangseinweisungen in psychiatrische Anstalten zur "Umerziehung"
    3. Brutalitäten gegenüber Inhaftierten
    4. Unmenschlichkeit und gesellschaftlicher Terror
    5. Duldung kollektiver Vergewaltigung
    6. Beförderung statt Bestrafung für die Gewalttäter
    1. Keine rechtliche Grundlage für das Verbot von Falun Gong
    2. Kompetenzüberschreitung des chinesischen Staatspräsidenten Jiang Zemin
    3. Fehlende staatliche Legitimation für die Verurteilung von Falun Gong als "böse Religion"
    4. Eklatante Verletzungen der Grundrechte Falun Gong-Praktizierender in China

Am 22. Juli 1999 wurde Falun Gong in China als "illegale Organisation" verboten.
Seitdem erfolgten in der VR China etwa: 50.000 Inhaftierungen, 25.000 Einweisungen ins Arbeitslager, 800 Zwangseinweisungen in psychiatrische Anstalten, 155 Todesfälle in Folge von Folter in Haft oder Polizeigewahrsam und nach offiziellen Angaben 242 Verurteilungen
1.
 
 
 
II. I. Kurzer Überblick über die Geschichte von Falun Gong


 1. Was ist Falun Gong?

Falun Gong, auch Falun Dafa genannt, ist eine Form der traditionsreichen Meditationspraktiken, die in China unter dem
Oberbegriff "Qi Gong" zusammengefaßt werden.
Die Lehre des Falun Gong beruht auf den ethischen Prinzipien Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht. Die Übungen von Falun Gong können sowohl in einer Gruppe als auch allein zu Hause praktiziert werden. Die Teilnahme an den Übungen, dem gemeinsamen Lesen und Erfahrungsaustausch steht allen Interessierten offen und ist stets kostenlos. Es werden keine Namensregister geführt.
Ähnlich wie Tai Chi, das in Deutschland als "Schattenboxen" bekannt ist, stellte die Falun Gong-Praxis im China der 90er Jahre einen lebendigen Bestandteil des Lebens vieler Menschen dar. Jeden Morgen bei Tagesanbruch quellen die meisten Parks in den chinesischen Städten über von Menschen aus allen Berufs- und Lebensbereichen, ob Sekretärin oder Manager, Student oder Professor, Fabrikarbeiter, Angestellte oder Rentner. Die Massen der allmorgendlich Praktizierenden prägen ein friedliches Stadtbild überall in China. Bis zum Beginn der Verfolgung im Juli 1999 waren zahlreiche Falun Gong-Übungsgruppen in Parks und am Straßenrand überall in größeren und kleineren Städten und Orten zu sehen.

2. Die Entwicklung von Falun Gong

Im Mai 1992 wurde Falun Gong von Meister Li Hongzhi in der Öffentlichkeit vorgestellt. Bereits im selben Jahr wurde wegen der schnell steigenden Beliebtheit von Falun Gong in der breiten Bevölkerung beim Hörfunksender Peking eine Hotline für Hörerfragen eingerichtet. Bis 1994 lehrte der Meister in China in zahlreichen Seminaren, die vom staatlichen Verband für wissenschaftliche Qi Gong-Forschung (Zhongguo Qigong Yanjiu Zonghui) organisiert wurden. Mit der Veröffentlichung seines Hauptwerkes "Zhuan Falun" im Dezember 1994 schloss Li Hongzhi seine Lehrtätigkeit in China ab. Von da an hielt er Seminare über seine Lehre in Europa, Asien und Australien. Seit 1996 nimmt er häufig an Konferenzen zum Erfahrungsaustausch der Praktizierenden teil, besonders häufig in Nordamerika. Seit 1996 lebt Li Hongzhi als Autor zurückgezogen in den USA.
Trotz der Abwesenheit seines Gründers entwickelte sich Falun Gong in China als spirituelle Bewegung nach 1996 rasant weiter. Dies geschah vorwiegend durch Mundpropaganda, aber auch gefördert durch Sendungen staatlicher Medien, wie z.B. des Pekinger Rundfunks. Im Januar 1999 gab das Shanghaier Fernsehen bekannt, daß schätzungsweise 100 Millionen Menschen in der Welt Falun Gong praktizierten, die meisten von ihnen in China. Die Zahl der Falun Gong-Praktizierenden im kommunistischen China wuchs sehr schnell zu ungeahnter Größe und war aufgrund mangelnder Organisation für den Staat schwer kontrollierbar. Sie überstieg bald die Anzahl der KP-Mitglieder der VR China erheblich. Die ethische Lehre des Falun Gong, basierend auf den buddhistischen Prinzipien von Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht, steht nicht im Einklang mit der kommunistischen Weltanschauung. Das Buch "Zhuan Falun" wurde 1996 kurzerhand als "Aberglaube" verboten, Übungsgruppen seitdem zunehmend gestört und behindert
.

