Gespiegelte Fassung der elektronischen Zeitschrift auf dem Publikationsserver der Universität Potsdam, Stand: 8. Juni 2010


 

Heft 2 / 2001

Friederike Brinkmeier:

Bericht über die Arbeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2000 - Teil II

 

Norman Weiß:

Wäre ein Individualbeschwerdeverfahren auch im Rahmen der Kinderrechtskonvention sinnvoll? —Zur Einklagbarkeit der Konventionsrechte und den Chancen einer Reform

 

Kamil Majchrzak:

Flucht und Migration — Polen und Europa

 

Dokumentation:

Inter-Amerikanischer Menschenrechtsgerichtshof: Rechtsgutachten OC-16/99 vom 1. Oktober 1999 (konsularischer Beistand für Ausländer bei drohender Todesstrafe)

 

Editorial

In diesem Heft setzen wir den Bericht über die Tätigkeit des Menschenrechtsausschusses nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte im zurückliegenden Jahr fort; dieser Teil stellt die Individualbeschwerden dar. Die Beschwerde Rogl ./. Deutschland hatten wir aus Gründen der Aktualität bereits im letzten Heft dokumentiert und besprochen.

Die Frage nach der Ausweitung menschenrechtlicher Schutzmechanismen steht im Mittelpunkt des Beitrages über das Projekt einer Ergänzung der Kinderrechtskonvention. Neben allgemeinen Überlegungen zum Nutzen von Individualbeschwerdeverfahren untersucht der Beitrag die Einklagbarkeit der Konventionsrechte und den speziellen Gewinn, der gerade für die Kinderrechte mit einer solchen Ausweitung der Rechtsschutzmöglichkeiten verbunden ist.

Ein weiterer Beitrag ist dem Thema "Flucht und Migration — Polen und Europa" gewidmet. Kamil Majchrzak legt die überarbeitete Fassung eines Vortrages vor, den er am 5. Mai 1999 auf einer Veranstaltung des brandenburgischen Vereins Porta Pacis in Frankfurt an der Oder gehalten hat. Wir freuen uns, mit diesem Aufsatz eines externen Autors Argumentationsmaterial für die Debatte über die EU-Osterweiterung liefern zu können.

Wir dokumentieren in diesem Heft ein Gutachten des Inter-amerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu dem Fragenkomplex Todesstrafe und konsularischer Beistand – aktuell durch die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs im Fall LaGrand.

Die Reihe zu den Mitgliedstaaten im Europarat wird im nächsten Heft fortgesetzt; wir kündigen hier die Folge zum Vereinigten Königreich an.

Wir nutzen die Gelegenheit, unsere Leser auf kommende Veränderungen hinzuweisen: Das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam wird in der zweiten Jahreshälfte mit dem Zentrum für Gerechtigkeitsforschung zusammengehen. Dies wird die interdisziplinäre Ausrichtung unserer Arbeit verstetigen und vertiefen, ohne die Arbeit der einzelnen Disziplinen jedoch zu beeinträchtigen. Die strukturelle Neuordnung ist erfreulicherweise verbunden mit einer personellen Verstärkung. Im Herbst ziehen wir dann in Räume innerhalb der Universität Potsdam (August-Bebel-Straße 89, 14482 Potsdam), so daß auch eine bessere Erreichbarkeit gewährleistet sein wird.

Wie immer freuen wir uns über Anregungen und Kritik und wünschen eine interessante Lektüre. Für die Abonnenten liegt die Jahresrechnung bei.


Norman Weiß