Gespiegelte Fassung der elektronischen Zeitschrift auf dem Publikationsserver der Universität Potsdam, Stand: 8. Juni 2010

Inhalt

Norman Weiß:

NGOs and Police Against Prejudice - NAPAP

Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen der Ausbildung von Anwärtern für den Mittleren Polizeivollzugsdienst - Beobachtungen des Trainings im Juli 1999

Inhaltsübersicht
I. Allgemeines
II. Notwendigkeit der Maßnahme
1. Tatsächlicher Hintergrund
2. Einschätzung der Polizeischüler 
3. Eindruck des Verfassers
III. Beschreibung der Maßnahme
1. Schüler, Trainer und Dauer
2. Unterrichtsinhalte
3. Unterrichtsform
IV. Würdigung
1. Allgemeines
2. Methode
3. Inhalt 
4. Wirkung
V. Schlußfolgerungen
 
 
II.
I. Allgemeines
 


Mit dem Projekt, das von der Europäischen Union gefördert wurde, soll Polizeiarbeit in multikulturellen Gesellschaften verbessert werden. Es geht dabei sowohl darum, der Polizei das Arbeiten zu erleichtern, als auch darum, den Bürgern zu zeigen, daß dies ihre Polizei ist, die für sie tätig wird. Damit wird ein wichtiger Entstehungshintergrund des Projekts, die existierenden multikulturellen Gesellschaften in Teilen Großbritanniens und der Niederlande, deutlich. Dort gehört "Community policing" zum Arbeitsalltag.

Auf Brandenburg bezogen kann die Maßnahme wegen des tatsächlich geringen Anteils von Ausländern und Angehörigen ethnischer Minderheiten an der Wohnbevölkerung nur eine andere Zielsetzung verfolgen. Generell geht es deshalb darum, dem in einer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung und offenen Gesellschaft agierenden Polizisten die zunehmende faktische Notwendigkeit einer interkulturellen Verständigung deutlich zu machen. Gleichzeitig soll seine diesbezügliche Handlungskompetenz gefördert werden.

In der Bundesrepublik Deutschland werden NAPAP-Projekte bislang in Frankfurt am Main und im Land Berlin durchgeführt. Die Ausbildung für Polizeianwärter des Mittleren Polizeivollzugsdienstes fand in Brandenburg erstmals statt.

 

 
III.
II. Notwendigkeit der Maßnahme 

 

2.
1. Tatsächlicher Hintergrund
 

 
Den Jahresberichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zufolge liegt das Land Brandenburg bei den Straf- und Gewalttaten mit fremdenfeindlichem, rassistischem und rechtsextremistischem Hintergrund pro Einwohner seit Jahren deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Hinzu kommt, daß die Brandenburger Polizei durch Fälle von diskriminierendem Fehlverhalten einzelner Beamten häufig in die Schlagzeilen kommt.

Hinsichtlich der gesellschaftlichen Ver-wurzelung einer pluralistischen und freiheitlich-demokratischen Staatsbürgerkultur bestehen in Teilen der Bevölkerung - zum Teil nachvollziehbare, aber gleichwohl nicht hinnehmbare - Defizite. Diese legen nahe, daß es auch einen gewissen Handlungsbedarf im Hinblick auf die Sensibilisierung und die Förderung der interkulturellen Handlungskompetenz der Beamten der Brandenburger Polizei gibt. Trotz der geringen Zahl in Brandenburg lebender Ausländer und Angehörigen ethnischer Minderheiten geht es darum, die Handlungskompetenz der Polizei im Umgang mit (vermeintlichen oder tatsächlichen) Ausländern zu stärken. Hierbei ist insbesondere an das Umland von Berlin, das Grenzgebiet zu Polen und (mögliche) Zentren des Tourismus zu denken.

Vor diesem Hintergrund unterstützten staatliche Stellen (Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg und Ausländerbeauftragte des Landes Brandenburg) sowie interessierte Nichtregierungsorganisationen (Trainingsoffensive e.V. und Büro gegen ethnische Diskriminierung in Berlin und Brandenburg) das Projekt und führten es gemeinsam durch.

 

 
3. 
2. Einschätzung der Polizeischüler
1.


