1. B.Ed. für eines der neuen Lehrämter:
Interessentinnen und Interessenten mit Abschluss „Bachelor of Education“ der Universität Potsdam für eines der neuen Lehrämter (Lehramt für die Primarstufe, Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer)) können das Masterstudium für das entsprechende Lehramt fortsetzen (siehe Übergang vom Bachelor in den Master), so dass die nachfolgenden Anträge und Formulare für sie nicht relevant sind. Notwendig ist allerdings die Vorlage eines Phoniatrischen Gutachtens (s.u.).
2. B.Ed. für eines der „auslaufenden“ Lehrämter (LSIP, LG):
Interessentinnen und Interessenten mit Abschluss „Bachelor of Education“ der Universität Potsdam für eines der „auslaufenden“ Lehrämter (Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen ohne Schwerpunkt Primarstufe (LSIP), Lehramt an Gymnasien (LG)) können (mit wenigen Ausnahmen) das Masterstudium für das Lehramt für die Sekundarstufen I und II aufnehmen. Bitte beachten Sie dazu die folgenden Hinweise. Auch für sie sind die nachfolgenden Anträge und Formulare daher nicht relevant. Notwendig ist allerdings die Vorlage eines Phoniatrischen Gutachtens (s.u.). Bei einem B.Ed. für das LSIP mit Schwerpunkt Primarstufe ist ein Masterstudium für eines der neuen Lehrämter nicht möglich.
3. Phoniatrische Gutachten
Auch Bachelorabsolventen der Universität Potsdam müssen für die Immatrikulation ein phoniatrisches Gutachten vorzulegen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Interessentinnen und Interessenten, deren Gutachten nicht ausdrücklich als phoniatrisches Gutachten bezeichnet ist und die keine Bestätigung durch die Unterschrift der Ärztin oder des Arztes auf den "Hinweisen für den untersuchenden Arzt" vorlegen können, wenden sich bitte zuerst an Frau Katharina Halibrand (Sprecherziehung, ZeLB) unter 0331/977-256021 oder unter katharina.halibrand@uni-potsdam.de.