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Lehramtsbezogene Masterstudiengänge

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen lehramtsbezogenen Masterstudiengang an der Universität Potsdam interessieren. Bevor Sie sich auf diesen Seiten über die Bewerbung informieren, erhalten Sie hier grundsätzliche Informationen zum Aufbau und Inhalt der Lehramtsstudiengänge der Universität Potsdam.

Derzeit gibt es für das lehramtsbezogene Masterstudium keine Zulassungsbeschränkung (keinen Numerus Clausus). Das bedeutet, dass eine Immatrikulation innerhalb der entsprechenden Fristen möglich ist, wenn festgestellt wurde, dass die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Folgende Fälle mit jeweils unterschiedlichen Verfahren zur Prüfung dieser Voraussetzungen sind zu unterscheiden.

Die Zulassung für das erste und höhere Fachsemester in die lehramtsbezogenen Masterstudiengänge der Universität Potsdam kann für das Wintersemester und das Sommersemester beantragt werden.


I. Studieninteressierte für lehramtsbezogene Masterstudiengänge an der Universität Potsdam, die ihren lehramtsbezogenen Bachelorabschluss an der Universität Potsdam erworben haben oder erwerben werden

Bewerber*innen, die ihren lehramtsbezogenen Bachelorabschluss an der Universität Potsdam erworben haben oder es werden und sich für das Masterstudium an der Universität Potsdam für die Lehrämter:

  • Lehramt für die Primarstufe
  • Lehramt für die Primarstufe mit dem Schwerpunkt Inklusionspädagogik
  • Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer)
  • Lehramt für Förderpädagogik

interessieren, können die Immatrikulation ohne vorheriges Bewerbungsverfahren beantragen. Alle Zugangsvoraussetzungen werden im Immatrikulationsverfahren geprüft. Das konkrete Verfahren unterscheidet sich lediglich danach, ob Sie nach dem Bachelorabschluss an der Universität Potsdam zunächst exmatrikuliert waren oder „nahtlos“ vom Bachelor in den Master wechseln möchten.  Alle weiteren Informationen dazu finden Sie auf der Seite zur Immatrikulation.


II. Studieninteressierte für lehramtsbezogene Masterstudiengänge an der Universität Potsdam, die ihren lehramtsbezogenen Bachelorabschluss nicht an der Universität Potsdam erworben haben oder erwerben werden

Bewerber*innen, die ihren lehramtsbezogenen Bachelorabschluss nicht an der Universität Potsdam erworben haben und sich für ein Masterstudium für die Lehrämter:

  • Lehramt für die Primarstufe
  • Lehramt für die Primarstufe mit dem Schwerpunkt Inklusionspädagogik
  • Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer)
  • Lehramt für Förderpädagogik

an der Universität Potsdam interessieren, wenden sich vor Beantragung der Immatrikulation an das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB). Das ZeLB koordiniert die Prüfung des zugangsberechtigenden  des Abschlusses und stellt die für die Antragsstellung erforderlichen Formulare zur Verfügung. Sofern die Voraussetzungen durch das ZeLB bestätigt werden, können Sie die Immatrikulation beantragen.


III. Studieninteressierte für den besonderen lehramtsbezogenen Masterstudiengang für das Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer), die einen nicht lehramtsbezogenen Bachelorabschluss erworben haben oder erwerben werden

Für Studieninteressierte ohne lehramtsbezogenen Bachelorabschluss und mit dem Wunsch, ein Lehramtsstudium zu absolvieren, besteht an der Universität Potsdam die Möglichkeit, die Aufnahme in den besonderen Masterstudiengang Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) zu beantragen. Dafür muss vor der Immatrikulation (Einschreibung) eine Bewerbung über das Studienplatz-Portal der Universität Potsdam innerhalb der angegebenen Fristen eingereicht werden. Die Bewerbung muss für eine vollständige Fächerkombination erfolgen, die aus einem beruflichen Fach und einem allgemeinbildenden Fach besteht.

Mit einem lehramtsbezogenen Bachelorabschluss ist der Zugang in den besonderen lehramtsbezogegenen Masterstudiengang nicht möglich!

1. Bewerbung auf Zulassung in den besonderen Masterstudiengang Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer)

Für die Bewerbung  in das erste oder ein höheres Fachsemester nutzen Sie bitte unser Studienplatz-Portal. Für eine fristgerechte Bewerbung müssen Sie das Online-Antragsformular und alle geforderten Unterlagen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist um 23:59 MEZ/MESZ über die Bestätigung ‚Antrag abgeben‘ eingereicht haben. Wir akzeptieren keine Bewerbungsunterlagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist.

Beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungen eingereicht und bearbeitet werden können. Sie müssen alle Pflichtangaben eingetragen und alle geforderten Unterlagen hochgeladen haben, bevor Sie Ihre Bewerbung elektronisch absenden können.

Es werden ausschließlich Unterlagen bearbeitet, die über das Studienplatzportal hochgeladen wurden. Unterlagen, die uns per Post, per Fax und/oder per E-Mail zugesandt werden, werden nicht berücksichtigt.

Die Bewerbung für das besondere Masterstudium für das Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) ist erst nach der Genehmigung der Studiengänge möglich!

Interessierte können sich hier registrieren lassen um eine Information nach Öffnung des Bewerbungsprtals zu erhalten.

Bewerbungsportal | Studienplatz-Portal

Im Studienplatz-Portal können Sie sich innerhalb der Bewerbungszeiträume für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang für das Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) online bewerben.

2. Einzureichende Unterlagen für eine Bewerbung auf Zulassung in den Masterstudiengang Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer)

Für einen formgerechten Antrag auf Zulassung reichen Sie bitte die folgend genannten Dokumente über das Studienplatz-Portal ein. Bitte reichen Sie Ihre Dokumente als PDF-Datei und mit einer für das Dokument relevanten Dateibezeichnung ein.

1. Nachweis über einen Bachelorabschluss oder einen gleichwertigen ersten Abschluss eines Hochschulstudiums

2. Gegebenenfalls Gleichwertigkeitsbestätigung bei ausländischen Studienabschluss

3. Gegebenenfalls Übersetzungen

4. Nachweise Studieninhalte

5. Phoniatrisches Gutachten

6. Nachweis Deutschkenntnisse C1 (GER)

7. Tabellarischer Lebenslauf

8. Gegebenenfalls Einstufungsbescheid und Nachweise über Studienzeiten

9. Gegebenenfalls Nachweise über Namensänderung

3. Zulassungsprozess in den Masterstudiengang Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer)

Nachdem Sie Ihren Antrag auf Zulassung und Dokumente über das Studienplatz-Portal eingereicht haben, prüfen wir, ob Sie die formalen und die fachlich-inhaltlichen Zugangsvoraussetzungen für den von Ihnen angestrebten Studiengang erfüllen.

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, erhalten Sie nach erfolgreicher Bewerbung einen Zulassungsbescheid. Im Anschluss besteht für Sie die Möglichkeit, die Immatrikulation (Einschreibung) innerhalb der vorgegebenen Fristen zu beantragen. Bitte beachten Sie dazu auch die Informationen, die in Ihrem persönlichen Zulassungsbescheid angezeigt werden.

Kontakt

Büro für Masterbewerbung und Masterzulassung

 

Campus Am Neuen Palais
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Haus 8, Raum 1.08

 

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Persönliche Beratung nur nach Vereinbarung.