3. Der Wendepunkt: Die friedliche Kundgebung der Zehntausend am 25. April 1999 in Peking

Durch eine große Kundgebung von über 10.000 Falun Gong-Praktizierenden am 25. April 1999 in Peking wurde die Weltöffentlichkeit erstmals auf diese spirituelle Bewegung aufmerksam.
Was war dem vorausgegangen?
Am 11. April 1999 war in der Universitäts-Zeitschrift von Tianjin unter der Überschrift "Jugendliche sollten sich von Qi Gong fernhalten" ein Artikel von Dr. He Zouxiu erschienen. [Anmerkung: Dr. He ist Schwager von Luo Gan, einem engen Vertrauten vom Parteichef Jiang Zemin. Luo Gan leitet das "Komitee für Politik und Justiz" und ist somit für die Befolgung und Durchführung der Regierungsanordnungen verantwortlich.]
Als Falun Gong-Praktizierende gegen diesen Artikel von Luo Gans Schwager am 23. April bei der Zeitschrift auf dem Uni-Gelände Beschwerde einreichen wollten, wie es gesetzlich möglich ist, wurden einige von ihnen von der Polizei mißhandelt. Daraufhin begab sich am nächsten Tag eine weit größere Menge Praktizierender zum Petitionsbüro von Tianjin. Dabei wurden Praktizierende wiederum von der Polizei geschlagen und außerdem 45 Menschen verhaftet, was allerdings bis heute von der örtlichen Polizei bestritten wird. Diese Zwischenfälle sprachen sich in den nach Hunderten, ja Tausenden zählenden Übungsgruppen sofort herum, und am 25. April begaben sich mehr als 10.000 Praktizierende zum Petitionsbüro der Zentralregierung im 250 km entfernt gelegenen Peking. Dort wurden sie von der Polizei zu dem nahegelegenen Regierungssitz Zhong-Nan-Hai verwiesen. Bis zum späten Abend warteten die 10.000 Menschen dort still und ohne Spruchbänder auf eine Antwort der Regierung auf ihre Forderungen, nämlich:

  • Freilassung der verhafteten Falun Gong-Praktizierenden in der Stadt Tianjin ;
  • freies Praktizieren von Falun Gong;
  • Aufhebung des Veröffentlichungsverbotes von Falun Gong-Büchern.

Sowohl Chinas Premier Zhu Rongji als auch Regierungsvertreter sprachen mit Vertretern von Falun Gong. Danach löste sich die Kundgebung noch am selben Abend friedlich auf.
In den amtlichen Medien fand diese große Kundgebung und ihr friedlicher Ausgang, der in Absprache mit höchsten chinesischen Regierungsvertretern stattgefunden hatte, keinerlei Erwähnung. Von einer "evidenten Bedrohung der staatlichen und sozialen Ordnung durch Falun Gong" wurde kein Wort verloren. Im Gegenteil: Am 14. Juni des gleichen Jahres erklärten der Petitionsausschuß der chinesischen KP und das Petitionsbüro des Staatsrates gemeinsam, die chinesische Regierung habe Falun Gong noch nie unterdrückt oder verboten. Sie dementierten, daß es Mitgliedern der chinesischen KP oder des Kommunistischen Jugendverbandes verboten wäre, Falun Gong zu praktizieren. Falun Gong-Praktizierende sollten keinem anderslautenden Gerücht Glauben schenken.

