Gespiegelte Fassung der elektronischen Zeitschrift auf dem Publikationsserver der Universität Potsdam, Stand: 8. Juni 2010


 

Heft 3 / 2001

Margot Keßler:

Westsahara: Warum die Menschenrechte nicht vom Völkerrecht zu trennen sind

 

Norman Weiß:

Kinder. Rechte. Kinderrechte: Vergewaltigung und erzwungene Mutterschaft als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Genozid
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Sebastian Seibert / Norman Weiß:

Mitgliedstaaten des Europarates: Bulgarien

 

Friederike Brinkmeier:

Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte:
Streletz, Keßler, Krenz ./. Deutschland

 

Editorial

Wir schließen den Jahrgang 2001 mit diesem Heft ab. Es enthält einen Beitrag von Margot Keßler, Abgeordnete im Europäischen Parlaments und Mitglied des Petitionsausschusses, die über die Unabhängigkeitsbestrebungen der Westsahara und die andauernden Menschenrechtsverletzungen durch die marokkanischen Behörden berichtet.

Unsere Reihe zu den Kinderrechten beschäftigt sich in diesem Heft mit einem in der bisherigen Diskussion oft vernachlässigtem Thema: den durch Vergewaltigung im Rahmen der Balkankriege gezeugten Kindern. Der Beitrag untersucht, ob auch die Kinder Opfer von Kriegsverbrechen geworden sind.

Die Beitragsserie, in der die Mitgliedstaaten des Europarates vorgestellt werden, wird in diesem Heft mit einem Artikel über Bulgarien weitergeführt. Nach Ungarn steht damit ein weiteres Mal ein "neuer" Mitgliedstaat im Focus unserer Autoren.

Dem Ziel praktischer Rechtsanwendung soll die Reihe mit Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg gegen Deutschland dienen, die in diesem Heft fortgesetzt wird. In der aktuellen Folge geht es um den Fall Streletz, Keßler, Krenz gegen Deutschland. Die Beschwerdeführer wehrten sich gegen die strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Toten an der innerdeutschen Grenzen, die ihnen durch die Verurteilungen vor bundesdeutschen Gerichten auferlegt wurde. Der EGMR setzt mit seinem Urteil einen Schlußpunkt unter dieses Kapitel deutscher Vergangenheit.

Die Urteile werden in dieser Reihe in umgekehrter chronologischer Reihenfolge vorgestellt und in die Rechtsprechung des Gerichtshofs eingeordnet. Soweit damit vorherige Fälle überholt sind, werden diese nur noch im Wege der Verweisung behandelt und nicht eigens aufgearbeitet.

Das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam firmiert seit dem 22. November 2001 als zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Universität. Nach der Satzung ist das MRZ interdisziplinär angelegt und dient der Forschung, Lehre und Weiterbildung auf dem Gebiet der Menschenrechte. Das MRZ bietet Wissenschaftlern unterschiedlicher Disziplinen der Universität Potsdam und anderer nationaler oder internationaler wissenschaftlicher Einrichtungen Möglichkeiten zum wissenschaftlichen Austausch und zur Kooperation im Bereich von Forschung und Lehre und strebt von sich aus eine solche Zusammenarbeit an. Ein Schwerpunkt ist der ständige Austausch mit internationalen Einrichtungen des Menschenrechtsschutzes, insbesondere des Europarates und der Vereinten Nationen. Das MRZ steht zur Politikberatung zur Verfügung. Es fördert auch über die wissenschaftliche Arbeit im engeren Sinne hinaus die Menschenrechtskultur im Land Brandenburg und in ganz Deutschland. Zu diesem Zweck können Fortbildungsveranstaltungen, zum Beispiel für Lehrer, Rechtsanwälte, Polizei und Verwaltungsbeamte durchgeführt, Vorträge in Schulen und Behörden organisiert und Arbeitskontakte mit Nichtregierungsorganisationen, die auf dem Gebiet der Menschenrechte arbeiten, aufgenommen werden.

Das Zentrum wird von den Direktoren Prof. Dr. iur. Eckart Klein (geschäftsführend) und Prof. Dr. phil. Christian Menke, der die Professur für Ethik am Institut für Philosophie der Universität Potsdam innehat.

Für unsere Abonnenten liegt das Jahresinhaltsverzeichnis bei.

Wir wünschen eine angeregte Lektüre.


Norman Weiß