Uns erreichen viele Anfragen von Studierenden zum Studium unter den aktuellen Corona-Bedingungen: Neben den Studierenden, die die Vorteile der Online-Lehre für sich nutzen können, berichten andere Studierende von Problemen und Herausforderungen, die durch die Pandemie hervorgerufen oder verstärkt wurden, wie etwa finanzielle Sorgen, soziale Isolation, sich fremd im Studiengang fühlen, Antriebslosigkeit und Druck. Das Online-Studium entspricht häufig nicht den ursprünglichen Erwartungen und soziale Kontakte zu Kommiliton:innen und Lehrenden sind erschwert. Viele Studierende berichten, dass sie sich derzeit nicht vorstellen können, die geforderten Leistungen überhaupt oder ihrem eigenen Anspruch entsprechend zu erbringen.
Uns bewegen diese Berichte. Wir hören Ihnen zu, ermutigen und schenken Mitgefühl. Wir wünschen uns, dass Sie Freude am Studium haben und sich dabei als kompetent erleben. Dass das in der aktuellen Situation für viele Studierende sehr schwer ist, ist uns bewusst. Sie sind damit jedoch nicht allein. Viele Menschen leiden unter den Auswirkungen der Pandemie und sind verunsichert – auch Ihre Kommiliton:innen und Lehrenden. Wir sind sicher, es kommen auch wieder andere Zeiten – da wird es auf dem Campus wieder lebendig sein und wir begegnen uns wieder in den Hörsälen, in vollen Zügen, auf dem Weg in die Veranstaltung, in der Cafeteria oder in der Warteschlange in der Mensa.
Bis es wieder soweit ist, nutzen Sie sehr gerne unsere Beratungsangebote und lesen Sie in Ruhe die Informationen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf Studium und Lehre, die wir hier laufend aktualisieren. Oft nimmt das unnötigen Druck und hilft, Alternativen zu finden. Ergeben sich nun für Sie Fragen, können Sie die auf dieser Seite benannten Einrichtungen der Universität jederzeit gerne kontaktieren.
Allgemeine Informationen der Universität Potsdam
Hygiene- und Sicherheitsregeln zum Universitätsbetrieb
Folgen der Corona-Krise zur Förderung über BAföG | FAQs des Deutschen Studentenwerks
Aktuelle Informationen des Studentenwerk Potsdam (Mensen und Cafeterien)
Wissensspeicher: Fit für den digitalen Studienstart
Informationen zur Corona-Impfung
Informationen zu Testmöglichkeiten an der Universität Potsdam
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Die Pandemie belastet viele Menschen in ihrem Beruf, Studium und Alltag. Diese Belastungen können dazu führen, dass Sie Ihrem Studium nicht mehr wie gewohnt nachgehen können oder Ihr psychisches Wohlbefinden aus dem Gleichgewicht gebracht wird. Die Universität Potsdam sowie das Studentenwerk Potsdam lassen Sie mit Ihren Sorgen und Problemen nicht allein. Eine Reihe von Beratungsangeboten unterstützen Sie dabei, besser mit den Auswirkungen der Pandemie umzugehen:
Es finden im Dezernat für Studienangelegenheiten keine persönlichen Sprechzeiten statt. Alternative Angebote zu telefonischen oder anderen Formen der Sprechzeiten können Sie den Seiten der jeweiligen Service- und Beratungseinrichtung entnehmen. Wir bitten Sie Ihre Anfragen per E-Mail zu stellen. Alle Anfragen werden weiterhin von uns schnellstmöglich beantwortet. Bitte beachten Sie bei allen Fragen Ihre Matrikelnummer anzugeben und verwenden Sie Ihre Universitäts-E-Mail-Adresse!
Ja, in unserem Wissensspeicher finden Sie eine Fülle von Informationen rund um das digitalen Lernen. Auf diesen Seiten finden Sie darüber hinaus Kontakte, an die sich bei weiteren Fragen wenden können.
Zu den Auswirkungen der Regelungen der Hochschulpandemieverordnung Brandenburgs mit Einführung der individuellen Regelstudienzeit können Sie sich aktuell auf den Seiten des Studentenwerks informieren.