Die Schüler wurden zu Beginn gefragt, ob sie die Maßnahme für notwendig halten. Insgesamt hielt eine knappe Mehrheit die Maßnahme für notwendig (21:17; 2 k.A.). Innerhalb der Gruppen gab es signifikante Unterschiede. So bejahte die erste - altersmäßig heterogenste - Gruppe die Notwendigkeit fast geschlossen (12:3), während die dritte Gruppe gerade entgegengesetzt votierte (1:13). Dementsprechend sprachen sich diese beiden Gruppen auch dezidiert dazu aus, ob in der bisherigen Ausbildung das Thema ausreichend behandelt worden sei oder nicht. Die Antworten der zweiten Gruppe zeigten eine klare Bejahung der Notwendigkeit (8:1, 2 k.A.), die bisherige Behandlung wurde nicht eindeutig bewertet (3:3, 5 k.A.).

Die Schüler verwahrten sich (zum Teil auf den Fragebögen, überwiegend aber im Rahmen des Unterrichts) gegen den von ihnen bereits in der Durchführung der Maßnahme vermuteten Pauschalvorwurf, als Angehörige des Berufstandes rassistisch zu denken und handeln. Manche vermuteten hinter der Maßnahme eine "Gehirnwäsche". Unabhängig davon war auffällig, daß sich die Schüler immer wieder darauf zurückzogen, jedermann vor dem Gesetz gleich zu behandeln. Deshalb (!) hätten sie kein Ausländerproblem. Dabei differenzierte die Mehrzahl der Schüler danach, ob sie im Dienst sei oder nicht. Als Beamte würden sie in Diskriminierungssituationen einschreiten, als Privatperson nicht den Helden spielen, sondern eher die Polizei benachrichtigen. Manche Schüler vertraten im Gespräch vor dem Hintergrund eigener Diskriminierungserfahrungen (als Ostdeutsche oder Polizisten) auch die Ansicht, daß jeder diskriminiert werde und man damit leben müsse.

Da sich die Maßnahme an ein viermonatiges Praktikum anschloß, wurden die Schüler auch nach ihren bisherigen beruflichen Erfahrungen mit Ausländern oder Angehörigen ethnischer Minderheiten befragt. Dabei ging es darum, einerseits ihren Erfahrungshorizont kennenzulernen und andererseits für sie den Praxisbezug erkennbar werden zu lassen.

 

 
 
3.  Eindruck des Verfassers
2.

 
Während der Unterrichtsbeobachtung und der Pausengespräche hatte der Verfasser den Eindruck gewinnen müssen, daß die Maßnahme notwendig ist. Der Sprachgebrauch einiger Schüler ("Zecken", "Ele-mente") und ihre Auffassungen ("Es ist doch mal so, daß Ausländer nicht so reinlich sind wie Deutsche!", "Bei Polen schaut man natürlich, ob das Auto gestohlen ist.") ließen erkennen, daß es ein beachtliches Maß an Vorurteilen und fremdenfeindlichen Anschauungen gibt. Auffällig war, daß Ausländer nur als Gruppe wahrgenommen und beurteilt wurden ("Philippinische Frauen = Prostituierte", "Vietnamesen = früher billige Arbeitskräfte, heute Zigarettenschmuggler", "Polen, Rumänen = Autodiebe, Einbrecher"). Ein polnischer Professor, der mit dem Wagen nach Frankreich fährt, um dort einen Vortrag zu halten, lag ersichtlich außerhalb der Vorstellungskraft. Besorgniserregend erschien, daß ein gruppenbezogener Generalverdacht als legitim angesehen wurde ("Man kann doch nicht jeden einzelnen vorher fragen").

Tatsächliche Kontakte mit Ausländern, etwa im privaten Bereich, hatten bislang nur vereinzelt stattgefunden, auch die dienstlichen Begegnungen waren bislang (naturgemäß) gering und beschränkten sich überwiegend, aber nicht nur auf Verkehrskontrollen.

  

 

IV.
III. Beschreibung der Maßnahme
 
2.
1. Schüler, Trainer und Dauer
 

 
Es handelte sich um drei Gruppen von Polizeischülern, die voneinander getrennt - jeweils vier Tage von 8 bis 15 Uhr - unterrichtet wurden. Die Schüler hatten ihr mehrmonatiges Praktikum abgeschlossen und verfügten so über erste Kenntnisse aus der praktischen Arbeit.