4. Verhaftungen und Verbot

Im Juli 1999, rund 3 Monate nach dem sogenannten "Zwischenfall vom 25. April", begannen Chinas staatliche Medien plötzlich, diese Kundgebung als "Verschwörung" hinzustellen. Am 20. Juli 1999 rollte eine große Verhaftungswelle Falun Gong-Praktizierender in China an. Erst am 22. Juli 1999, also zwei Tage nach diesen Massenverhaftungen, wurde Falun Gong vom Chinesischen Ministerium für Angelegenheiten des Inneren und der Wohlfahrt (minzhengbu) mit der Begründung verboten, die ‚Falun Dafa-Forschungsgesellschaft sowie die von ihr gesteuerte Falun Gong-Organisation' seien als illegale Organisation eingestuft2.
[Anmerkung: Zum Zeitpunkt des Verbots von Falun Gong bestand die in der oben genannten Anordnung erwähnte "Falun Dafa-Forschungsgesellschaft" schon lange nicht mehr. Sie hatte lediglich existiert, um Falun Gong im Verband für Wissenschaftliche Qigong-Forschung als Mitglied zu vertreten und wurde nach Austritt aus dem Verband im Jahr 1996 aufgelöst.]
In diesem Zusammenhang und am gleichen Tag erließ das Ministerium für Öffentliche Sicherheit eine Anordnung in Bezug auf Falun Gong. Diese Anordnung besagt, daß verschiedene Aktivitäten nicht ausgeübt werden dürfen. So dürfen z.B. "an keinem Ort Versammlungen zum Erfahrungsaustausch oder zum Üben von Falun Gong abgehalten werden, ebenso sind andere Versammlungen, Marschieren, das Einreichen von Petitionen oder Demonstrationen im Sitzen nicht erlaubt". Zuwiderhandelnde können strafrechtlich verurteilt werden3.
Zugleich mit dem Verbot von Falun Gong wurde eine systematische Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden in China angeordnet und mit einer erschreckenden Bilanz durchgeführt:
In den 19 Monaten seit dem Verbot am 22. Juli 1999 erfolgten annähernd4:

  • 50.000 Inhaftierungen,
  • 25.000 Einweisungen ins Arbeitslager;
  • 800 Zwangseinweisungen in psychiatrische Anstalten;
  • 155 Todesfälle in Folge von Folter in Haft bzw. in Polizeigewahrsam;
  • 242 Verurteilungen (nach offiziellen Angaben);
  • Verhängung von Freiheitsstrafen bis zu 18 Jahren für hohe Funktionäre und Armee-Angehörige.
     

 

III.
II. Systematische Verfolgung
durch die Staatsgewalt

 
1. Folter mit Todesfolge

Das Informationszentrum für Menschenrechte in Hong Kong berichtete im Januar 2001 von 106 Todesfällen in Folge von Folter in Haft bzw. bei Verhören und in Polizeigewahrsam. Das Falun Dafa-Informationszentrum in den USA geht davon aus, daß bis zum 22. Februar 2001 mindesten 155 Praktizierende, deren Identität im Internet angegeben ist5, infolge von Folter und Gewaltanwendung in Polizeigewahrsam gestorben sind.
Internationale Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch haben über 1000 Fälle von Menschenrechtsverletzungen bei der Verfolgung von Falun Gong dokumentiert:
Mei Yulan, 44 Jahre alt, wurde am 13. Mai 2000 festgenommen, als sie vor ihrem Haus die Falun Gong-Übungen machte. Sie wurde im Berzirksgefängnis von Chaoyang in Peking in Haft gehalten. Sie schloß sich dem Hungerstreik ihrer Zellengenossinnen an; am 17. Mai wurde eine Zwangsernährung mit Salzwasser und Sojabohnen-Milch vorgenommen, und zwar durch die Nase. Mitgefangene sagten, das wurde von einer anderen Insassin durchgeführt, die keinerlei medizinische Sachkunde besaß, laut Wachpersonal aber Krankenschwester sei. Sie hörten Mei Yulan während der gesamten Prozedur vor Schmerzen schreien, und kurz nachdem sie in die Zelle zurückgekommen war, fing sie an, Blut zu spucken. Die Wärter, die benachrichtigt worden waren, schickten sie erst am folgenden Tag zur Behandlung. Von da wurde sie mit fürchterlichen Kopfschmerzen in die Zelle zurückgebracht, und sie hatte große Schwierigkeiten beim Atmen. Ihre Zellengenossinnen berichteten: "ihre Hände und Füße wurden kalt, und ihre Augäpfel stellten die Bewegung ein.". Zu diesem Zeitpunkt wurde sie in das Minghang-Krankenhaus überführt, wo sie angeblich nicht mehr zu Bewußtsein kam. Die Krankenhaus-Verwaltung bestätigte, daß sie am 23. Mai verstarb und führten "Hungerstreik" als Ursache an6.

In Weifang/Ostchina regelmäßig Todesfälle in Polizeigewahrsam
"Diese chinesische Stadt, [...], ist in jeder Beziehung unauffällig, außer in einer: Die örtliche Polizei foltert regelmäßig Einwohner zu Tode. Seit Anfang des Jahres, als die Polizei eine 58-jährige Rentnerin ums Leben brachte, sind nach Angaben von Verwandten und einer Gruppe, die die Menschenrechte überwacht, mindestens 10 weitere Einwohner Weifangs in Polizeigewahrsam gestorben. Alle waren Praktizierende der spirituellen Falun Dafa-Gruppe, die die Zentralregierung letztes Jahr verbot[…].
Seit dem Verbot starben regelmäßig Falun Dafa-Praktizierende in Weifangs Gefängnissen, etwa einer pro Monat, was an der Vorstellung, daß nur eine spezielle Person hierfür verantwortlich ist, Zweifel aufkommen läßt. Stattdessen scheint systematische Gewaltanwendung auf die Polizei zurückzuführen zu sein, die den Auftrag von Peking erhielt und vor Ort durchführte7."