Grundsätzlich werden die Regelungen aus der Hochschulpandemieverordnung Brandenburgs angewendet. Für die Bafögförderung während der regulären Förderungsdauer wird keine Extrabescheinigung über die coronabedingte Beeinträchtigungen des Studiums verlangt. Gesonderte Bescheinigungen der Universität Potsdam werden nur dann benötigt, wenn Sie die Förderungshöchstdauer überschritten haben und deshalb Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus beantragt haben und dies mit der Pandemie begründet wird. Dann muss das Bafögamt genau wissen, inwieweit Sie Ihrer Studienverpflichtung nicht nachkommen konnten, z.B. geschlossene Labore, Verschiebung von Lehrveranstaltungen, geschlossene Bibliotheken usw. Zuständig für diese Bestätigungen sind die Bafögverantwortlichen für die jeweiligen Studiengänge.
Alle persönlichen Sprechzeiten im Studentenwerk Potsdam entfallen derzeit. Die Abteilungen sind jedoch per E-Mail und Telefon für Ihre Anliegen erreichbar.
Bitte wenden Sie sich direkt an die Sozialberatung des Studentenwerk Potsdam.
Die Präsenzlehre ist der Regelfall. Sie wird durch digitale bzw. hybride Elemente ergänzt.
Im Folgenden werden zentrale Aspekte genannt, auf die bei Veranstaltungen zu achten ist, die in Präsenz stattfinden. Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens von COVID-19 bzw. der Änderung der rechtlichen Vorgaben müssen Anpassungen stattfinden. Über diese wird in E-Mails des Vizepräsidenten für Lehre und Studium und auf dieser Seite informiert. Auch sind die „Hygiene- und Sicherheitsregeln zum Universitätsbetrieb“ zu beachten.
Folgende Regeln sind für die Präsenzveranstaltungen zu beachten:
Über Änderungen dieser Regeln werden wir an dieser Stelle informieren.
An allen drei Standorten gibt es die Möglichkeit einen Schnelltest machen zu lassen. Sie finden auf den Internetseiten des Sicherheitswesens alle Informationen zum Vorgehen und den Terminen.
Da die Räumlichkeiten wieder für die Präsenzlehre genutzt werden, ist eine Raumbuchung nicht mehr möglich. Sie können jedoch über die App Mobile.UP unter der Kategorie „Freie Räume“ Standort-genau für den gesuchten Zeitraum freie Kapazitäten einsehen. Bitte beachten Sie die AHA-A-L-Regeln!
Aktuelle Informationen zu den Serviceangeboten entnehmen Sie bitte direkt den Seiten der Universitätsbibliothek. Die PC-Pools der Universität Potsdam haben geöffnet.
Grundsätzlich müssen Sie weiterhin die Schriftform des Regelverfahrens einhalten, soweit diese vorgesehen ist. Gerne verweisen wir darauf, dass Sie Briefmarken auch elektronisch erwerben können, so dass ein Aufsuchen einer Postfiliale nicht zwingend erforderlich ist.
Folgende Ausnahmen von dieser Regel gelten im Dezernat für Studienangelegenheiten:
Festlegungen zum digitalen Einreichen von Anträgen/Dokumenten im Antragszeitraum Sommersemester 2022
Für folgende Antragsverfahren können Sie das Antragsformular, alle geforderte Unterlagen und Dokumente alternativ zum Regelverfahren auch eingescannt und in elektronischer Form (PDF-Format) per E-Mail an die entsprechende Stelle senden:
Diese Regelung findet auf folgende fristgebundene Anträge mit Frist zum 30.04.2022 Anwendung:
Festlegungen zum digitalen Einreichen von Anträgen/Dokumenten im Antragszeitraum Wintersemester 2022/2023
Diese Regelung findet für folgende Anträge/Dokumente Anwendung, wenn diese bis zum 31.03.2023 im Dezernat für Studienangelegenheiten eingehen:
Bei Einreichung auf dem Postweg können Unterschriften ebenfalls als Scan auf das Dokument gesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Unterlagen bearbeitet werden.