Das Training wurde von Carl Chung, professioneller Trainer der Trainingsoffensive e.V. und Dr. Ali Fathi, Vorsitzender des Büros gegen Diskriminierungen in Berlin und Brandenburg, durchgeführt.

Die Trainingsoffensive ist eine Berliner Einrichtung, die auch dort in das NAPAP-Projekt integriert ist. Sie ist an Organisation und Durchführung von Anfang an beteiligt; d.h. bei der aktuellen Maßnahme knüpft sie an den Erfahrungen des letzten Jahres (1998) an. Mit ihrer Arbeit will sie Alternativen zu Diskriminierung und Gewalt aufzeigen. Dazu führt sie Seminare durch, die durch erfahrungs- und handlungsorientiertes Erleben und Lernen den Kursteilnehmern Ursachen und Motive der gesellschaftlichen Ausgrenzung von Minderheiten verständlich machen und die eigene Handlungskompetenz erweitern sollen.

Das Büro gegen Diskriminierungen in Berlin und Brandenburg wird von verschiedenen Migrantenorganisationen getragen und nimmt seit Ende 1996 vielfältige Aufgaben wahr. Hierzu gehören die Beratung für von Diskriminierung und Rassismus Betroffene, Öffentlichkeitsarbeit sowie Vernetzung und Kommunikation. Seit längerem arbeiten die Trägerorganisationen und seit 1996 das BDB in verschiedenen Projekten mit der Berliner Polizei zusammen, um durch Aufklärung und Schulung das gegenseitige Verständnis zu verbessern.

Ebenfalls anwesend waren Dr. Stefan Hibbeler aus dem Büro der Ausländerbeauftragten des Landes Brandenburg und jeweils ein Ausbilder der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg.

 

3.
2. Unterrichtsinhalte
1.

In insgesamt acht Unterrichtsmodulen sollte die Maßnahme die nachfolgenden Inhalte vermitteln:

Die Bestimmung dieser Inhalte resultierte aus den Erfahrungen der Trainer im Berliner Projekt und aus den Kennt-nissen des Problemfelds "Umgang der Polizei mit ethnischen Minderheiten" als Vertreter von Migrantenorganisationen. Die Maßnahme und ihre Inhalte wurde aber auch auf die Vorkenntnisse der Polizeischüler abgestimmt. Hierzu fanden Vorbesprechungen mit den zuständigen Fachlehrern statt.
   

4.
3. Unterrichtsform
2.

 
Den inhaltlichen Vorgaben folgend, gliederte sich der Unterricht in einzelne Module. Dabei wechselte Frontalpräsentation mit Gesprächsrunden; die Schüler mußten einzelne Fragen in Arbeitsgruppen behandeln und ihre Ergebnisse der Gesamtgruppe präsentieren und sich der Diskussion stellen; es gab Rollenspiele; außerdem wurde ein Lehrvideo gezeigt und diskutiert.

 

 
V.
IV. Würdigung
 
2.
1. Allgemeines
 

 
Die gute Kooperation von NGOs und Trainern einerseits und der Polizei andererseits sowohl in der Vorbereitungsphase als auch während der Maßnahme hat sicherlich zum Gelingen beigetragen.

Die Trainer waren sich der schwierigen Situation, in der die Maßnahme durchgeführt wurde, bewußt (Pflichtveranstaltung ohne Prüfungsrelevanz, die kurz vor wichtigen Prüfungen stattfand). Außerdem waren sie auf die Vorbehalte der Polizeischüler, die die Durchführung der Maßnahme als latenten Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit auffaßten, vorbereitet. Es gelang ihnen, trotz einer anfänglichen Mischung von Ablehnung und Langeweile die Aufmerksamkeit der Gruppen zu gewinnen. Mit - von internen Gruppenstrukturen abhängigen - Unterschieden gelang es ihnen, die Polizeischüler zu aktiver Mitarbeit anzuregen und zum Nachdenken zu bringen.

 

 
3.
2.  Methode
1.