2. Zwangseinweisungen in psychiatrische Anstalten zur "Umerziehung"

Bis zum Februar 2001 wurden mindestens 800 Falun Gong-Praktizierende zur "Umerziehung" in psychiatrische Anstalten zwangseingewiesen. Im Unterschied zur "Umerziehung" in den Jahren der Kulturrevolution (1966 bis 1976) werden die Zwangseingewiesenen außer der Gehirnwäsche Mißhandlungen mit Elektrostäben und -nadeln unterzogen. Viele erhalten Injektionen, die das Nervensystem zerstören und auch schon zum Tod führten.
Su Gang, 32, Computeringenieur, wurde am 23. Mai 2000 in die Nervenheilanstalt "Ewige Freude" (Changle) in der Provinz Shandong zwangseingewiesen. Täglich erhielt er Injektionen mit nervenzerstörenden Mitteln. Nach 18 Tagen verstarb der junge Ingenieur, und sein Onkel Su Lianxi wurde zu drei Jahren Umerziehungslager (Arbeitslager) verurteilt, weil er die Mißhandlung seines Neffen in der Öffentlichkeit bekannt gemacht hatte8.
"Huang Jingchun, 34, Richter, weigerte sich, seinen Glauben an Falun Gong aufzugeben und wurde daraufhin in eine Nervenheilanstalt eingeliefert." - AP, Charles Hutzler, 11. Februar 2000.

3. Brutalitäten gegenüber Inhaftierten

Etwa 150 Falun Gong-Praktizierende wurden bisher in Scheinprozessen oder unter Ausschluß der Öffentlichkeit zu Haftstrafen bis zu 18 Jahren verurteilt. Etwa 10.000 wurden ohne Gerichtsverhandlung direkt in Arbeitslager geschickt.
Zhang Kunlun, ein kanadischer Kunstprofessor, wurde zu 3 Jahren Arbeitslager verurteilt; durch Intervention der kanadischen Botschaft ist er wieder in Freiheit.
Auf einer Pressekonferenz am 18. Jan. 2001 in Ottawa/Kanada berichtete Prof. Zhang Kunlun9:
"Während meiner ersten Verhaftung im Juli sagte der Leiter der Polizeistation zu mir: ‚Solange du Mitglied der Falun Gong-Bewegung bist, können wir mit dir machen was wir wollen, ohne dafür die Verantwortung tragen zu müssen. Wenn wir dich zu Tode prügeln, können wir dich einfach verbrennen und dann draußen erzählen, daß du dich selbst umgebracht hast.' Er und ein anderer Polizist schlugen mich dann am ganzen Körper mit einem Elektrostab. Sie drohten mir: ‚wenn du schreist, verpassen wir deinem Mund einen elektrischen Schock.' Meine Arme, Füße und der ganze Körper hatten durch Elektroschläge überall verbrannte Flecken. Der Geruch verbrannter Haut hing in der Luft […]."
Fotoaufnahmen und Zeugenaussagen wiesen darauf hin, daß polizeiliche Gewalt bereits beim Abführen der immer wieder friedlich demonstrierenden Falun Gong-Praktizierenden auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking ständig eingesetzt wird. Schon bei der Befragung der Festgenommenen nach ihren Personalien benutzen die Polizisten regelmäßig Elektroschockgeräte und andere Foltermethoden.

4. Unmenschlichkeit und gesellschaftlicher Terror

Nach der Verhängung des Verbotes gegen Falun Gong haben Falun Gong-Praktizierende aus Nordamerika per Internet und über andere Kanäle unter insgesamt 5696 Noch-Praktizierenden eine Umfrage hinsichtlich der Verfolgung außerhalb des gesetzlichen Rahmens durchgeführt.
Im Nachfolgenden einige Ergebnisse dieser Umfrage:

  • 85% der Befragten gaben zeitweilige Inhaftierung bzw. Einschränkung der Bewegungsfreiheit an.
  • 73% der Befragten gaben an, daß sie an Zwangsseminaren teilzunehmen hatten mit dem vorher festliegenden Beschluß, sich von Falun Gong, ihrem Glauben, loszusagen, dies zumeist öffentlich.
  • 76% der Befragten gaben an, ihre Freunde, Lehrer oder Vorgesetzten hätten ebenfalls negative Folgen aufgrund ihres Glaubens zu ertragen, dies beinhalte sowohl Verwarnungen, Zwangsversetzungen als auch Entlassungen.
  • Aus unterschiedlichen Teilen Chinas berichten die Noch-Praktizierenden, daß die Lossagung von ihnen auch unter Androhung von Konsequenzen verlangt werde, sie oder ihre Familienangehörigen würden sonst entlassen; ihre Rentenbezüge würden nicht mehr ausgezahlt, ja, sogar ihre Kinder würden den Studienplatz verlieren, etc.

Aber auch andere, weitaus unmenschlichere Methoden gehören zum Alltag und haben die Unterdrückung von Falun Gong zum Ziel.

5. Duldung kollektiver Vergewaltigung

"Die Polizisten des Masanjia Umerziehungslagers in der Provinzhauptstadt Shenyang hatten 18 weibliche Falun Gong-Praktizierende ausgezogen und splitternackt in die Haftzellen der männlichen Gefangenen geworfen. Die Folge war unbeschreiblich."10
"Um den 15. Januar 2001 herum wurden im Arbeitslager Shijiazhuang alle männliche Insassen, die wegen Drogenkonsums einsitzen, zusammengelegt und in die Unterkunft der weiblichen Insassen der Falun Gong-Bewegung eingepfercht […]."11

6. Beförderung statt Bestrafung für die Gewalttäter

Bei der Ausführung aller genannten Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen können sich die Täter stets auf Befehle/Anordnungen höchster Behörden berufen, die durch alle Instanzen nach unten weitergegeben werden. Bei deren Nichtbefolgung drohen den Betroffenen Absetzung oder zumindest Rückstufung in ihrer Position, z.B. als Bürgermeister, Gefängnisleiter, Arbeitgeber.
Um die Verantwortlichen in ihrem Heimatort nicht zu gefährden, verweigern Falun Gong-Praktizierende beim Petitionsbüro in Peking häufig die Nennung ihres Wohnsitzes und ihrer Arbeitsstelle.
Wie das folgende Beispiel der 58-jährigen Chen Zixiu zeigt, kennt die Perfidie des staatlichen Vorgehens keine Grenzen: Che Zixiu wurde am 21. Februar 2000 im Gefängnis von Weifang zu Tode geprügelt. Dafür werden der örtliche Parteichef, Gao, der die Folterung befohlen hatte, und Zhang, der Frau Chen geprügelt hatte, als "Beste Mitarbeiter" ausgezeichnet; Deng Ping, die Chen Zixiu letztendlich zu Tode geprügelt hatte12, wurde ehrenhaft als Mitglied der kommunistischen Partei aufgenommen.

 

IV.
III. Von Gesetzwidrigkeit bis zum Verfassungsbruch

 
Schon vor dem Verbot von Falun Gong am 22. Juli 1999 wurde das Ausüben von Falun Gong in der Öffentlichkeit von der Polizei häufig gestört, manche Betreuer wurden abgeführt und verhört, aber wieder mangels Beweisen freigelassen, manche mußten Bußgeld zahlen. Dies geschah besonders häufig in Nordchina. Am 24. Juli 1996 war an alle Verleger und Buchhändler eine "Mitteilung über die sofortige Beschlagnahme der Falun Gong-Bücher" ergangen, die allerdings von Praktizierenden zum Teil unterlaufen wurde.

1. Keine rechtliche Grundlage für das Verbot von Falun Gong

Am 22. Juli 1999 erließ das Ministerium für Angelegenheiten des Inneren und der Wohlfahrt per Verwaltungsakt das Verbot der "Falun Dafa-Forschungsgesellschaft sowie der von ihr gesteuerten Falun Gong-Organisation", in dem es diese als "illegale Organisationen" hinstellt13. Diese folgenreiche Entscheidung weist drei grundlegende Mängel auf, die eine plumpe Rechtsverdrehung erkennen lassen.
a) Das Verbot entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage; die gewählte Form des Verwaltungsaktes setzt eine gesetzliche Ermächtigung voraus, die aber niemals vorlag.
b) Es hat in China zu keinem Zeitpunkt eine Falun Gong-Organisation gegeben. Dies war nicht nötig, weil die Falun Gong-Übungen laut Gesetz als rein private Tätigkeiten definiert sind, für deren Ausübung es keiner Organisation bedarf und weil den Übungsgruppen die festgelegten Merkmale einer Organisation fehlen.
c) Zum Zeitpunkt des Verbots existierte die Falun Dafa-Forschungsgesellschaft bereits seit 3 Jahren nicht mehr14.
Soweit ist das Verbot laut a) rechtswidrig und geht nach b) und c) ins Leere. Wenn keine Organisation vorliegt, wie kann dann von "illegaler Organisation" die Rede sein?
Und somit ist auch die vom Ministerium für öffentliche Sicherheit erlassene Anordnung vom 22. Juli betreffend Ausübung von verschiedenen Falun Gong-Aktivitäten und deren strafrechtliche Verfolgung rechtswidrig.