Einzelfallentscheidung zum digitalen Einreichen von Anträgen/Dokumenten
In besonders begründeten Einzelfällen – wenn Sie keine Möglichkeit des Post- oder Faxversands (z.B. bei Erkrankung, Quarantäne, Aufenthalt in Ländern mit eingeschränkten Postverkehr) haben – kann die oben genannte Regelung nach Prüfung der nachgewiesenen Gründe auch auf einige andere Antragsverfahren ausgeweitet werden. Bitte wenden Sie sich vor der Antragsstellung hierzu direkt an die Sachbearbeitung des entsprechenden Bereichs im Dezernat. Eine Ausnahme ist nicht möglich, wenn Unterlagen einzureichen sind, deren Echtheit geprüft werden muss (z.B. beglaubigte Kopien von Zeugnissen).
Per E-Mail eingereichte Fragen und Unterlagen von Studierenden der Universität Potsdam werden nur bearbeitet, wenn diese über die E-Mail-Adresse der Universität Potsdam an uns gerichtet werden.
Bitte nutzen Sie den Briefkasten des Dezernats für alle Dokumente. Dieser wird mehrmals täglich geleert. Anträge und Unterlagen können natürlich weiterhin postalisch an das Dezernat gerichtet werden. Im Interesse aller bitten wir von persönlichen Nachfragen abzusehen.
Das Land Brandenburg hat mit der Hochschulpandemieverordnung für Studierende, die im
eingeschrieben waren, eine individuelle Regelstudienzeit eingeführt. Danach gilt eine von § 18 Abs. 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes abweichende, jeweils um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit.
Das hat Auswirkungen auf Fristen, die an die Länge der Regelstudienzeit, anknüpfen. Das betrifft insbesondere die Prüfungsfrist nach § 7a BAMA-O und die Regelungen zum fachbezogenen Freiversuch nach § 13.
1. Berücksichtigung bei der Berechnung der Prüfungsfrist nach § 7a BAMA-O/BAMALA-O
Aufgrund der pandemiebedingten besonderen Belastungssituation wird die Anwendung der Regelungen zur Prüfungsfrist in § 7a BAMA-O/BAMALA-O für 2021 und 2022 ausgesetzt. Daher werden 2021 und 2022 keine Einladungen zur Studienfachberatung bei Erreichen der Prüfungsfrist erfolgen. Auch bei bereits getroffenen Verlängerungsentscheidungen, deren Frist zum
enden, folgen keine Konsequenzen für Ihr Studium. Dennoch möchten wir Sie motivieren, Ihren Studienabschluss in den Blick zu nehmen und den individuellen Studienverlauf für einen Abschluss zu planen. Eine Reihe von bestehenden Beratungsangebote der Zentralen Studienberatung kann Sie bei dem Ziel Ihr Studium erfolgreich abzuschließen unterstützen.
Wenn die Regelungen des § 7a BAMA-O bzw. BAMALA-O wieder angewendet werden, werden alle betroffenen Studierenden zur Studienfachberatung eingeladen, unabhängig davon, ob bereits zuvor eine Einladung sowie ggf. eine individuelle Verlängerung erfolgt sind.
Das bedeutet, dass für ALLE Studierenden (unabhängig vom Zeitpunkt des Erreichens der individuellen Prüfungsfrist) die Prüfungsfrist nach § 7a BAMA-O/BAMALA-O bis zum 30. September 2023 pauschal verlängert wird. Einladungen erfolgen nach derzeitigem Kenntnisstand frühestens im Januar 2023 für diejenigen, deren Prüfungsfrist am 30. September 2023 endet.
2. Berücksichtigung des Sommersemesters 2020, des Wintersemesters 2020/2021, Sommersemesters 2021 und Wintersemesters 2021/2022 im Hinblick auf die Anzeige eines Freiversuchs nach § 13 Abs. 3 BAMA-O/BAMALA-O.
Räumt die einschlägige Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang oder das Studienfach einen Freiversuch bei Nichtbestehen und/oder zur Notenverbesserung ein, bezieht sich dieser auf Prüfungen, die innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt wurden.
