Gespiegelte Fassung der elektronischen Zeitschrift auf dem Publikationsserver der Universität Potsdam, Stand: 8. Juni 2010

 

Heft 3 - Juni 1997

Eckart Klein:
Durchsetzbarkeit von Menschenrechten unter politischer Konditionalität: Rechtliche, politische und wirtschaftliche Zusammenhänge
 
Norman Weiß:
Einführung in den Individualrechtsschutz nach der Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen
 
Norman Weiß:
Auswertung der Rechtsprechung des Ausschusses gegen die Folter (CAT)
 
Übersetzung von Ekkehard Strauß:
Abschließende Bemerkungen des Menschenrechtsausschusses zum Bericht Deutschlands gemäß Art. 40 CCPR
 
Aufbereitung von Ekkehard Strauß:
"Süßmann", Urteil vom 16. September 1996, EuGRZ 1996, 514
 
 

Editorial

Während der letzten Jahrzehnte machte die Normierung von Menschenrechten große Fortschritte. Demgegenüber ist die tatsächliche innerstaatliche Umsetzung und Befolgung der entsprechenden völkerrechtlichen Vorschriften nicht in gleichem Maße vorangekommen. Soll Menschenrechtsschutz nicht nur auf dem Papier stattfinden, stellt sich die Frage nach den Möglichkeiten äußerer Einwirkung auf Staaten, die mehr als andere zur Sorge Anlaß geben.

Das Völkerrecht ist aufgrund der souveränen Gleichheit der Staaten traditionell durchsetzungsschwach. Durchsetzungsmaßnahmen von außen sehen sich schnell dem Einwand der Einmischung in innere Angelegenheiten ausgesetzt. Der Beitrag "Durchsetzbarkeit von Menschenrechten unter politischer Konditionalität: Rechtliche, politische und wirtschaftliche Zusammenhänge" erläutert die rechtlichen Grundlagen solcher Durchsetzungsmaßnahmen und bettet sie in politische und wirtschaftliche Zusammenhänge ein.

Das MenschenRechtsMagazin versucht, deutschen Rechtsanwendern die Bedeutung des internationalen Menschenrechtsschutzes näher zu bringen. Dazu werden sämtliche Individualbeschwerdeverfahren vorgestellt, mit denen der internationale Menschenrechtsschutz den nationalen Grundrechtsschutz ergänzt. Wir setzen unsere Beitragsreihe "Individualrechtsschutz unter den verschiedenen UN-Mechanismen" fort; in dieser Ausgabe werden die Möglichkeiten nach dem Übereinkommen gegen die Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vorgestellt. Dieser Beitrag wird durch eine zusammenfassende Darstellung und Aufbereitung der bisher ergangenen Rechtsprechung des Ausschusses gegen die Folter ergänzt.

Dem Ziel praktischer Rechtsanwendung soll auch eine neue Reihe mit Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg gegen Deutschland dienen. Die Urteile werden in umgekehrter chronologischer Reihenfolge vorgestellt und in die Rechtsprechung des Gerichtshofs eingeordnet. Soweit damit vorherige Fälle überholt sind, werden diese nur noch im Wege der Verweisung behandelt und nicht eigens aufgearbeitet.

Die Publizität der Arbeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen wird mit einer Übersetzung der allgemeinen Bemerkungen zum Staatenbericht Deutschlands, wie versprochen, unterstützt.

Auch dieses Heft enthält Hinweise auf Veranstaltungen des Menschenrechtszentrums der Universität Potsdam und anderer Institutionen. Auf vielfachen Wunsch bieten wir zu einzelnen Themen weiterführende Literaturhinweise an. Damit das MenschenRechtsMagazin den speziellen Anforderungen unserer Leser entspricht, sind wir auch weiterhin auf Anregungen angewiesen.