2. Kompetenzüberschreitung des chinesischen Staatspräsidenten Jiang Zemin

Die Machtposition des chinesischen Staatspräsidenten unterscheidet sich wesentlich von der westlicher Staatsführer.
a) Seine Befugnisse sind eindeutig festgelegt in den §§ 80 und 81 der chinesischen Verfassung und ähneln hierin weitgehend den Verfassungen westlicher Staaten. Hiernach erläßt das Staatsoberhaupt u. a. Gesetze, über die der Nationale Volkskongreß oder dessen Ständiger Ausschuß entschieden haben. Alle Aktivitäten des Staatspräsidenten, die die Rechte oder Interessen des chinesischen Volkes oder Staates in erheblichen Maß berühren, setzen eine Entscheidung eines der o. a. Gremien voraus.
b) Jiang Zemin ist entsprechend kommunistischer Tradition Staatspräsident und KP-Chef in Personalunion. Sein Wort hat de facto, aber nicht de jure Gesetzescharakter und ist soweit richtungweisend für alle Regierungsorgane und die öffentlichen, staatlich kontrollierten Medien.
Unter diesem Aspekt war eine Äußerung Jiang Zemins gegenüber "Le Figaro" am 25. Oktober 1999 anläßlich seines Staatsbesuches in Paris, worin er Falun Gong quasi in Vorverurteilung als "Sekte" bezeichnet, sowohl verfassungswidrig als auch verantwortungslos, denn hiervon waren augenblicklich viele Millionen chinesischer Staatsbürger, die Falun Gong praktizieren, betroffen15. [Anmerkung: Der chinesischen Begriff "Xiejiao" heißt wörtlich "böse Religion" und ist hier übersetzt mit "Sekte"]
Eine wichtige Äußerung des Staatspräsidenten in der Öffentlichkeit wird ähnlich einer Entscheidung des Nationalen Volkskongresses aufgenommen, hat entsprechende Wirkung und wird sofort als gültig in den Medien veröffentlicht. Dies steht aber im Gegensatz zu § 5 Abs. 4 der chinesischen Verfassung16.

3. Fehlende staatliche Legitimation für die Verurteilung von Falun Gong als "böse Religion"

Das Verbot von Falun Gong wurde im Oktober 1999 unterstützt durch Entscheidungen a) des obersten Volksgerichts und der Obersten Staatsanwaltschaft, in denen allgemein Bezug genommen wird auf Handhabung der Organisation böser Religionen17, und b) des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses in seiner "Entscheidung zum Verbot böser religiöser Organisationen, Verhütung und Bestrafung wegen der Veranstaltung von bösen religiösen Organisationen"18.
In keiner der angeführten "Entscheidungen" ist Falun Gong explizit genannt, aber aufgrund der Auslegung durch die obersten Rechtsinstanzen werden am 26. Dezember 1999 vier Falun Gong-Praktizierende, Li Chang, Wang Zhiwen, Ji Liewu (alle drei hohe Staatsbeamte) und Yao Jie (Leiter eines großen Staatsunternehmens) als Abschrekkung zu hohen Freiheitsstrafen (jeweils 18, 16, 12 und 7 Jahren) verurteilt, weil sie angeblich in Bezug auf die in den o. a. "Entscheidungen festgelegten 'Auslegungen' gegen Strafgesetz §§ 300 Abs.1 und 2 verstoßen haben, darin heißt es "Störung der Durchsetzung von Gesetzen durch Organisation von böser Religion oder mit Hilfe von böser religiöser Organisation" und "Menschen durch Organisation von böser Religion oder mit Hilfe von böser religiöser Organisation in den Tod zu treiben"19.