Die verlängerte individuelle Regelstudienzeit führt nun zu folgender Anwendung des § 13 Abs. 3 BAMA-O/BAMALA-O: Alle Fachsemester im Geltungszeitraum dieser Hochschulpandemieverordnung werden bei der Anwendung der Regelung zum Freiversuch nicht berücksichtigt.
Beispiel zur Erläuterung:
Im Sommersemester 2020 wurde in einem Bachelorstudiengang die Regelstudienzeit von sechs Semestern erreicht. Im Wintersemester kann abweichend von § 13 Abs. 3 BAMA-O/BAMALA-O trotz Erreichens des siebten Fachsemesters ein Freiversuch innerhalb des üblichen Verfahrens angezeigt werden.
Studierende, die bereits im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/2022 die Regelstudienzeit um ein Semester überschritten hatten, werden zur gegebenen Zeit individuell informiert.
In der Statistik wird das
regulär erfasst, es zählt unter den regulär geltenden Bedingungen als Hochschulsemester und als Fachsemester. Auswirkungen auf Sachverhalte, die nicht durch die Universität entschieden werden können, wie z. B. BAföG-Regelungen, Mietverhältnisse in Wohnungen des Studentenwerks, Fragen der studentischen Krankenversicherung oder Kindergeldzahlungen, werden durch die zuständigen Stellen behandelt. Bitte informieren Sie sich bei diesen Stellen.
Folgende Aussagen gelten für Studierende, deren Prüfungsverwaltung im Prüfungsamt des Dezernats für Studienangelegenheiten liegt. Studierende der Digital Engineering Fakultät und der Juristischen Fakultät sowie der weiterbildenden Masterstudiengänge wenden sich an die zuständigen Stellen.
An der Universität Potsdam werden Präsenzprüfungen sowohl vor Ort unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln als auch im Online-Format durchgeführt. Über das Format der Präsenzprüfung informiert Sie die jeweilige Lehrkraft zu Beginn der Vorlesungszeit. Sollten aktuelle Entwicklungen unter den Bedingungen der Corona-Pandemie Anpassungen erfordern, werden diese von den Lehrenden so frühzeitig wie möglich kommuniziert.
Die Universität Potsdam setzt es sich zum Ziel einen möglichst großen Anteil aller Prüfungen über digitale Formate anzubieten. Zur Planung, Vorbereitung und Durchführung finden Sie auf den Internetseiten Prüfen in Corona-Zeiten alle wichtigen Informationen.
Ja, die Universität ist weiterhin für Studierende und damit für das individuelle Arbeiten geöffnet. Sie können über die App Mobile.UP unter der Kategorie „Freie Räume“ Standort-genau für den gesuchten Zeitraum freie Kapazitäten einsehen. Bitte buchen Sie sich bei Nutzung von Räumen unbedingt über QRoniton ein und beachten Sie die AHA-A-L-Regeln!
Wir bitten Sie, die aktuellen Informationen des RKI zu beachten.
Für Prüfungen des Wintersemesters 2019/2020, die ab dem 16. März 2020 stattgefunden haben und für alle Prüfungen, die im Sommersemester 2020 stattfinden, gilt: Das Nichterscheinen wird wie ein Rücktritt von der Prüfung gewertet. Nachweise (z. B. Atteste) sind nicht erforderlich (vereinfachter Rücktritt). Damit wird diese Prüfung nicht mit 5,0 bewertet. Bitte bekommen Sie keinen Schreck: nach Eintragung des Nichterscheinens wird Ihnen in der Leistungsübersicht zunächst eine 5,0 oder „nicht bestanden“ angezeigt. Diese verschwindet jedoch, wenn die Stornierung durch das Prüfungsamt vorgenommen wurde. Bitte haben Sie Verständnis, wenn dafür einige Tage Bearbeitungszeit erforderlich sind.
Stand: 22. Februar 2022
Für alle Prüfungen ab dem 1. April 2022 gelten wieder die Regelungen der BAMA-O/BAMALA-O! Siehe auch Krankheit im Studium und Atteste.
