Zum Hauptinhalt springen

Save the date:

Die Schwerbehindertenversammlung findet am 11.04.2024, 9:00 Uhr am Neuen Palais im Auditorium Maximum statt!

Die Schwerbehindertenvertretung stellt sich vor:

Die Schwerbehindertenvertretung der Universität Potsdam engagiert sich für die Mitarbeiter*innen mit Behinderung , den ihnen gleichgestellten Mitarbeiter*innen, sowie chronisch erkrankten Beschäftigten. Ich vertrete die Interessen der Personen mit Behinderung, berate diese entsprechend und überwache die Erfüllung rechtlicher Pflichten des Arbeitgebers. An oberster Stelle steht die Inklusion schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen in die Arbeitsabläufe der Dienststelle.

Ich sehe als Grundvoraussetzung für das Gelingen einer vollständigen und gleichberechtigten Inklusion den Abbau von Barrieren in den Köpfen der Menschen. Denn: Inklusion beginnt im Kopf!


Dafür führe ich mit Ihnen persönliche Gespräche, begleite und organisiere Arbeitsplatzbegehungen und erarbeite zusammen mit den zuständigen Stellen die optimale Ausgestaltung Ihres ergonomischen Arbeitsplatzes. Jedes Ihrer Anliegen behandle ich selbstverständlich vertrauensvoll.
Die Teilhabe der Menschen mit und ohne Behinderung am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ist eine elementare Voraussetzung für eine gerechte Gesellschaft.

Nicht die Menschen mit Beeinträchtigungen sind behindert, sie werden - durch Barrieren in der Umwelt - behindert!
Das Wirken der Schwerbehindertenvertretung geschieht einzig und allein zum Nutzen schwerbehinderter Kolleginnen und Kollegen an der Universität Potsdam. Detaillierte Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung finden Sie hier.

Die Schwerbehindertenvertretung arbeitet als eigenständige Institution mit den Personalräten eng zusammen und ist nicht durch den Arbeitgeber weisungsgebunden. Gesetzliche Grundlage bieten die UN - Behindertenrechtskonvention (UN - BRK), die Grundrechtecharta der Union, das Grundgesetz, das Sozialgesetzbuch SGB IX, das Behindertengleichstellungsgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Richtlinie für die Einstellung, Beschäftigung und begleitende Hilfe schwerbehinderter und diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung in der Landesverwaltung des Landes Brandenburg (Schwerbehindertenrichtlinie - SchwbRL).
Die Schwerbehindertenvertretung nimmt an den Senatssitzungen und den Personalratssitzungen aller Personalratsgremien teil. Ebenso an den Arbeitsgruppen zu Themen, die schwerbehinderte Menschen betreffen (z.B. Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit, Gesundheit, Öffentlichkeit, Mitarbeiter-Führungskräftegespräche).

Scheuen Sie sich nicht, mich oder einen meiner Vertreter jederzeit mit Ihren persönlichen Anliegen zu kontaktieren! Oder besuchen Sie die Intranetseiten der Schwerbehindertenvertretung.