4. Eklatante Verletzungen der Grundrechte Falun Gong-Praktizierender in China

In China arbeiten die staatlich kontrollierten Medien und die Regierung bekanntermaßen eng zusammen. So berichtete die KP-Zeitung "Guangmin Ribao" am 17. Juli 1996: "in dem Buch ‚Zhuan Falun' wird Aberglauben und Irrlehre verbreitet". Bereits eine Woche später, am 24. Juli, wurden auf verwaltungsrechtlicher Ebene 5 Bücher von Falun Gong verboten und landesweit beschlagnahmt. Zu gleicher Zeit wurden Falun Gong-Übungsgruppen in vielen Orten ohne entsprechende gesetzliche Grundlage zunehmend behindert und zuweilen sogar aufgelöst. In diversen chinesischen Zeitungen erschienen Artikel, die Falun Gong grundlos diffamierten. In diesem Zusammenhang ist der 25. April 1999 (Kundgebung der 10.000) als Ausdruck der Gegenwehr gegen die Maßnahmen der zunehmenden Unterdrückung zu sehen.
Der chinesische Staat duldet, daß durch das Verbot und die systematische Verfolgung die Falun Gong-Praktizierenden der folgenden Grundrechte, verankert in der chinesischen Verfassung, beraubt werden:
1. des Rechtes auf Leben, Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit20;
2. des Rechtes auf Glaubens-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit21;
3. des Rechtes auf Einreichung von Petitionen22;
4. des Rechtes auf anwaltliche Vertretung vor Gericht und in wiederholten Fällen des Rechtes auf Selbstverteidigung in gerichtlichen Verfahren.23


 
IV. Fazit

Die Verfolgung von Falun Gong hat seit anderthalb Jahren zu einer Massenverfolgung in ganz China geführt, die zur Abschrekkung aller gesellschaftlichen Schichten dienen soll und in deren Rahmen durch staatlich angeordnete Gesetzwidrigkeiten geltendes Recht fortgesetzt außer Kraft gesetzt wird.
Aus den geschilderten Fällen geht hervor, daß die Falun Gong-Bewegung in ihrer Authentizität, Geradlinigkeit und Standhaftigkeit Zeichen setzt, die auf die chinesische Regierung zumindest fremd, wenn nicht sogar bedrohlich für ihren Machterhalt wirken.
Deren Machtdemonstrationen bei der Unterdrückung und Verfolgung gehen ins Leere und nehmen immer groteskere Formen an. Umfangreiche Menschenrechtsverletzungen werden vor den Augen der Weltöffentlichkeit in Kauf genommen, ohne zum Erfolg zu führen.
Die Angst der chinesischen Führung vor Veränderung wird der Einsicht weichen müssen, daß Ruhe und Frieden im Staat nur dauerhaft herzustellen sind, wenn Meinungs- und Glaubensfreiheit für alle Bürger gewährleistet sind.
Zahlreiche der verletzten Rechte, insbesondere das Folterverbot und das Verbot willkürlicher Verhaftung sind vom allgemeinen Völkerrecht geschützt, das für alle Staaten verbindlich ist. Die VR China kann also insoweit nicht geltend machen, sie habe den Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte bislang nur unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. Die Staaten, insbesondere die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die USA sollten die Umsetzung dieser grundlegenden Menschenrechte unablässig einfordern.

Literaturverzeichnis:

Li Hongzhi, Zhuan Falun, 1. Auflage, Chinesischer Verlag für Rundfunk und Fernsehen, Peking, 1994 (ISBN 7-5043-1617-2/G1004).
Li, Hongzhi, Zhuan Falun, 1. Auflage, Ost-Zhou-Verlag, Bad Pyrmont, 1998 (ISBN 3-9804737-3-2).
Li, Hongzhi, Falun Gong - der Weg zur Vollendung, 1. Auflage, Delphi bei Droemer, München, 1998 (ISBN 3-426-29041-1).
Schechter, Danny, Falun Gong's Challenge to China, 1. Auflage, Akashic Books, New York, 2000 (ISBN 1-888451-13-0).
http://www.faluninfo.net (Falun Gong-Webseite in USA)
http://www.faluninfo.de (Falun Gong-Webseite in Deutschland)
http://www.amnesty.org (Amnesty International)
http://www.hrw.org (Human Rights Watch)
http://www.wsj.com (Wall Street Johttp://nbn-resolving.de/urnal)
http://news.bbc.co.uk (British Broadcasting Corporation BBC)
http://www.scmp.com (South China Morning Post Hong Kong)
http://www.peopledaily.com.cn (Renmin Ribao)

 

 


Anmerkungen:
 