Stand: 29. September 2021
Diese Regelung findet auch bei Prüfungen Anwendung, die im Wintersemester 2021/22 stattfinden werden.
Stand: 09. März 2021
Diese Regelung findet auch bei Prüfungen Anwendung, die im Sommersemester 2021 stattfinden werden.
Stand: 28. August 2020
Diese Regelung findet auch bei Prüfungen Anwendung, die im Wintersemester 2020/21 stattfinden werden.
Wenn Sie die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt absolvieren möchten, ist folglich eine erneute Anmeldung zum neuen Prüfungstermin erforderlich.
Präsenzprüfungen sind grundsätzlich punktuelle Prüfungen wie Klausuren und mündliche Prüfungen, deren Ablegen die kurzfristige Anwesenheit voraussetzt und in der Regel unter Aufsicht erfolgen. Auch Onlineprüfungen werden zu den Präsenzprüfungen gerechnet.
Ja, da die Einstellung bzw. Einschränkung des Lehrbetriebs und das mögliche Ausfallen von Präsenzprüfungen ändern nichts an der Verpflichtung, sonstige angemeldete Leistungen, für die eine individuelle Bearbeitungszeit festgelegt wurde und eine punktuelle Anwesenheit nicht erforderlich ist, fertigstellen zu müssen. Solche Prüfungsformate fallen nicht unter die o.g. Festlegungen über den vereinfachten Rücktritt. Bei nicht fristgerechter Einreichung der Arbeit, ist sie regulär mit einer 5,0 zu bewerten. Bei Modularbeiten ist jedoch das Lehrpersonal, das die Bearbeitungsfrist festgelegt hat, bei Verzögerungen zu informieren und der jeweilige Sachverhalt vorzutragen. Eine angemessene Verlängerung ist auszusprechen, welche die Umstände (Schließungen oder eingeschränkte Angebote von Bibliotheken, fehlende Kinderbetreuung, Quarantäne) berücksichtigt. Bei Verzögerungen in der Erarbeitung der Abschlussarbeit gilt entsprechendes. Bitte beantragen Sie hier eine Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Ihrem zuständigen Prüfungsausschuss. Dieser kann eine angemessene Verlängerung, in der Regel einen Monat, aussprechen.
Wer trotz der besonderen und mit Einschränkungen verbundenen Bedingungen seine Abschlussarbeit anmelden möchte, kann dies im regulären Verfahren realisieren. In diesem Fall gelten die üblichen Bearbeitungszeiten. Über mögliche Verlängerungen der Bearbeitungszeit einer angemeldeten Abschlussarbeit aufgrund coronabedingter Beeinträchtigungen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss auf Antrag. Bei der Anmeldungen einer Abschlussarbeit kommt je nach Einzelfall eine Verlängerung von bis zu zwei Monaten in Betracht.
Stand: 02. Dezember 2021
Bei Abschlussarbeiten, die bis einschließlich 31. März 2022 (Poststempel) eingereicht werden, können Sie anstatt der drei gebundenen Exemplare die Abschlussarbeit als PDF-Datei per E-Mail an pruefungsamtuuni-potsdampde verschicken. Alternativ können Sie dem Prüfungsamt die Datei auch per Box.UP zur Verfügung stellen. Die Weiterleitung der PDF-Datei an die Gutachter*innen erfolgt ausschließlich durch das Prüfungsamt. Sollte die E-Mail nicht versendbar sein, prüfen Sie bitte die Dateigröße der PDF-Datei und versuchen Sie diese ggf. zu reduzieren. Der Eingang der E-Mail wird Ihnen mit einer automatischen Rückantwort aus dem Ticketsystem mit Ticketnummer bestätigt. Sollten Sie diese Bestätigung nicht erhalten, senden Sie die Arbeit bitte erneut oder wenden sich mit dieser Problemmeldung (ohne die Datei anzuhängen) unmittelbar an die Sachbearbeitung des Prüfungsamtes unter pruefungsamtuuni-potsdampde.
