Gespiegelte Fassung der elektronischen Zeitschrift auf dem Publikationsserver der Universität Potsdam, Stand: 8. Juni 2010


   

Heft 3/98 - November 1998

Julia Crause / Rudolf Huber:
Menschenrechte in Mosambik - Eine Studie vor Ort
Ulrike Eppe:

Schmidt ./. Deutschland, Urteil vom 18.7.1994

Ulrike Eppe:

Pammel ./. Deutschland, Urteil vom 1.7.1997
Probstmeier ./. Deutschland, Urteil vom 1.7.1997

Norman Weiß:

Auswertung der Tätigkeit des Ausschusses zur Beseitigung jeder Form des Rassismus (CERD) der Vereinten Nationen - Ergebnisse einer Studie

Carsten Stahn:

Der Weltstrafgerichtshof: Ein effektiver neuer Pfeiler im System des internationalen Menschenrechtsschutzes

Editorial

Dem Ziel praktischer Rechtsanwendung soll die Reihe mit Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg gegen Deutschland dienen, die in diesem Heft fortgesetzt wird. In der aktuellen Folge geht es erstens um den Fall Schmidt, in dem der Gerichtshof entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Feuerwehrabgabe für unzulässig hielt. Zweitens werden die Fälle Pammel und Probstmeier kurz besprochen; hier ging es um die Frage, ob Art. 6 EMRK auch auf Normenkontrollverfahren vor nationalen Verfassungsgerichten anwendbar ist. Mit diesen Ausführungen wird die Besprechung des Falles Süßmann in: MenschenRechtsMagazin, Heft 3/Juni 1997 ergänzt.

Die Urteile werden in dieser Reihe in umgekehrter chronologischer Reihenfolge vorgestellt und in die Rechtsprechung des Gerichtshofs eingeordnet. Soweit damit vorherige Fälle überholt sind, werden diese nur noch im Wege der Verweisung behandelt und nicht eigens aufgearbeitet.

Eine ausführliche Auswertung der Arbeit des Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung ("Committee on the Elimination of Racial Discrimination" = CERD) wird in einem der nächsten Hefte unserer Reihe "Studien zu Grund- und Menschenrechten" erscheinen; in diesem Heft finden Sie eine erste Zusammenfassung der Ergebnisse.

Die Redaktion freut sich, in dieser Nummer des MenschenRechtsMagazins zwei Beiträge externer Autoren vorstellen zu können:

Der Aufsatz von Julia Krause und Rudolf Huber gibt einen Überblick über die Ergebnisse einer dreimonatigen Studie zur Lage der Menschenrechte in Mosambik. Neben den inhaltlichen Erkenntnissen, die beispielsweise für die Beurteilung von Asylanträgen bedeutsam werden können, wird hier dem interessierten Leser ein mögliches Feld der praktischen Menschenrechtsarbeit präsentiert.

Carsten Stahn hat im Juli 1998 als Beobachter an der Konferenz der Vereinten Nationen über die Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs in Rom teilgenommen. Sein Beitrag erläutert das Statut des Gerichtshofs und legt besonderes Augenmerk auf die darin enthaltenen Verbrechenstatbestände. Während der Autor im Bereich des materiellen Völkerstrafrechts eine positive Entwicklung verzeichnet, macht er jedoch gleichzeitig auf die tatsächlichen Schwierigkeiten bei der Ausübung der Strafjustiz aufmerksam.

Zum 31. August 1998 ist mein geschätzter Kollege Ekkehard Strauß aus dem Menschenrechtszentrum der Universität Potsdam und aus dem Redaktionsteam des MenschenRechtsMagazins ausgeschieden. Ich möchte ihm auch an dieser Stelle für die gute und freundschaftliche Zusammenarbeit danken, die sich nicht zuletzt in den bisherigen Heften das Magazins manifestiert hat.

Gleichzeitig möchte ich Frau Ulrike Eppe einführen, die als seine Nachfolgerin im Menschenrechtszentrum arbeitet und mit dem nächsten Heft auch der Redaktion des MenschenRechtsMagazins angehören wird.
 

Norman Weiß