 
Dies wurde durch eine gelungene Mischung verschiedener Lehrtechniken und Arbeitsmethoden erreicht. Die Zusammenarbeit der Trainer und ihr Eingehen auf die Reaktionen der Gruppe trug ebenso dazu bei wie das spürbar ernsthafte Bemühen, den Polizeischülern nichts aufzuzwingen - so deren zum Teil artikulierte Befürchtung -, sondern diese zum eigenständigen Reflektieren von Vorurteilen und Klischeevorstellungen zu bewegen.

Die von den Trainern angewandten Methoden entsprachen denen der politischen Erwachsenenbildung: So sind Interaktionsspiele und Gruppenarbeit typische Instrumente, um soziale Kompetenz zu trainieren. Sie knüpften zudem an Arbeitstechniken an, die bereits in der Polizistenausbildung, insbesondere im Bereich Kommunikationstrainig, Anwendung gefunden hatten. Gleichwohl (oder vielleicht auch gerade deswegen) kamen insbesondere die Interaktionsspiele bei einigen Teilnehmern nicht an ("Kinderkram").

Die Trainer verzichteten auf einen moralisierenden Unterrichtsstil, der die Schüler zudem noch in ihrer Ansicht bestärkt hätte, sie befänden sich in einer Verteidigungsposition. Vielmehr beschritten sie den für die Werteerziehung üblichen Weg der "Werte-Reflexion" (Sibylle Reinhardt, Moral- und Werteerziehung, in: Handbuch politische Bildung, 1997, S. 446ff.).

Aufgrund des engen Zeitrahmen war es nicht möglich, die Struktur und Entstehung von Vorurteilen eigens zu thematisieren. Implizit wurde dies durch die vielfältigen Perspektivwechsel natürlich mitbehandelt.

 

4.
3. Inhalt 
2.


Inhaltlich wurden durch die verschiedenen Module die folgenden Bereiche abgedeckt: Was ist fremd? Was sind kulturbestimmende Merkmale? Wie erfolgen Prägungen? Daneben wurden Informationen über Ursachen von Zuwanderung und über Hintergründe und Entwicklung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts vermittelt. Damit wurden einige der für die Zielsetzung der Maßnahme wesentlichen Themen angesprochen.

Es fand kein Rechtsunterricht statt, der etwa Diskriminierungsverbote hergeleitet und die Bindung der vollziehenden Gewalt an Recht und Gesetz fruchtbar gemacht hätte. Dies erscheint auch angemessen, da für die Schüler hier eine eiserne Rückzugslinie verlief, derzufolge sie im Dienst jedermann gleich behandelten und ihre dienstlichen Anordnungen an Recht und Gesetz ausrichteten.

Die Schüler wollten Informationen über Kulturen, erwarteten eine Handlungsanleitung für den Umgang mit Ausländern. Das entsprach aber nicht der Zielsetzung von NAPAP. Statt dessen ging es darum, Klischees und ihre Voraussetzungen zu überwinden. Auf Nachfrage wurde gleichwohl informativ auf Besonderheiten etwa der türkischen Kultur (Ehr-empfinden) eingegangen. Außerdem wurden Polizeibilder von Ausländern, die im Herkunftsland geprägt wurden, erläutert. Mögliche verdächtige Verhaltensweisen seien daher Strategien gegen Polizeiangst.

Die Trainer waren in der Lage, detaillierte Auskünfte zu erteilen und fundierte Informationen - etwa über Grundlagen, Entwicklung und Inhalte des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts - zu geben. Dabei wurde auf den erschreckend niedrigen Kenntnisstand der Polizeischüler im Bereich deutscher Geschichte Rücksicht genommen.

 
 
4.  Wirkung
3.

 
Aus den Beobachtungen während der Maßnahme läßt sich kein einheitliches Bild der Wirkung auf die Schüler gewinnen; diese variierte auch von Gruppe zu Gruppe. Abwartendes Desinteresse, Vorsicht und offene Ablehnung prägten die Anfangsphasen. Teilweise kam es zu offenen Diskussionen und Meinungsaustausch; mitunter zeigten einige Schüler echtes Interesse an den vermittelten Inhalten und war es zu beobachten, daß sie von den Intentionen der Maßnahme erreicht wurden. In jeder Gruppe gab es Schüler, die durch Mitarbeit und Interesse den Fortgang des Trainings mitgewährleisteten und auch Mitschüler immer wieder einzubeziehen suchten.