Sobald es möglich ist, reichen Sie bitte zur Gewährleistung der fünfjährigen Aufbewahrungspflicht ein gedrucktes Exemplar nach. Sollten Sie das nicht selbstständig realisieren, werden Sie nach der Normalisierung der Situation vom Prüfungsamt zur Einreichung aufgefordert. Bitte übersenden Sie mit Ihrer Arbeit auch die erforderliche Selbstständigkeitserklärung in digitaler Form. Bei der elektronischen Versendung kann von der handschriftlichen Unterzeichnung zunächst abgesehen werden. Diese ist jedoch unter Bezug auf das Datum der elektronischen Übersendung mit der Einreichung des ausgedruckten Exemplars, welches dem elektronischen Exemplar entspricht, nachzuholen.
Bei Abschlussarbeiten die ab dem 01. April 2022 (Poststempel) eingereicht werden, gelten wieder die Regelungen der BAMA-O/BAMALA-O. Es sind folglich 3 gedruckte/gebundene Exemplare einzureichen.
Durch die Einführung der individuellen Regelstudienzeit ergeben sich pandemiebedingte Abweichungen vom Regelverfahren bei der Berechnung der Prüfungsfrist, die Sie unter dem Punkt „Auswirkungen auf das Studium durch die Einführung der individuellen Regelstudienzeit„ finden.
Nein. Die Studiengänge müssen bis zum Ende des Sommersemesters 2022 (30. September 2022) beendet werden. Die Frist ist gesetzlich festgelegt (§ 18 Abs. 4 BbgLeBiG) und kann durch die Universität Potsdam nicht verlängert werden. Auch eine Verlängerung aufgrund von Härtefällen o.ä. ist nicht möglich. Das lehramtsbezogene (auslaufende) Masterstudium für das Lehramt an Gymnasien (LG) kann letztmalig zum Wintersemester 2020/2021 und für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen (LSIP, auch mit Schwerpunkt Primarstufe) letztmalig zum Sommersemester 2021 aufgenommen werden, um die 4 bzw. 3 Semester Regelstudienzeit zu gewährleisten. Weitere Informationen hierzu und zu den Möglichkeiten, aus den auslaufenden in die neuen Studiengänge zu wechseln, finden Sie hier.
Nein. Eingestellte Studiengänge müssen bis zum jeweils aufgeführten Enddatum abgeschlossen werden. Auch eine Verlängerung aufgrund von Härtefällen o.ä. ist in diesen speziellen Fällen nicht möglich. Eine Übersicht der betroffenen Studiengänge und der Endtermine finden Sie hier.
Nein. Wenn Sie nach einer Studien- und Prüfungsordnung studieren, deren Gültigkeit ausläuft, müssen Sie das Studium bis zum Ende dieser Frist abschließen. Nach Ablauf der Frist werden Sie in eine neue Studien- und Prüfungsordnung umgeschrieben. Auch eine Verlängerung aufgrund von Härtefällen o.ä. ist in diesen speziellen Fällen nicht möglich. Weitere Information erhalten betroffene Studierende in individuellen Schreiben.
Bei einem Verlust oder Diebstahl Ihrer PUCK können Sie über den Postweg eine Ersatzausfertigung beantragen. Senden Sie dafür den ausgefüllten "Antrag auf Ersatzausfertigung einer Chipkarte", ein aktuelles Passbild und eine Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweis an das Dezernat für Studienangelegenheiten, PUCK-Servicestelle, Am Neuen Palais 10, 14469 Potsdam. Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie von uns die Kontodaten für die Überweisung der Gebühr für die Ersatzausfertigung und weitere Hinweise per Mail. Nachdem die 10,00 € auf dem Universitätskonto verbucht wurden (neue Gebühr gilt ab Antragseingang 15.01.2022), erstellen wir eine neue PUCK und versenden diese per Post.