1 Stand: 22.02.2001,vgl: http://www.faluninfo.de; EU-Resolution: Menschenrechte und Religionsfreiheit in China http://www3.europarl.eu.int/ omk/omnsapir.so/pv2?PRG=CALEND&APP=PV2&LANGUE=DE&TPV=PROV&FILE=010215.
2 Das Chinesische Ministerium für Angelegenheiten des Inneren und der Wohlfahrt (minzhengbu) erließ am 22. Juli 1999 die "Entscheidung über das Verbot der Falun Dafa-Forschungsgesellschaft". Diese Entscheidung lautet: Die Falun Dafa-Forschungsgesellschaft hat sich wider geltendes Recht nicht registrieren lassen. Diese Organisation betreibt zudem gesetzwidrige Aktivitäten, verbreitet Aberglauben sowie verderbliche Lehre, führt die Massen in die Irre, stiftet sie zu Unruhe an und stört die öffentliche Ordnung. Angesichts dessen und gemäß der "Verordnung zur Registrierung und Verwaltung von Vereinigungen der Volksrepublik China" wird die Falun Dafa-Forschungsgesellschaft sowie die von dieser Gesellschaft gesteuerte Falun Gong-Organisation als illegale Organisation eingestuft. Hiermit wird beschlossen, diese Organisationen zu verbieten. http://search.peopledaily.com.cn/Detail.wct?SelectID=6697&RecID=8.
3 Mitteilung des Ministerium für öffentliche Sicherheit am 22. Juli 1999, http://search.peopledaily.com.cn.
4 Siehe Fn. 1.
5 Siehe: http://www.faluninfo.net; http://www.faluninfo.de.
6 Amnesty International, China: Torture - A Growing Scourge - Time for Action, 12. Februar 2001, http://web.amnesty.org/ai.nsf/Index/ASA170042001?OpenDocument&of=COUNTRIES\CHINA.
7 Ian Johnson, Wall Street Johttp://nbn-resolving.de/urnal: How one chinese city resorted to atrocities to control Falun Dafa, 27. Dezember 2000, http://interactive. wsj.com/articles/SB977788919381437043.htm.
8 Vgl.: http://www.faluninfo.de/tnamensliste/ tnamensliste21_29.htm.
9 Zhang Kunlun, Statement by Kunlun Zhang, http://www.faluninfo.net/DisplayAnArticle.asp?ID=2785; Vgl: Don't ignore human rights, 11.12.2000, http://www.montrealgazette.com/editorial/pages/001211/5025331.html; Nathalie Trepanier, Tortured Canadian's Press conference disrupted by reporter from PRC-operated People's Daily, 21.01.2001, http://www.canoe.ca/OttawaNews/OS.OS-01-20-0018.html.
10 S. http://www.faluninfo.de/Menschenrecht.htm.
11 S. http://www.minghui.de/2001/jan/chinanews 20010121.htm.
12 Ian Johnson, Wall Street Johttp://nbn-resolving.de/urnal: Practicing Falun Gong Was A Right, Ms. Chen said, up to her last day, 20.04.2000, http://public.wsj.com/ie4/channel/cdf-picks.htm.
13 Siehe Fn. 2.
14 Siehe I. 4.
15 In der Tat hat der Nationale Volkskongreß - das höchste Machtorgan der VR China - sowie sein ständiger Ausschuß seit der Verbreitung des Falun Gong in China im Jahr 1992 bis jetzt noch nie irgendeine Entscheidung oder einen Beschluss über Falun Gong getroffen.
16 § 5 Abs. 4 der chinesischen Verfassung : "Organisationen oder Personen dürfen kein Sonderrecht haben, das über der Verfassung und den Gesetzen steht".
17 Am 8. Oktober 1999 wird von der Obersten Staatsanwaltschaft auf der 47. Sitzung und am 9. Oktober 1999 von der Urteilskommission des Obersten Volksgerichts auf der 1079. Sitzung die "Auslegung der Anwendung der Gesetze bei Handhabung des Verbrechens durch Organisation von bösen Religionen oder mit Hilfe von bösen religiöser Organisation" verabschiedet.
18 Der Ständige Ausschuß des 9. Nationalen Volkskongresses verabschiedete auf der 12. Sitzung am 30. Oktober 1999 die "Entscheidung zum Verbot böser religiöser Organisationen, Verhütung und Bestrafung wegen Veranstaltungen von bösen religiösen Organisationen".
19 Vgl: Washington Post, 27. December 1999, Heavy sentences for Falun Gong leaders accused of organising sect and protests .
20 §§ 37, 38 der chinesischen Verfassung.
21 §§ 35, 36 der chinesischen Verfassung.
22 G§ 41 der chinesischen Verfassung.
23 § 125 der chinesischen Verfassung.
 
Quelle: MenschenRechtsMagazin Heft 1 / 2001 nach oben