Leistungen nach dem BAföG werden vom 5. Fachsemester an nur erteilt, wenn der oder die BAföG-Empfänger/-in eine Bescheinigung vorlegen kann, die belegt, dass die bis zum Ende des vierten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht wurden. Diese Bescheinigung wird durch die BAföG-Beauftragten der jeweiligen Fachrichtungen ausgestellt. Bitte beachten Sie dazu auch das Merkblatt zur Leistungsbescheinigung BAföG.
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