Senden Sie Ihre PUCK, den ausgefüllten "Antrag auf Ersatzausfertigung einer Chipkarte", ein aktuelles Passbild und eine Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweis an das Dezernat für Studienangelegenheiten, PUCK-Servicestelle, Am Neuen Palais 10, 14469 Potsdam. Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, wird die PUCK überprüft. Bei Eigenverschulden erhalten Sie von uns die Kontodaten für die Überweisung der Gebühr für die Ersatzausfertigung und weitere Hinweise per Mail. Nachdem die 10,00 € auf dem Universitätskonto verbucht wurden (neue Gebühr gilt ab Antragseingang 15.01.2022), erstellen wir eine neue PUCK und versenden diese per Post. Wenn es sich um Fremdverschulden handelt, versenden wir die neue PUCK sofort und Sie müssen nichts zahlen.
Aufgrund der dynamischen Pandemie-Situation können wir keine zentrale Anreise-Veranstaltung durchführen. Sofern möglich, empfehlen wir eine Anreise zwischen Mitte September und Anfang Oktober. Bitte beachten Sie die geltenden Quarantäne-Regelungen (siehe unten).
Die Orientierungs- und Willkommensveranstaltungen des International Office werden kontaktlos und digital zwischen dem 4. und 11. Oktober 2022 durchgeführt werden. Ab dem 1. September 2022 finden Sie detaillierte Informationen zum Studienstart auf der Webseite für Programmstudierende.
Der Vorlesungszeitraum beginnt am 17. Oktober 2022 und endet am 10. Februar 2023. Da wir zurzeit nicht absehen können, wie sich die Pandemie entwickeln wird, bitten wir um Verständnis dafür, dass gegebenenfalls pandemiebedingt kurzfristige Änderungen an dieser Stelle bekannt gegeben werden müssen.
Lehrende können die Prüfungsergebnisse von Programmstudierenden vorzugsweise auch per E-Mail an das International Office senden anstatt dafür einen "Schein" in Papierform zu nutzen. Dafür muss die Universitäts-E-Mail-Adresse (@uni-potsdam.de) der Lehrkraft genutzt werden und die E-Mail sollte folgendes beinhalten:
Versand an: transcript-incominguuni-potsdampde
Betreff: Name der/des Studierenden
Die*der jeweilige Studierende kann im CC sein, so dass auch sie/er die Prüfungsergebnisse erfährt. Aus Datenschutzgründen dürfen Ergebnisse von Studierenden in einer E-Mail nicht mit anderen Studierenden im CC versendet werden.
Wenden Sie sich mit Ihren Anfragen bitte ausschließlich an das Team vom International Office. Bitte sehen Sie davon ab, andere E-Mail-Adressen als die dort angegebenen zu kontaktieren. Ihre Fragen können bei Bedarf von dort weitergeleitet werden.
Sollte es in den kommenden Semestern bei der Bewerbung oder Immatrikulation Abweichungen vom Regelverfahren geben, werden wir an dieser Stelle darüber informieren.
Bitte nutzen Sie zu allen Fragen, die die Auswirkungen der Corona-Krise betreffen, eine der beiden folgende Adresse. Wir koordinieren die Beantwortung aller Fragen intern:
E-Mail: corona-studiumuuni-potsdampde | corona-studierendeuuni-potsdampde
Bitte beachten Sie bei allen Fragen Ihre Matrikelnummer anzugeben und verwenden Sie Ihre Universitäts-E-Mail-Adresse!
Wenn Sie nachweislich mit dem Coronavirus erkrankt sind, befolgen Sie bitte die Anweisungen der Ärzt*innen und Behörden. Meldepflicht gegenüber der Universität besteht nicht. Wir empfehlen jedoch, Kontaktpersonen zu informieren, damit diese die Möglichkeit haben sich umgehend selbst testen zu lassen. Darüber hinaus möchten wir auf die Nutzung der Corona-Warn-App hinweisen, um möglichst frühzeitig und umfassend über mögliche Risiken informiert zu sein.
Wenn Sie zu einer Leistungserfassung angemeldet sind, beachten Sie bitte die Regelungen zum Rücktritt aufgrund von Erkrankung.
Stand: 24. März 2022
Universität Potsdam
Dezernat für Studienangelegenheiten
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Fax: +49 331 977-1065