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Unabhängig von Ihrer Bewerbung zum Masterstudium ist im Rückmeldezeitraum der Antrag auf Aufnahme des Studiums im Masterstudiengang im Studierendensekretariat einzureichen.
Ferner ist der Semesterbeitrag für die Rückmeldung zu überweisen, damit Sie vorerst im Bachelor zurückgemeldet werden können.
Bis zum 10. Mai (für das Sommersemester) bzw. 10. November (für das Wintersemester) sind dann folgende Unterlagen nachzureichen, damit eine Umschreibung in den Masterstudiengang erfolgen kann:
(Gilt nicht für weiterbildende Masterstudiengänge!)
Auf Grund der Änderung des Gesetzes über die Hochschulen im Land Brandenburg(Brandenburgisches Hochschulgesetz – BbgHG) vom 01.07.2015 kann ab dem Wintersemester 2015/2016 eine vorläufige Immatrikulation in den Master erfolgen, wenn es nicht möglich ist, bis zum 10. Mai (für das Sommersemester) bzw. 10. November (für das Wintersemester) einen Nachweis über das abgeschlossene Bachelorstudium vorzulegen. Hierzu genügt die "Erklärung über Vorlage aller abschlussrelevanten Leistungen" inkl. Leistungsübersicht für die vorläufige Immatrikulation (siehe dazu: Anlage zum "Antrag auf Aufnahme des Studiums im Masterstudiengang"). Diese Erklärung kann nur abgegeben werden, wenn alle Leistungen des Studiums ordnungsgemäß angemeldet, erbracht und abgegeben wurden und nur die Bewertung bzw. Benotung von Leistungen aussteht. Liegen im Übrigen die Immatrikulationsvoraussetzungen vor, kann die vorläufige Immatrikulation in den Masterstudiengang erfolgen. Die Bearbeitung der Anträge auf vorläufige Immatrikulation erfolgt frühestens ab dem 1. Oktober / 1. April; es sei denn, es wird vorher ein Nachweis über das abgeschlossene Bachelorstudium eingereicht.
Bitte beachten Sie: Wird zum Ende des ersten Semesters im Masterstudiengang (31.03. bzw. 30.09.) kein Nachweis über den Bachelorabschluss im Studierendensekretariat vorgelegt, muss die Immatrikulation rückwirkend entfallen. Bitte vergewissern Sie sich daher während der vorläufigen Masterimmatrikulation über Ihren Studienabschluss und lassen sich bei Unklarheiten rechtzeitig, also mindestens 6 Wochen vor Ende des Semesters, beraten. Wenn das vorhergehende Bachelorstudium an der Universität Potsdam absolviert wurde, ist das Studienbüro/Prüfungsamt die zuständige Stelle. Wurde der vorhergehende Abschluss an einer anderen Hochschule erworben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle Ihrer ehemaligen Hochschule. Über mögliche Risiken und Folgen einer vorläufigen Immatrikulation in den Master berät Sie die Zentrale Studienberatung.