Nach Eindruck des Verfassers waren einige der vermittelten Informationen für die Schüler neu, so etwa die Inhalte des geltenden Staatsangehörigkeitsrechts und seine historischen Hintergründe sowie die Neuerungen der Reform. Neu waren auch die Gründe für die Anwerbung von Gastarbeitern in der Bundesrepublik Deutschland und die Entwicklung dieser Migrationsbewegung.

Die Schüler selbst dokumentierten in ihren schriftlichen Antworten vor allem die folgenden Einschätzungen:

Insgesamt fühlten sich 13 Schüler durch das Training gut informiert, waren sich aber mehrheitlich unsicher, ob dies sie besser für ihren Arbeitseinsatz wappne. 4 fanden sich immerhin zum Nachdenken gebracht, wohingegen 10 der Maßnahme in ihrer jetzigen Form jeglichen Nutzen absprachen.

Nach Abschluß der Maßnahme hatten 15 Schüler den Eindruck, es habe sich gelohnt, was 11 verneinten.

 

 
V. Schlußfolgerungen

 
Eine Weiterführung der Maßnahme erscheint notwendig. Dabei ist eine Erweiterung auf den Bereich der Fortbildung sinnvoll. Außerdem sollte auch der gehobene Dienst angesprochen werden.

Den Polizisten sollte klarwerden, daß Kontakt mit der Polizei für Ausländer stets von anderer Qualität ist, als für Staatsangehörige. In der Gestalt des Polizisten begegnet dem Bürger die Staatsgewalt unmittelbar. Dies ruft bei fast jedem Menschen eine gewisse Befangenheit hervor. Um so mehr ist das bei Ausländern der Fall, deren aufenthaltsrechtlicher Status auch davon abhängt, "sich nichts zuschulden kommen" zu lassen. Hierfür muß Sensibilität geweckt werden. Gleichbehandlung - die von den Polizeischülern immer wieder ins Feld geführt wurde - setzt Vergleichbarkeit voraus.

Der verbale Rückzug auf die allen gegenüber beachtete Gleichbehandlung wird durch die im Rahmen der Maßnahme geäußerten gruppenbezogenen Vorurteile und die Globalverdächtigungen konterkariert. Gleichbehandlung setzt den Blick auf das Individuum und den Vergleich mit anderen Individuen voraus.

Mit der Maßnahme ist kein immanenter Rassismusvorwurf verbunden. Das muß den teilnehmenden Beamten gerade auch von der eigenen Führung deutlich gemacht werden. Die Schulung dient der Vorbeugung, damit sich das Klima zwischen Polizei und Ausländern insgesamt verbessert und die mißlichen Vorfälle der Vergangenheit sich nicht wiederholen. Deshalb ist an der Pflichtteilnahme festzuhalten.

Hinzuweisen ist auf die "Grundprinzipien für die Anwendung von Gewalt und den Gebrauch von Schußwaffen durch Beamte mit Polizeibefugnissen" - Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 14. Dezember 1990. In deren Ziff. 20 heißt es:

"Bei der Ausbildung von Beamten mit Polizeibefugnissen widmen der Staat und die Vollstreckungsbehörden besondere Aufmerksamkeit den Fragen des Polizeiethos und der Menschenrechte […]"

Sinnvoll erscheint deshalb die Erweiterung des polizeilichen Unterrichts um eine Komponente "internationaler Menschenrechtsschutz". Dadurch könnte verdeutlicht werden, daß die Bundesrepublik Deutschland auch international für das Verhalten einzelner Polizeibeamter verantwortlich ist. "Police brutality" ist ein regelmäßiger Prüfungspunkt, wenn es im Rahmen der Vereinten Nationen oder des Europarates darum geht, die menschenrechtliche Situation in einem Staat zu bewerten. Den Beamten sollte bewußt sein, daß sich ihr Verhalten auch auf das internationale Ansehen und die internationale Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik Deutschland auswirken kann.

Quelle: MenschenRechtsMagazin Heft 3 / 1999

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